Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2291
BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87 (https://dejure.org/1987,2291)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1987 - 2 StR 495/87 (https://dejure.org/1987,2291)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 (https://dejure.org/1987,2291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an Gericht zur Darlegung der eigenen Sachkunde bei Ablehnung von Beweisanträgen - Anforderungen an fehlerfreie Beweiswürdigung durch das Gericht - Auswirkung der Häufung von Indizien auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Zeuge 3
  • StV 1988, 511
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87
    Eine derartige Gesamtbetrachtung konnte das Landgericht deshalb nicht vornehmen, weil es den einzelnen Umständen wegen der Möglichkeit einer für den Angeklagten ungünstigen Deutung keinen Beweiswert zuerkannt hat (BGHR StPO § 261 - Indizien 1).
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06

    Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen

    Vor allem wenn Umstände, die gegen die Richtigkeit der die Überzeugung wesentlich stützenden Zeugenangaben sprechen könnten, jeweils so gedeutet werden, dass sich aus jedem einzelnen von ihnen keine durchgreifenden Bedenken ergeben, muss in einer späteren Gesamtschau geprüft werden, ob aus einer Häufung der - jede für sich noch erklärbaren - Fragwürdigkeiten nicht doch ernsthafte Zweifel an der Begründetheit des gegen den Angeklagten erhobenen Vorwurfs erwachsen (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3 und BGH StV 2002, 468; Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rn. 11a).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Selbst wenn nämlich jedes einzelne die Glaubwürdigkeit der Angaben möglicherweise in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch eine Häufung von - jeweils, für sich erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit eines Tatvorwurfs führen (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3; Indizien 1, 7).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Der Tatrichter wäre bei dieser Sachlage vielmehr genötigt gewesen, sämtliche Qualitätsmängel der Aussagen der Verurteilten in einer Gesamtschau daraufhin zu würdigen, ob sie in ihrer Häufung zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit des Tatvorwurfs Anlass geben konnten (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3; Indizien 1, 7).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen

    Das Landgericht hätte sämtliche Qualitätsmängel der Aussage des Zeugen B. in einer Gesamtschau daraufhin würdigen müssen, ob sie in ihrer Häufung zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit des Tatvorwurfs Anlass geben konnten (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3; Indizien 1, 7; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).
  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - ; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 - <StV 1988, 511> und vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - <StV 1990, 99> m.w.N.).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

    Dabei hat der Tatrichter auch eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und zu bedenken: Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine "vernünftigen Zweifel" an der Richtigkeit einer den Angeklagten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann doch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu Zweifeln führen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 = StV 88, 511 = BGHR StPO § 261 Zeuge 3).
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

    Selbst wenn nämlich jedes einzelne Glaubwürdigkeit oder Glaubhaftigkeit möglicherweise in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch eine Häufung von - jeweils für sich erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit eines Tatvorwurfs führen (st. Rspr., vgl. BGH BGHR StPO § 261 Zeuge 3; Indizien 1, 7; Beweiswürdigung 14).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 2 StR 495/87 und vom 19. Juli 1989 2 StR 182/89 m. w. N.).
  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter

    Dabei wird darauf Bedacht zu nehmen sein, dass bei einer Häufung von - wenn auch jeweils für sich erklärbaren - Fragwürdigkeiten in der gebotenen Gesamtschau Zweifel an der Richtigkeit eines Tatvorwurfs entstehen können (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3; Indizien 1 und 7).
  • BGH, 06.12.2001 - 4 StR 484/01

    Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung bei Bedenken gegen die Richtigkeit

    Die Beweiswürdigung leidet jedoch darunter, daß diese Umstände jeweils so gedeutet werden, daß sich aus jedem einzelnen von ihnen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Richtigkeit der Angaben der Zeugin ergeben müssen, ohne daß in einer späteren Gesamtschau geprüft wird, ob aus einer Häufung der - jede für sich noch erklärbaren - Fragwürdigkeiten nicht doch ernsthafte Zweifel an der Begründetheit des gegen den Angeklagten erhobenen Vorwurfs erwachsen (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 519/06

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und teilweise Auskunftsverweigerung des

  • BGH, 23.11.1989 - 2 StR 515/89

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Fall von Aussage gegen Aussage -

  • BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 WD 28.04
  • BVerwG, 17.04.2008 - 2 WD 10.07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht