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   BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98   

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https://dejure.org/1999,3131
BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98 (https://dejure.org/1999,3131)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1999 - 5 StR 683/98 (https://dejure.org/1999,3131)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98 (https://dejure.org/1999,3131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 27 StGB; § 276 StGB; § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO;
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist;

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Beihilfe - Urkundenfälschung - Freiheitsstrafe - Revision - Urteilsverkündungsfrist - Schlußvorträge - Urkundenbeweis - Verlesung einer Urkunde - Auskunftsverweigerungsrecht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 268 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 229 Abs. 3; ; StPO § 229 Abs. 2; ; StPO §§ 249 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 229 Abs. 2, § 268 Abs. 3
    Überschreiten der Urteilsverkündungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 2
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98
    Hinsichtlich der einen Angeklagten belastenden Verwertung seiner Auskunftsverweigerung gemäß § 55 StPO als Zeuge in der Hauptverhandlung gegen einen anderen wegen des gleichen Tatkomplexes gesondert verfolgten Tatbeteiligten verweist der Senat auf seine hierzu in BGHSt 38, 302 veröffentlichte Entscheidung.
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98
    Hierzu weist der Senat auf die Entscheidungen in BGHSt 11, 159 ff., BGHSt 34, 231, 235 und BGH StV 1999, 359, 360 hin.
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98
    Hierzu weist der Senat auf die Entscheidungen in BGHSt 11, 159 ff., BGHSt 34, 231, 235 und BGH StV 1999, 359, 360 hin.
  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99

    Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung; Sitzungsprotokoll;

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98
    Hierzu weist der Senat auf die Entscheidungen in BGHSt 11, 159 ff., BGHSt 34, 231, 235 und BGH StV 1999, 359, 360 hin.
  • BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98
    Die Frist des § 229 Abs. 2 StPO fand keine Anwendung, da nur noch die Urteilsverkündung ausstand (vgl. hierzu BGH StV 1982, 4, 5).
  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 m. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2; BGH NStZ 2004, 52; vgl. auch schon RGSt 57, 422, 423).
  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06

    Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH aaO; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05

    Konzentrationsmaxime; Frist zur Urteilsverkündung; keine Darlegungen zum Beruhen

    Die Frist des § 229 Abs. 2 StPO findet hier keine Anwendung, da nur noch die Urteilsverkündung ausstand (vgl. BGH NStZ 2004, 52 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98, wistra 1999, 428).

    Da Umstände, die den Erfolg der Rüge gefährden könnten, von niemandem geltend gemacht worden oder sonst ersichtlich sind, lässt sich auch hier nicht ausschließen, dass die Verurteilung auf dem Verfahrensverstoß beruht (vgl. Senat in BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1; Senat, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98; BGH NStZ 2004, 52 Nr. 21).".

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