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   BGH, 29.06.2000 - 4 StR 190/00   

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BGH, 29.06.2000 - 4 StR 190/00 (https://dejure.org/2000,2641)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2000 - 4 StR 190/00 (https://dejure.org/2000,2641)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 4 StR 190/00 (https://dejure.org/2000,2641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 11
  • NStZ 2000, 607
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 21.03.2000 - Ss 84/00

    "Besitz" einer "bemakelten" Sache als Sichverschaffen i.S.d. § 259 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 190/00
    Mangels weiterer Angaben zu dem Handlungsrahmen, in den die Telefonate gestellt waren, insbesondere zu den ihnen vorausgegangenen sowie den nachfolgenden, die jeweilige Tatbeute betreffenden Handlungen des Angeklagten bleibt aber im Dunkeln, ob er etwa an den Diebstählen selbst als Täter oder Mittäter beteiligt war (was in einzelnen Fällen nach dem Inhalt der Telefonate jedenfalls nicht fernliegt), ob er von dem Vortäter die Verfügungsmacht über die Sachen erhalten hat, ob er selbständig um den Absatz bemüht war oder Absatzbemühungen des Vortäters oder - mit der Folge, daß er sich nur als Gehilfe strafbar gemacht hätte (vgl. Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 259 Rdn. 14; siehe auch OLG Köln StraFo 2000, 233) - solche eines Dritten unterstützt hat.
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Die Sachdarstellung erschöpft sich insoweit nicht bloß in der Wiedergabe des Gesetzeswortlauts oder in der Umschreibung mit einem gleichbedeutenden Wort oder einer allgemeinen Redewendung (hierzu BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 11; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 267 Rdn. 32).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    a) Die Feststellungen zur Tat zu Lasten der Drogenhändler sind zwar bedenklich knapp (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, juris Rn. 5; vom 29. Juni 2000 - 4 StR 190/00, NStZ 2000, 607 f.), genügen aber bei dem eher einfach gelagerten Sachverhalt gerade noch den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO.
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04

    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei

    Der in Abschnitt II. der Urteilsgründe mitgeteilte Sachverhalt ist vielfach unvollständig und erlaubt eine ausreichende revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruches nicht (vgl. BGH NStZ 2000, 607 f.).
  • BGH, 01.03.2011 - 4 StR 30/11

    Bandendiebstahl (Tat in Erfüllung der Bandenabrede: Feststellungen);

    Dies genügt nicht den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 190/00, NStZ 2000, 607; Engelhardt in KK-StPO, 6. Aufl., § 267 Rn. 9) und ermöglicht keine revisionsgerichtliche Kontrolle der vom Tatrichter vorgenommenen Subsumtion des Sachverhalts unter die angewandte Strafvorschrift.
  • OLG Köln, 20.11.2009 - 81 Ss 71/09

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen i.F.e. Verurteilung wegen

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können sowie welchen gesetzlichen Tatbestand das Gericht daher als erfüllt angesehen und bei der Bemessung der Rechtsfolgen zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 83 ff.; BGH NStZ 2000, 607 f; SenE v. 20.03.2007 - 82 Ss 30/07 - SenE v. 24.04.2007 - 81 Ss 60/07 - SenE v. 24.04.2009 - 83 Ss 27/09 -).

    Rechtsbegriffe müssen durch die ihnen zugrunde liegenden tatsächlichen Vorgänge "aufgelöst" werden, sofern sie nicht allgemein geläufig sind oder die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen sich aus dem Urteilszusammenhang ergänzen lassen (vgl. BGH NStZ 2000, 607 f; SenE v. 24.04.2009 - 83 Ss 27/09 - Gollwitzer, in: Löwe Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 267 Rdnrn. 32-35; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 267 Rn. 9).

  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 424/08

    Unzureichende Urteilsgründe (mangelnde nachvollziehbare Darstellung des

    Die unklaren, unübersichtlichen und widersprüchlichen Ausführungen in den Urteilsgründen erlauben eine ausreichende revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13; erkennbare Subsumtion; BGH NStZ 2000, 607 f.).
  • BGH, 10.01.2001 - 5 StR 566/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Zweck und Umfang der schriftlichen

    Soweit es auf einen Beweisgewinn aus Überwachungen des Fernmeldeverkehrs ankommt, sind nicht etwa - von begründeten Einzelfällen abgesehen alle Protokolle der abgehörten Ferngespräche wörtlich (vgl. BGH NStZ 2000, 607 f.) oder - wie hier - gerafft wiederzugeben.
  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

    Ausführungen, die nur die Worte des Gesetzes wiederholen oder - wie hier - mit einem gleichbedeutenden Wort oder einer allgemeinen Redewendung umschreiben, reichen nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 190/00 -, juris Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2009 - 1 Ss 90/08

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit bei Zuwiderhandlung gegen räumliche Beschränkung

    Hierfür reicht eine "Feststellung", die nur die Worte des Gesetzes wiederholt, nicht aus (vgl. BGH in NStZ 2000, 607).
  • AG Zweibrücken, 29.10.2018 - 1 OWi 4285 Js 7167/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsbegriff des Kfz-Halters;

    Der Rechtsbegriff des Halters konnte durch den tatsächlichen Vortrag aufgelöst werden (BGH, Beschl. v. 29.06.2000 - 4 StR 190/00, juris, konkret Rn. 3).
  • KG, 17.06.2020 - 3 Ws (B) 125/20

    Tateinheit bei verschiedenen Verstößen gegen die PAngV

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