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   BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90   

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https://dejure.org/1990,2454
BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90 (https://dejure.org/1990,2454)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1990 - 1 StR 449/90 (https://dejure.org/1990,2454)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1990 - 1 StR 449/90 (https://dejure.org/1990,2454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Versorgung mit Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1; StPO § 358 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 267 Darstellung 1
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Aufhebung des Urteils wegen des genannten Rechtsfehlers und die Anordnung der Maßregel in der neuen Verhandlung nicht (Senatsentscheidung vom 18. Juli 1990, NJW 1990, 2143 [BGH 10.04.1990 - 1 StR 9/90]).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 86/89

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Dauer einer Sperrfrist für

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90
    Die Schwere der Tatschuld kann allerdings von Bedeutung sein, soweit sie Hinweise auf die voraussichtliche Dauer der charakterlichen Unzuverlässigkeit gibt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1987, 979; BGH StV 1989, 388).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87

    Anforderungen an Art der Wiedergabe von Feststellungen bei der Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90
    Ähnliches gilt für das Beifügen der vollständigen Ablichtung von Straflisten (vgl. hierzu Senatsentscheidung in BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1 am Ende).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Anlaß hierfür wird allerdings nur dann bestehen, wenn es nach den Urteilsfeststellungen naheliegt, daß die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind, eine Prüfung sich insoweit für den Tatrichter daher aufdrängt (vgl. BGHSt a.a.O. S. 9; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1990 - 1 StR 317/90 und vom 27. September 1990 - 1 StR 449/90).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 167/01

    Besondere Schwere der Schuld (Revisonsrichterlicher Kontrollumfang;

    Die Fassung des 292 Seiten umfassenden schriftlichen Urteils gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß die Urteilsgründe nicht die Aufgabe haben, den Gang der Ermittlungen oder der Hauptverhandlung sowie das mit der abgeurteilten Tat nicht im Zusammenhang stehende Randgeschehen in allen Einzelheiten wiederzugeben (vgl. BGH NStZ 1995, 20; BGHR StPO § 267 Darstellung 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 267 Rdn. 1 und 12).
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07

    Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis;

    c) Das vorliegende Verfahren nimmt der Senat zudem zum Anlass, um erneut darauf hinzuweisen, dass die zunehmende Praxis, Ausdrucke aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe einzukopieren, den Begründungsanforderungen nicht genügt (BGHR StPO § 267 Darstellung 1).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

    Sie dienen aber auch dazu, die revisionsrechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGHR StPO § 267 Darstellung 1;BGH NStZ 1998, 51) Der Tatrichter ist verpflichtet, sich mit festgestellten Umständen auseinanderzusetzen, wenn sie für die Anwendung des materiellen Rechts erheblich sind.
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Zeitpunkt der erforderlichen Motivation)

    Die schriftlichen Urteilsgründe dienen nicht der Dokumentation all dessen, was in der Hauptverhandlung ausgesagt oder verlesen wurde, sondern sie sollen das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben, wie es sich nach der Beratung darstellt, und lediglich die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen (vgl. BGHR StPO § 267 Darstellung 1 und StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 12).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Die häufig zu beobachtende Praxis, entweder den Bundeszentralregisterauszug in die Urteilsgründe hineinzukopieren und/oder seitenlang im Wortlaut frühere Urteilsgründe einzurücken oder vollständig wiederzugeben, obwohl es auf deren genaue Feststellungen nicht ankommen kann, ist verfehlt (BGHR StPO § 267 Darstellung 1; BGH NStZ-RR 1996, 266; BGH Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01).
  • BGH, 22.04.2002 - 5 StR 149/02

    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung; minder schweren Fall (Prüfungspflicht bei

    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, die Umstände der Vortat und die Folgen eines möglichen Bewährungswiderrufs in dem gebotenen Umfang darzustellen (vgl. BGHR StPO § 267 Darstellung 1; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 432).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 202/01

    Darstellung der Vorstrafen im Urteil

    Die in der Revisionsbegründung zitierte Entscheidung BGHR StPO § 267 Darstellung 1 wendet sich gegen die wenig sachgerechte Praxis, Vorstrafenurteile undifferenziert und ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit im einzelnen in wörtlicher Wiedergabe einzurücken oder einzukopieren.
  • BGH, 22.01.2002 - 3 StR 508/01

    Inhalt der Urteilsgründe

    Die Fassung des schriftlichen Urteils gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß die Urteilsgrunde nicht die Aufgabe haben, den Gang der Ermittlungen oder der Hauptverhandlung sowie das mit der abgeurteilten Tat nicht im Zusammenhang stehende Randgeschehen wiederzugeben (vgl. BGH bei Kusch, NStZ 1995, 20; BGHR StPO § 267 Darstellung 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 267 Rdn. 1 und 12).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 669/97

    Rechtsbeugung in der DDR-Justiz - Berücksichtigung anderer Rechtssysteme und

    Sie dienen dagegen nicht der Dokumentation all dessen, was in der Hauptverhandlung ausgesagt oder verlesen worden ist (BGHR StPO § 267 Darstellung 1).
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 480/91

    Keine Strafmilderung bei früheren Alkoholdelikten

  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 3 Ss OWi 899/00

    Ablehnung, Ablehnungsgrund, Teilnahme an einem früheren Verfahren, Verlesung von

  • BGH, 07.07.1998 - 4 StR 252/98

    Wiedergabe nur des Ergebnisses der Hauptverhandlung durch die schriftlichen

  • BGH, 04.12.1990 - 4 StR 484/90

    Widerruf eines richterlichen Geständnisses durch den Angeklagten

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