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   BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90   

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BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90 (https://dejure.org/1991,1346)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1991 - 5 StR 498/90 (https://dejure.org/1991,1346)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90 (https://dejure.org/1991,1346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12
  • StV 1991, 149
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 528/59

    Gewalt im Sinne von § 176 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) durch Einflößen von

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Eine solche Zwangswirkung tritt bei der heimlichen Beibringung von LSD ein, wenn das Betäubungsmittel durch seine körperliche Einwirkung die Widerstandsfähigkeit beseitigt (BGHSt 1, 145; 14, 81 (82); LK 10. Aufl. StGB § 177 Rdn. 5; Horn in SK StGB § 178 Rdn. 8; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 177 Rdn. 4).
  • BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89

    Erfordernis des Hinweises des Angeklagten auf eine Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 378/87

    Gebotenheit klarstellender Hinweise eines Gerichts zu einem Hilfsbeweisantrag

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Eine solche Zwangswirkung tritt bei der heimlichen Beibringung von LSD ein, wenn das Betäubungsmittel durch seine körperliche Einwirkung die Widerstandsfähigkeit beseitigt (BGHSt 1, 145; 14, 81 (82); LK 10. Aufl. StGB § 177 Rdn. 5; Horn in SK StGB § 178 Rdn. 8; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 177 Rdn. 4).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84

    Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Hierfür ist maßgebend, daß der Täter eine körperliche - nicht nur seelische - Zwangswirkung auf das Opfer herbeiführt (BGH NStZ 1981, 218; BGHR StGB § 177 Abs. - 1 Gewalt 4).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Ob den Entscheidungen BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 6 und 12 eine geänderte Rechtsauffassung zugrunde liegt oder ob dort lediglich das Beruhen des Urteils auf einem Rechtsfehler ausgeschlossen wurde, wird nicht deutlich.
  • BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Überzeugungsbildung: überspannte

    Der Senat hebt das Urteil insgesamt auf, um dem neuen Tatrichter Feststellungen dazu zu ermöglichen, ob der Angeklagte der Nebenklägerin möglicherweise gezielt Substanzen (Betäubungsmittel) überlassen oder verabreicht hat, um gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vornehmen zu können, das Betäubungsmittel-Delikt also gegebenenfalls in Tateinheit mit dem Folgedelikt steht (vgl. hierzu BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 9, 14; Fischer, StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 7 sowie BGH NStZ-RR 2006, 10, 11; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 353 Rdn. 6 a).
  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH NStZ 1984, 422 f.).

    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist (so die frühere Rechtsprechung des 5. Strafsenats: BGHSt 19, 88; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; siehe aber Urteil vom 21. Januar 1991 - 5 StR 498/90), muß hier nicht entschieden werden.

  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93

    Erforderlichkeit des Hinweises der Möglichkeit einer Verurteilung als Alleintäter

    Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).

    Es hätte ausgereicht, wenn die Hauptverhandlung einen Verlauf genommen hätte, aus dem der Angeklagte die Möglichkeit, daß das Gericht veränderte tatsächliche Umstände zugrunde legen würde, entnehmen konnte (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12).

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Wird eine solche Veränderung während einer Zeugenvernehmung als Möglichkeit erkannt, so kann durch vielfältige Handlungen oder Ausdrucksweisen verfahrensrechtlich einwandfrei dieser Umstand den Prozeßbeteiligten deutlich gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 6, 12; BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Es muß ihm zudem Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (§§ 243 Abs. 4 Satz 2, 244 Abs. 2 StPO) und seine Verteidigung darauf einzurichten (vgl. BGHSt 13, 320, 323 ff; 19, 141 ff; 28, 196 ff; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 12; Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 24 m.w.Nachw.).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    K.O.-Tropfen: Heimliche Betäubung - Schwere Straftat!

    Die - wie hier - heimliche, gezielt zur Vornahme sexueller Handlungen eingesetzte Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel stellt jedenfalls dann Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar, wenn auch eine körperliche Zwangswirkung auf das Opfer herbeigeführt und hierdurch die Widerstandsfähigkeit beseitigt wird (vgl. hierzu BGH, Urteile v. 15.9.1998 - 5 StR 173/98, BeckRS 1998, 31361078; v. 22.1.1991 - 5 StR 498/90, BeckRS 1991, 1559 mwN; Beschlüsse v. 24.5.2016 - 5 StR 163/16, BeckRS 2016, 10820; v. 13.11.2003 - 3 StR 359/03, BeckRS 2004, 1729 mwN; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 177 Rn. 70; MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl. 2021, § 177 Rn. 118 mwN).
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung - abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen - ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist (so die frühere Rechtsprechung des 5. Strafsenats: BGHSt 19, 88; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; siehe aber BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12), muß hier nicht entschieden werden; denn auch, wenn möglicherweise je nach Sachlage darauf verzichtet werden kann, ist eine umfassende und unmißverständliche Unterrichtung über wesentliche tatsächliche Abweichungen geboten (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8).
  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00

    Reichweite der prozessualen Hinweispflicht; Gefährliche Körperverletzung mit

    Denn diese besteht nach der Rechtsprechung nur, wenn die Abweichung solche Tatsachen betrifft, in denen die gesetzlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes gefunden werden; nicht aber bei Feststellungen, die sich auf die Phase der Tatplanung und Vorbereitung beziehen (BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5, 12, 15).
  • BGH, 21.10.2015 - 4 StR 332/15

    Nachweis einer von der Anklage abweichenden Tatzeit ohne entsprechenden Hinweis

    Dieser Mitteilung hätte es bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob der Beschwerdeführer über die Veränderung der Sachlage hinsichtlich der Tatzeit durch den Gang der Hauptverhandlung unterrichtet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, NStZ 2015, 233; Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05, StV 2006, 121; Urteile vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, NJW 1999, 802; vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91

    Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher

  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96

    Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit

  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98

    Rechtsfehler bei Beweiswürdigung - Aneinanderreihung erhobener Beweise -

  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen

  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 770/95

    Voraussetzung der Verurteilung aufgrund von Umständen die in der Anklage nicht

  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss 618/00

    Hinweispflicht des Gerichts, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, eigene

  • BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92

    Verurteilung; Strafgesetz; Tatsachen; Gesichtspunkt; Actio libera in causa;

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