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   BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92   

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https://dejure.org/1992,5438
BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92 (https://dejure.org/1992,5438)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1992 - 3 StR 63/92 (https://dejure.org/1992,5438)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1992 - 3 StR 63/92 (https://dejure.org/1992,5438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Verlesung einer Urkunde - Fehlerhaftes Sitzungsprotokoll als Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 274 Beweiskraft 13
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92
    Die nach Eingang der Revisionsbegründung abgegebenen dienstlichen Äußerungen des Vorsitzenden und der Protokollführerin könnten der zulässig erhobenen Verfahrensrüge selbst dann nicht die Grundlage entziehen, wenn sie zu einer an sich möglichen Protokollberichtigung geführt hätten (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92
    Das Protokoll weist insoweit auch keine offensichtlichen Widersprüche oder Lücken auf, die sich aus ihm selbst heraus ergeben müßten, um die Möglichkeit einer Ergänzung im Wege des Freibeweises zu eröffnen (vgl. BGHSt 17, 220, 222).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92
    Auch wenn dieses Ergebnis der wahren Sachlage widersprechen sollte, muß es als Konsequenz der dem § 274 StPO zugrundeliegenden gesetzgeberischen Entscheidung hingenommen werden (BGHSt 36, 354, 358) [BGH 06.02.1990 - 2 StR 29/89].
  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90

    Beweis des Verfahrensfehlers der Nichtgewährung des letzten Wortes durch das

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92
    Die nach Eingang der Revisionsbegründung abgegebenen dienstlichen Äußerungen des Vorsitzenden und der Protokollführerin könnten der zulässig erhobenen Verfahrensrüge selbst dann nicht die Grundlage entziehen, wenn sie zu einer an sich möglichen Protokollberichtigung geführt hätten (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11).
  • BGH, 02.07.1991 - 5 StR 151/91

    Verlesung des Protokolls der Vernehmung eines Zeugens im Ausland in der

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92
    Schweigt das Protokoll über die Verlesung, so gilt diese entsprechend der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (vgl. BGH wistra 1992, 30 zur Verlesung einer Aussage; ebenso BGH bei Dallinger MDR 1974, 548 zur Durchführung einer Vereidigungsanordnung).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Dieser Rechtsprechung (vgl. auch RGSt 56, 29; 59, 429, 431) folgten dann nach dem Krieg verschiedene Obergerichte (vgl. Oberster Gerichtshof für die Britische Zone, OGHSt 1, 277, 279 m.w.N.) und schließlich der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 125; 10, 342, 343; 12, 270, 271; 22, 278, 280; 34, 11, 12; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11, 13; BGH NStZ 1984, 521; 15 1995, 200, 201; StV 2002, 183; JZ 1952, 281).

    Heute ist anerkannt, dass das Protokoll auch in diesen Fällen - sofern die Urkundspersonen übereinstimmend einen Fehler erkannt haben - zu berichtigen ist (vgl. BGHSt 10, 342, 343; 12, 270, 271 f.; 34, 11; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 13; BGH JZ 1952, 281; BGH NStZ 1992, 49; so auch schon OGHSt 1, 277, 278).

    3. Strafsenat: BGHSt 2, 125 (3 StR 575/51); BGH JZ 1952, 281 (3 StR 1069/51); BGH, Urteil vom 9. Januar 1985 - 3 StR 514/84; BGH NStE Nr. 7 zu § 344 StPO (3 StR 63/88); BGH StV 2002, 183 (3 StR 175/01); BGH 1, 259 (3 StR 106/51 - nicht tragend); BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11 (3 StR 338/91 - nicht tragend), 13 (3 StR 63/92 - nicht tragend);.

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 158/10

    Fehlende Verlesung der Anklage (negative Beweiskraft des

    Neben einer ordnungsgemäßen Protokollberichtigung kommt eine freibeweisliche Aufklärung des tatgerichtlichen Verfahrensablaufs allein unter Berücksichtigung abgegebener dienstlicher Erklärungen und damit unter geringeren Anforderungen als in dem die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren nach erhobener Verfahrensrüge und zum Nachteil des Angeklagten nicht in Betracht (BGHSt 51, 316 f.; vgl. BGH, NStZ 2005, 281, 282; StV 2004, 297; NStZ 2000, 47; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11 und 13 jeweils mwN).
  • BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92

    Beweiskraft des Protokolls bei Schweigen über wesentliche Förmlichkeiten -

    Schweigt das Protokoll über die Einnahme eines Augenscheins oder die Verlesung, so gelten diese wegen der Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH Beschluß vom 18.3.1992 - 3 StR 63/92 - weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 274 Rd. 14).

    Auch wenn dieses Ergebnis der wahren Sachlage widersprechen sollte, muß es als Konsequenz der dem § 274 StPO zugrunde liegenden gesetzgeberischen Entscheidung hingenommen werden (BGH Beschluß vom 18.3.1992 - 3 StR 63/92 - BGHSt 36, 354, 358).

    Dann kann das Revisionsgericht das Protokoll im Wege des Freibeweises ergänzen (vgl. BGH Beschluß vom 18.3.1992 ... - 3 StR 63/92 - BGHSt 17, 220, 222).

  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10

    Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge;

    Neben einer ordnungsgemäßen Protokollberichtigung kommt eine freibeweisliche Aufklärung des tatgerichtlichen Verfahrensablaufs und damit unter geringeren Anforderungen als in dem die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren nach erhobener Verfahrensrüge und zum Nachteil des Angeklagten nicht in Betracht (BGHSt 51, 316 f.; vgl. BGH NStZ 2005, 281, 282; StV 2004, 297; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11 und 13 jeweils mwN).
  • BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04

    Belehrungspflicht bei Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot; Entfallen des

    Die nachträglich zur Akte gereichten dienstlichen Äußerungen können der bereits erhobenen Verfahrensrüge aus Rechtsgründen auch nicht nachträglich die Grundlage entziehen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11 und 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 389/99

    Selbstleseverfahren; Einführung in die Hauptverhandlung; Wesentliche

    Denn die Anordnung des Selbstleseverfahrens durch den Vorsitzenden lässt keinen zwingenden Schluss auf die weitere Beachtung des Verfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO zu (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 13).
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