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   BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89   

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https://dejure.org/1990,6037
BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89 (https://dejure.org/1990,6037)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1990 - 4 StR 636/89 (https://dejure.org/1990,6037)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 4 StR 636/89 (https://dejure.org/1990,6037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatbeitrag zu einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung durch das Einwechseln von erbeuteten Geldscheinen - Widerlegung der Indizien für eine Mittäterschaft durch einen Geruchsspurenvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Vermutung 6
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88

    Verurteilung wegen "Betruges oder Hehlerei" - Abgrenzung zwischen Betrug und

    Auszug aus BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Angeklagte wegen Hehlerei zu verurteilen ist, wenn zweifelhaft bleibt, ob er an der schweren räuberischen Erpressung als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war, jedoch feststeht, daß er einen Beuteanteil in Kenntnis der Vortat vom Täter erhalten hat (BGHSt 35, 86; BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 2).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Angeklagte wegen Hehlerei zu verurteilen ist, wenn zweifelhaft bleibt, ob er an der schweren räuberischen Erpressung als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war, jedoch feststeht, daß er einen Beuteanteil in Kenntnis der Vortat vom Täter erhalten hat (BGHSt 35, 86; BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 2).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    Sämtliche Indizien lassen aber mangels Vorliegens einer hinreichend objektiven Grundlage weder für sich gesehen noch in ihrer Gesamtschau einen verlässlichen rational nachvollziehbaren und eine Verurteilung des Angeklagten tragenden Schluss zu (vgl. hierzu OLG Karlsruhe Die Justiz 2001, 364 ff.; Beschluss vom 15.03.2002, 3 Ss 10/02; BGHR StPO § 261 Vermutung 6, 11 und Indizien 6; BGH StV 1986, 61 f.).
  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10

    Totschlag (unbenannter minder schwerer Fall; Beweiswürdigung); Unterbringung in

    Letztlich beruhen die diesbezüglichen Darlegungen der Strafkammer deshalb auf nicht durch konkrete Tatsachen belegten Vermutungen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 6, 7, je m.w.N).
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 627/91

    Beweiswürdigung - Tatsachengrundlage - Erfahrungssätze des täglichen Lebens -

    Die vom Landgericht insoweit gezogenen Schlußfolgerungen entbehren so sehr einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur einen Verdacht, nicht aber die erforderliche Überzeugung begründen können (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 3, 4, 6, 7; BtMG § 29 Beweiswürdigung 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 2; BGH, Urt. v. 4. September 1991 - 2 StR 327/91).
  • BGH, 04.09.1991 - 2 StR 327/91

    Voraussetzungen des Versuchs eines Diebstahls - Anforderungen an die

    Insbesondere ist nicht dargelegt, daß die Tatbegehung durch eine andere Person ausscheidet und deswegen vernünftige Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht bestehen können (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Mai 1990 - 2 StR 223/90; v. 27. September 1990 - 4 StR 242/90; v. 18. April 1990 - 2 StR 99/90; v. 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 = BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 5; Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 StR 636/89 = BGHR StPO § 261 Vermutung 6; vgl. auch BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91).
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