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   BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95   

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https://dejure.org/1995,2246
BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95 (https://dejure.org/1995,2246)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1995 - 4 StR 264/95 (https://dejure.org/1995,2246)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 4 StR 264/95 (https://dejure.org/1995,2246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Indizien 7
  • StV 1996, 367
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95
    Namentlich der im Urteil zur letzten Tat festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (schmerzhaftes Einführen des Griffstücks einer Reitgerte in die Scheide des Mädchens, UA 9, 46: "schwere Perversion") legt die Prüfung nahe, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95
    Namentlich der im Urteil zur letzten Tat festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (schmerzhaftes Einführen des Griffstücks einer Reitgerte in die Scheide des Mädchens, UA 9, 46: "schwere Perversion") legt die Prüfung nahe, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95
    Selbst wenn nämlich jedes einzelne die Glaubwürdigkeit der Geschädigten möglicherweise in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch die Häufung der - jeweils für sich noch erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe Anlaß geben (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; Zeuge 3).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95
    Namentlich der im Urteil zur letzten Tat festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (schmerzhaftes Einführen des Griffstücks einer Reitgerte in die Scheide des Mädchens, UA 9, 46: "schwere Perversion") legt die Prüfung nahe, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26).
  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95
    Selbst wenn nämlich jedes einzelne die Glaubwürdigkeit der Geschädigten möglicherweise in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch die Häufung der - jeweils für sich noch erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe Anlaß geben (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; Zeuge 3).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95
    Namentlich der im Urteil zur letzten Tat festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (schmerzhaftes Einführen des Griffstücks einer Reitgerte in die Scheide des Mädchens, UA 9, 46: "schwere Perversion") legt die Prüfung nahe, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so genügt es nicht, sie jeweils einzeln abzuhandeln, erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung (vgl. BGH NStZ 19831 133, 134 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2, 7).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch;

    Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so ist eine erschöpfende Beweiswürdigung erforderlich, in deren Rahmen eine Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen vorzunehmen ist (BGH, NStZ 83, 133, 134; 98, 265, 266; BGHR StPO § 261 Indizien 7).

    Denn auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die erforderliche Überzeugung vermitteln können (BGHR StPO § 261 Indizien 7).

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Daß das Landgericht auf diese Umstände nicht eingeht, gibt Anlaß zu der Annahme, daß es die erforderliche Gesamtwürdigung aller Umstände, die für und gegen die Zuverlässigkeit der Angaben der Beschwerdeführerin sprechen (vgl. BGH NStZ 1996, 98; StV 1996, 367), nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

    Diese Tatortspur hat das Landgericht nur unzureichend - auch nicht im Hinblick auf eine möglicherweise andere Art der Tatbeteiligung des Angeklagten - der hier gebotenen Gesamtschau (vgl. BGH StV 1996, 367; NStZ-RR 2000, 45; BGH, Urteil vom 23. Mai 2001 - 3 StR 17/01) unterzogen, wie der Aufbau der Beweiswürdigung zeigt.
  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02

    Steuerhinterziehung (verdeckte Gewinnausschüttung: Herausnahme eines

    Den Urteilsgründen läßt sich auch entnehmen, daß das Landgericht die gebotene Gesamtwürdigung vorgenommen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 7; Beweiswürdigung, unzureichende 1).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 422/97

    Beweiswürdigung im Revisionsverfahren - Besondere Bedeutung des Aussageverhaltens

    Da Indizien einer Gesamtwürdigung zu unterziehen sind (BGHSt 35, 308, 316), wäre diese Vorgehensweise rechtsfehlerhaft, wenn sich die Beweiswürdigung auf eine Einzelbewertung unter jeweiliger Anwendung des Zweifelsatzes beschränken würde (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25; vgl. für den umgekehrten Fall einer Vielzahl den Angeklagten möglicherweise aber nicht zwingend entlastender Umstände BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2, 7; BGH NStZ 1996, 98; StV 1996, 367).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Das ist unzureichend: Es fehlt die erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen, die gegen die Richtigkeit der Bekundungen sprechen könnten (vgl.Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 4 StR 264/95).
  • BGH, 10.02.2009 - 5 StR 12/09

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für

    Selbst wenn nämlich jedes einzelne, die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin möglicherweise in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch die Häufung der - jeweils für sich noch erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe Anlass geben (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 7, fehlende Gesamtwürdigung).
  • BGH, 02.06.2016 - 3 StR 85/16

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der

    Denn jedenfalls hat das Landgericht die gebotene Gesamtwürdigung dahin unterlassen, ob die einzelnen Umstände, die gegen den Wahrheitsgehalt der Angaben des Zeugen sprechen können, zumindest in ihrer Summe durchgreifende Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen begründen (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - 2 StR 98/86, BGHR StPO § 261 Indizien 1; vom 27. Juni 1995 - 4 StR 264/95, BGHR StPO § 261 Indizien 7).
  • BGH, 26.09.2002 - 4 StR 168/02

    Beweiswürdigung (Abweichungen in den Aussagen der beiden Zeugen zum

    b) Soweit das Landgericht im Hinblick darauf, daß die Angeklagten A. und W. nach Angaben des Zeugen F., ausgesprochen gewalttätig und gefährlich gewesen seien, davon ausgegangen ist, der Zeuge F., hätte selbst dann, wenn er - wie von dem Angeklagten S. behauptet - wegen eines gescheiterten Zigarettenschmuggels ein Rachemotiv gehabt habe, nicht gewagt, die Angeklagten zu Unrecht zu belasten, läßt das Urteil die gebotene Gesamtwürdigung (vgl. BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 261 Indizien 7) aller für und gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage sprechenden Umstände vermissen.
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 228/96

    Zulässigkeit einer Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit -

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