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   BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90   

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BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90 (https://dejure.org/1990,3360)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1990 - 1 StR 483/90 (https://dejure.org/1990,3360)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1990 - 1 StR 483/90 (https://dejure.org/1990,3360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 261 Zeuge 8
  • StV 1991, 7 LS
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90
    Soweit sich der Tatbestand des § 308 Abs. 1 StGB auf das Inbrandsetzen eines Gebäudes bezieht, verlangt er ebenso wie der des § 306 StGB, daß das Gebäude selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (BGH NStZ 1982, 201).

    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile sind von der Rechtsprechung die Flurtreppe, die Tür- und Fensterrahmen, die Wohnungstür und der Holzfußboden angesehen worden, nicht dagegen Einrichtungsgegenstände wie das an der Wand angebrachte Regal, Schränke oder die an der Wand befestigte Tapete (BGH NStZ 1982, 201; 1984, 74; BGH StV 1984, 245/246).

  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90
    Erweist sich, daß ein Zeuge, auf dessen Aussage die Verurteilung des Angeklagten gestützt werden soll, den Angeklagten jedenfalls teilweise zu Unrecht belastet hat, dann ist das in der Regel zunächst ein gewichtiges Indiz gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen (BGH, Urteil vom 27. Juli 1990 - 2 StR 324/90).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 73/88

    Vergewaltigung - Gynäkologische Untersuchung - Fachkompetenz - Nichterörterung

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90
    In der Nichterörterung dieser Frage liegt ein Mangel, der in den Fällen II 7 und 9 der Gründe zur Aufhebung des Urteils führen muß; denn eine erschöpfende Beweiswürdigung und damit eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung ist dann nicht gegeben, wenn sich der Tatrichter nicht mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (vgl. BGH StV 1986, 6; 1988, 371).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 345/83

    Voraussetzungen für die Inbrandsetzung eines zur Wohnung von Menschen dienenden

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90
    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile sind von der Rechtsprechung die Flurtreppe, die Tür- und Fensterrahmen, die Wohnungstür und der Holzfußboden angesehen worden, nicht dagegen Einrichtungsgegenstände wie das an der Wand angebrachte Regal, Schränke oder die an der Wand befestigte Tapete (BGH NStZ 1982, 201; 1984, 74; BGH StV 1984, 245/246).
  • BGH, 14.10.1983 - 2 StR 429/83

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90
    Als in diesem Sinne wesentliche Bestandteile sind von der Rechtsprechung die Flurtreppe, die Tür- und Fensterrahmen, die Wohnungstür und der Holzfußboden angesehen worden, nicht dagegen Einrichtungsgegenstände wie das an der Wand angebrachte Regal, Schränke oder die an der Wand befestigte Tapete (BGH NStZ 1982, 201; 1984, 74; BGH StV 1984, 245/246).
  • BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit unerlaubtem Ausüben der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90
    In der Nichterörterung dieser Frage liegt ein Mangel, der in den Fällen II 7 und 9 der Gründe zur Aufhebung des Urteils führen muß; denn eine erschöpfende Beweiswürdigung und damit eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung ist dann nicht gegeben, wenn sich der Tatrichter nicht mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (vgl. BGH StV 1986, 6; 1988, 371).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03

    Ende der strafrechtlichen Garantenpflicht unter Eheleuten (Trennung in der

    Wenn der Tatrichter einem Beweismittel zu einem Teil folgt und zu einem anderen Teil nicht zu folgen vermag, ist er nur zu einer näheren Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe in der Beweiswürdigung gehalten (st. Rspr., vgl. z. B. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 4 und Beweiswürdigung 13; BGH NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 - 4 StR 289/98).
  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

    Der neue Tatrichter wird zudem ein vom Angeklagten A. benanntes Falschbelastungsmotiv des K. zu erörtern haben (vgl. BGHSt 48, 161, 167 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH StV 2006, 515).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    In der Nichterörterung dieser Frage liegt ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 8).
  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 210/14

    Brandstiftung (Inbrandsetzen; Erforderlichkeit näherer Erörterungen zum möglichen

    Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes können insbesondere auch die Fußböden zählen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. September 1990 - 1 StR 483/90, BGHR StPO § 261 Zeuge 8 (Holzfußböden); vom 14. Oktober 1993 - 1 StR 532/93, BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 7 (fest verklebter Teppichboden)).
  • BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02

    Versuchte schwere räuberische Erpressung (Absicht rechtswidriger Bereicherung);

    Die Strafkammer hat nicht erörtert, weshalb sie dem Zeugen W. trotz Bedenken gegen seine Glaubwürdigkeit an anderer Stelle gerade zu diesem Punkt glaubt (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 5, 8).
  • BGH, 18.12.2001 - 4 StR 497/01

    Unzureichende Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Aussage gegen Aussage;

    Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt (BGHSt 44, 153, 159 m.w.N.; 44, 256; BGHR StPO § 261 Zeuge 8).
  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 538/97

    Maßgebliche Gründe für die Beweiswürdigung des Tatrichters - Beweiswürdigung von

    Der Tatrichter ist zwar grundsätzlich nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht, er ist aber bei einer solchen Beweiswürdigung gehalten, die hierfür maßgebenden Gründe zu verdeutlichen (st. Rspr., vgl. BGH bei Niemöller StV 1984, 431, 438, BGH StV 1986, 236; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; w. Nachw. bei Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 83 Fußn. 255).
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 289/98

    Begründungspflicht des Gerichts hinsichtlich der Glaubhaftigkeit

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht näher darlegen müssen, aus welchen Gründen es einen Teil der belastenden Aussagen des Geschädigten für glaubhaft erachtet, einen anderen Teil dagegen nicht (st. Rspr., vgl. z.B. BGH NStZ 1995, 558; BGH NJW 1993, 2451; BGHR StPO § 261 Zeuge 8; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 4St RR 42/03

    Beweiswürdigung bei widersprüchlichem Aussageverhalten von Zeugen

    In der Nichterörterung einer solchen Frage liegt ein Rechtsfehler (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 8), weil eine erschöpfende Beweiswürdigung und damit eine rechtsfehlerfreie Grundlage für eine Verurteilung dann nicht gegeben ist, wenn sich der Tatrichter nicht mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat.
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