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   BGH, 11.09.1990 - 1 StR 504/90   

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https://dejure.org/1990,7037
BGH, 11.09.1990 - 1 StR 504/90 (https://dejure.org/1990,7037)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1990 - 1 StR 504/90 (https://dejure.org/1990,7037)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1990 - 1 StR 504/90 (https://dejure.org/1990,7037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Der Angeklagte wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision in den vorigen Stand wiedereingesetzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 274 Beweiskraft 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1985 - 1 StR 469/85

    Fehlen der Verlesung des Anklagesatzes als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 11.09.1990 - 1 StR 504/90
    Bei der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens, deren Einhaltung nach § 273 Abs. 1, § 274 Satz 1 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (Senatsbeschluß NStZ 1986, 39 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BGH, 11.09.1990 - 1 StR 504/90
    Die formelle Beweiskraft des insoweit eindeutigen und deshalb der Auslegung nicht zugänglichen Protokollinhalts kann durch die dienstlichen Erklärungen von Verfahrensbeteiligten, der Anklagesatz sei doch verlesen worden und bei der Streichung im Vordruck habe es sich um ein Versehen gehandelt, vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden (Senatsbeschluß NStZ 1986, 374).
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03

    Verlesung des Anklagesatzes; Beweiskraft des Protokolls (wesentliche

    Zwar handelt es sich bei der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO um eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens, deren Einhaltung nach § 273 Abs. 1, § 274 Satz 1 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 6; BGH NStZ 1995, 200, 201; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 274 Rdn. 14).

    Die in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 6 und NStZ 1995, 200 f. veröffentlichten Entscheidungen des 1. Strafsenats stehen nicht entgegen.

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Die Verlesung des Anklagesatzes gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten i.S. des § 273 Abs. 1 StPO, deren Einhaltung gemäß § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 6).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 90/19

    Rüge der Nichtverlesung des Anklagesatzes nach Zurückverweisung (Zweck der

    Die Verlesung gehört dabei zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO, deren Einhaltung gemäß § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1990 - 1 StR 504/90, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 6).
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