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   BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91   

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https://dejure.org/1991,2901
BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91 (https://dejure.org/1991,2901)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1991 - 1 StR 382/91 (https://dejure.org/1991,2901)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1991 - 1 StR 382/91 (https://dejure.org/1991,2901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bezugnahme oder Verweisung auf Feststellungen eines in einem anderen Verfahren ergangenen Urteils - Inhalt der Urteilsgründe - Verweisung auf anderes Urteil - Verständlichkeit des Urteils - Feststellungen eines anderen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 11
  • NStZ 1992, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen die Urteilsgründe aus sich heraus verständlich sein und die getroffenen Feststellungen in einer geschlossenen Darstellung enthalten (§ 267 Abs. 1 bis 3 StPO; BGHSt 30, 225, 227 [BGH 13.10.1981 - 1 StR 471/81] und 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1, Strafzumessung 5).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 394/87

    Urteilsgründe - Persönliche Verhältnisse - Verweis - Andere Entscheidung

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen die Urteilsgründe aus sich heraus verständlich sein und die getroffenen Feststellungen in einer geschlossenen Darstellung enthalten (§ 267 Abs. 1 bis 3 StPO; BGHSt 30, 225, 227 [BGH 13.10.1981 - 1 StR 471/81] und 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1, Strafzumessung 5).
  • BGH, 13.11.1979 - 1 StR 526/79
    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91
    War die Mitteilung weiterer Einzelheiten unter diesen Umständen aber entbehrlich, so mag die entsprechende Verweisung auf das frühere Urteil unschädlich gewesen sein (BGH, Urt. vom 29. November 1979 - 1 StR 526/79, unter II 13; KK-Hürxthal a.a.O. Rdn. 3 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht fehlt (vgl. zum Strafurteil: BGH NStZ 1992, 49; NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 2007, 22).
  • BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00

    Unzulässigkeit von Bezugnahmen in der Urteilsbegründung auf ein aufgehobenes

    Nach § 267 Abs. 1 StPO muß jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 11).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95
    Es bestehen bereits erhebliche Zweifel daran, daß eine tabellarische Auflistung der von dem Amtsgericht gewählten Art geeignet ist, die grundsätzlich für jedes Strafurteil erforderliche (vgl. BGHSt 33, 59 ; 30, 225 ; BGH NStZ 1992, 49 , Paulus a.a.O., § 267 Rdnr. 18 ff. ; KK - Hürxthal, a.a.O., § 267 Rdnr. 3) klare, geschlossene, erschöpfende und aus sich heraus verständliche Sachdarstellung, zu ersetzen.
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