Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1852
BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90 (https://dejure.org/1991,1852)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1991 - 1 StR 704/90 (https://dejure.org/1991,1852)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1991 - 1 StR 704/90 (https://dejure.org/1991,1852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund unterbliebener Belehrung - Falschaussage des Angeklagten wegen vorangegangener anderweitiger Absprache mit einem Mittäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Zeuge 10
  • StV 1991, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.05.1988 - 2 StR 167/88

    Objektiver Verstoß gegen das Vereidigungsverbot als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Die unterbliebene Belehrung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Milderungsgrund dar (BGH, StV 1988, 427).

    Daneben kommt hier auch der Milderungsgrund des § 157 StGB in Betracht, wenn sich nicht ausschließen läßt, daß der Angeklagte auch deshalb falsch ausgesagt hat, weil er befürchtete, andernfalls wegen der vorangegangenen Absprache mit J. bestraft werden zu können (vgl. BGH, StV 1988, 427/428)".

  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90

    Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer

    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Vielmehr darf der Tatrichter seiner Beweiswürdigung nur das zugrunde legen, was der Zeuge auf den Vorhalt hin erklärt (BGHSt 3, 199, 201; 11, 338, 340/341; 14, 310, 312; BGH, StV 1988, 513; 1989, 4; 1990, 485).

    Es fehlt somit an einer eindeutigen Darlegung, wie der Zeugen heute zu der ihm vorgehaltenen Aussage steht (vgl. BGH, StV 1990, 485).

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Dabei hat die Strafkammer nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385; 33, 83, 88 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 ff. [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]/18; 36, 159, 166/167; BGH, StV 1989, 518, 519).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Vielmehr darf der Tatrichter seiner Beweiswürdigung nur das zugrunde legen, was der Zeuge auf den Vorhalt hin erklärt (BGHSt 3, 199, 201; 11, 338, 340/341; 14, 310, 312; BGH, StV 1988, 513; 1989, 4; 1990, 485).
  • BGH, 07.09.1988 - 2 StR 390/88

    Vernehmung - Zeugenaussage - Einführung in die Hauptversammlung

    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Vielmehr darf der Tatrichter seiner Beweiswürdigung nur das zugrunde legen, was der Zeuge auf den Vorhalt hin erklärt (BGHSt 3, 199, 201; 11, 338, 340/341; 14, 310, 312; BGH, StV 1988, 513; 1989, 4; 1990, 485).
  • BGH, 23.10.1990 - 4 StR 450/90

    Für die Zurücknahme der Revision durch den Verteidiger bedarf es einer

    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Die jedenfalls darinliegende Beschränkung des Rechtsmittels ist wirksam; da der Angeklagte den Rechtsanwalt ausdrücklich mit der Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt hat, muß die dabei - wenn auch nur in der allgemeinen Prozeßvollmacht - erteilte Ermächtigung, Rechtsmittel zurückzunehmen, als "ausdrückliche Ermächtigung" im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO angesehen werden (offengelassen in BGHSt 10, 245, 246 und BGH bei Holtz MDR 1978, 461; vgl. auch BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - 4 StR 450/90), denn sie bezog sich gerade auf das hier in Frage stehende Rechtsmittel (vgl. Ruß in KK 2. Aufl. § 302 Rdnr. 22).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Dabei hat die Strafkammer nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385; 33, 83, 88 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 ff. [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]/18; 36, 159, 166/167; BGH, StV 1989, 518, 519).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Vielmehr darf der Tatrichter seiner Beweiswürdigung nur das zugrunde legen, was der Zeuge auf den Vorhalt hin erklärt (BGHSt 3, 199, 201; 11, 338, 340/341; 14, 310, 312; BGH, StV 1988, 513; 1989, 4; 1990, 485).
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Die jedenfalls darinliegende Beschränkung des Rechtsmittels ist wirksam; da der Angeklagte den Rechtsanwalt ausdrücklich mit der Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt hat, muß die dabei - wenn auch nur in der allgemeinen Prozeßvollmacht - erteilte Ermächtigung, Rechtsmittel zurückzunehmen, als "ausdrückliche Ermächtigung" im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO angesehen werden (offengelassen in BGHSt 10, 245, 246 und BGH bei Holtz MDR 1978, 461; vgl. auch BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - 4 StR 450/90), denn sie bezog sich gerade auf das hier in Frage stehende Rechtsmittel (vgl. Ruß in KK 2. Aufl. § 302 Rdnr. 22).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
    Vielmehr darf der Tatrichter seiner Beweiswürdigung nur das zugrunde legen, was der Zeuge auf den Vorhalt hin erklärt (BGHSt 3, 199, 201; 11, 338, 340/341; 14, 310, 312; BGH, StV 1988, 513; 1989, 4; 1990, 485).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 457/88

    Strafprozeßrecht: Einführung eines Geständnisses in die Hauptverhandlung

  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 29/78

    Erlöschen einer Vollmacht zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln durch

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per

    Denn Rechtsanwalt B. war als Verteidiger erst am 30.06.2022 speziell für die Durchführung des Berufungsverfahrens beauftragt worden, weshalb die Ermächtigung als i.S.v. § 302 Abs. 2 StPO ausdrücklich auf die Berufung bezogen angesehen werden muss (vgl. BGHR StPO § 302 II Rücknahme 5; BGH NStZ 1998, 531; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 302 Rn. 32 mwN).
  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Vielmehr darf der Tatrichter seiner Beweiswürdigung nur das zugrunde legen, was der Zeuge auf den Vorhalt hin erklärt (vgl. BGH StV 1991, 197).
  • BGH, 18.11.2003 - 4 StR 454/03

    Wirksame Rechtsmittelrücknahme durch den Wahlverteidiger (Ermächtigung im Rahmen

    Da der Wahlverteidiger erst für die Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt worden ist, handelt es sich um eine ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 5; BGH NStZ 1998, 531, 532).
  • BVerfG, 25.05.1992 - 2 BvR 566/92

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör im Strafverfahren

    In der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des 1. Strafsenats vom 8. Januar 1991 - 1 StR 704/90 - (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 - Rücknahme 5) wird die vom Bundesgerichtshof bisher offengelassene Rechtsfrage, ob der in einer Prozeßvollmacht vorgedruckte Satz, der Verteidiger sei ermächtigt, Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen, als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO anzusehen sei (vgl. BGHSt 10, 245 [246]; BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - 4 StR 450/90 -, BGHR StPO § 302 Abs. 2 - Rücknahme 3), ebenfalls nicht allgemein beantwortet.
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98

    Zulässigkeit der Revision

    Denn der Verteidiger war erst am 28. November 1997 - mithin für die Durchführung des Revisionsverfahrens - beauftragt worden (vgl. Bd. III Bl. 534), weshalb die Ermächtigung als ausdrücklich auf die Revision bezogen angesehen werden muß (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 5).
  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Angaben des V-Mannes, weil sie nur durch die Vernehmung des Führungsbeamten eingeführt worden waren, nur dann Grundlage der Verurteilung sein konnten, wenn sie durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt wurden (BGHSt 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166; BGHR StPO § 261 Zeuge 10).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10

    Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung zur Beschränkung des Einspruchs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese allgemeine Ermächtigung aber nur dann als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO anzusehen, wenn dem Verteidiger das Mandat erst zur Durchführung des Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahrens erteilt worden ist (vgl. BGH StraFo 2004, 57; NStZ 2000, 665; 1998, 531; StV 1991, 197).
  • BGH, 13.07.1999 - 4 StR 293/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mord; Rücknahme der Revision

    Diese erneute, am 7. Dezember 1998 unterzeichnete Vollmacht ist nämlich erst nach Erlaß des Urteils und damit zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens ausgestellt worden, die Ermächtigung bezog sich daher gerade auf die hier in Frage stehende Revision (vgl. BGH NStZ 1998, 531; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 5).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf auf die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen über die Angaben eines anonymen Gewährsmannes eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 10, 13, 15, 16, 17).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1996 - 3 Ws 139/96
    In einem solchen Falle reicht die in der allgemeinen Prozeßvollmacht erteilte Ermächtigung, Rechtsmittel zurückzunehmen, als "ausdrückliche Ermächtigung" im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO aus (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 5; vgl. auch BVerfG NJW 1993, 456 ).
  • OLG Hamburg, 10.11.1997 - II-157/97

    Strafbarkeitsvoraussetzungen einer Vergewaltigung in einem minder schweren Fall;

  • BGH, 26.11.1991 - 4 StR 517/91

    Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision durch den Prozessbevollmächtigten gegen

  • KG, 14.07.1999 - 3 Ws (B) 228/99

    Anfechtung der Auslagenentscheidung nach Einspruchsrücknahme im Bußgeldverfahren

  • BGH, 21.05.1992 - 1 StR 87/92

    Erteilung der Vollmacht zur Einlegung von Rechtsmitteln

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht