Rechtsprechung
   BGH, 11.08.1987 - 5 StR 162/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3634
BGH, 11.08.1987 - 5 StR 162/87 (https://dejure.org/1987,3634)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1987 - 5 StR 162/87 (https://dejure.org/1987,3634)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87 (https://dejure.org/1987,3634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis zum Schluss auf die Verwendung eines längeren Schriftstücks bei der Beweiswürdigung durch eine wörtliche Wiedergabe in den Urteilsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 5
  • StV 1987, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof Entscheidungen aufgehoben, wenn in den Urteilsgründen vielseitige Texte wörtlich wiedergegeben (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGH StV 1987, 421; 1989, 4 (10 Seiten); 1991, 340; 1994, 358 (37 Seiten); 2000, 655) oder zusätzlich als Anlage der Urteilsurkunde beigefügt waren (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 38).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Der Umfang der Vernehmungsniederschrift und die Zielrichtung der Vorhalte schließen aus, dass sich das Landgericht auf diesem Wege die Überzeugung verschafft haben kann, die seine umfassenden Feststellungen zu dem Inhalt der ermittlungsrichterlichen Vernehmung und dessen Übereinstimmung mit früheren Aussagen tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1991 - 5 StR 164/91, MDR 1991, 704 bei Holtz; Beschluss vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, StV 1987, 421).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Der möglicherweise gesondert zu beurteilende Fall, dass das Tatgericht den Wortlaut der Urkunden verwertet hat, liegt hier ersichtlich nicht vor; das Landgericht hat lediglich den Inhalt der polizeilichen Vernehmungen P. s bei seiner Beweisführung herangezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 5, und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene 1 sowie zur Abgrenzung, wenn - anders als hier - eine bestätigende Erklärung der Auskunftsperson fehlt, BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, StV 1999, 359 f.; Urteile vom 30. August 2000 - 2 StR 85/00, NStZ 2001, 161, und vom 6. September 2000 - 2 StR 190/00, NStZ-RR 2001, 18).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Dazu kommt, daß dann, wenn in der Hauptverhandlung nicht verlesene Schriftstücke ohne Hinweis auf eine bestätigende Einlassung des Angeklagten oder eine solche Erklärung einer anderen Auskunftsperson im Urteil wörtlich wiedergegeben werden, dies in der Regel darauf hindeutet, daß der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist und nicht nur eine gegebenenfalls auf einen Vorhalt abgegebene Erklärung (vgl. BGH NStZ 1999, 424; vgl. auch BGH StV 1987, 421).
  • BGH, 06.09.2000 - 2 StR 190/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Der Senat schließt daher aus, daß das Landgericht den Wortlaut der im Urteil zitierten Abschnitte des Gutachtens auf Grund der Angaben des sachverständigen Zeugen Prof. Dr. S. oder des Sachverständigen Prof. Dr. Sc. festgestellt hat (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 5, 11, 12; BGH bei Holtz MDR 1991, 704).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 248/22

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob das nur mit der Sachrüge angegriffene Urteil bereits deshalb aufzuheben sein könnte, weil das Landgericht seiner Beweiswürdigung eine vollständige, verschriftlichte Aussage der polizeilichen Vernehmung der Zeugin D.    von 16 Seiten zugrunde gelegt hat, zu der die Urteilsgründe mitteilen, diese sei der Vernehmungsbeamtin vorgehalten worden (vgl. zur Wiedergabe einer umfassenden Vernehmung mit vielen Details durch einen Vernehmungsbeamten nach längerer Zeit Senat, Beschluss vom 7. September 1988 - 2 StR 390/88, BGHR StPO Inbegriff der Hauptverhandlung 11; BGH, Beschluss vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, BGHR StPO, § 261 Inbegriff der Verhandlung 5; Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 157/21, NStZ 2022, 119).
  • BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91

    Voraussetzungen für die Verlesung von Geständnissen des Beschuldigten vor

    In Anbetracht des Umfangs der Vernehmungsniederschriften, insbesondere der über die polizeiliche Vernehmung vom 28. Dezember 1988, schließt der Senat aus, daß das Landgericht seine Überzeugung über ihren Inhalt aus den aufgrund dieser Vorhalte abgegebenen Erklärungen des Angeklagten und der Zeugen gewonnen hat (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGH StV 1987, 421; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Hauptverhandlung 12).
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 3 Ss 530/03

    Urkundenbeweis; Vorhalt einer umfangreichen Urkunde; Kinderpornographie;

    Dazu kommt, dass dann, wenn in der Hauptverhandlung nicht verlesene Schriftstücke ohne Hinweis auf eine bestätigende Einlassung des Angeklagten oder eine solche Erklärung einer anderen Auskunftsperson im Urteil wörtlich wiedergegeben werden, dies in der Regel darauf hindeutet, dass der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist und nicht nur eine gegebenenfalls auf einen Vorhalt abgegebene Erklärung (vgl. BGH NStZ 1999, 424; vgl. auch BGH StV 1987, 421).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht