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   BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90   

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https://dejure.org/1991,4105
BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90 (https://dejure.org/1991,4105)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1991 - 3 StR 487/90 (https://dejure.org/1991,4105)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1991 - 3 StR 487/90 (https://dejure.org/1991,4105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweis des Verfahrensfehlers der Nichtgewährung des letzten Wortes durch das Verhandlungsprotokoll - Annahme einer fortgesetzten Handlung bei sexuellem Missbrauch über Jahre hinweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90
    Vielmehr hat das Revisionsgericht in einem solchen Fall von der ursprünglichen, dem Revisionsführer günstigeren Fassung auszugehen (BGHSt 2, 125, 126 ff.; 34, 11, 12) [BGH 04.02.1986 - 1 StR 643/85].
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90
    Das Landgericht geht von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen aus, wenn es meint (UA S. 17), der Fortsetzungszusammenhang ergebe sich schon daraus, daß der Angeklagte nach dem ersten Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter den Vorsatz faßte, "bei jeder sich bietenden Gelegenheit" wiederum den Geschlechtsverkehr mit ihr auszuführen (vgl. BGHSt 36, 105, 110).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90
    Vielmehr hat das Revisionsgericht in einem solchen Fall von der ursprünglichen, dem Revisionsführer günstigeren Fassung auszugehen (BGHSt 2, 125, 126 ff.; 34, 11, 12) [BGH 04.02.1986 - 1 StR 643/85].
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90
    Das ergibt sich schon daraus, daß das Landgericht der Einlassung des großenteils leugnenden Angeklagten weitgehend nicht gefolgt ist, sondern ihn auf Grund der abweichenden Angaben seiner am 4. Dezember 1971 geborenen Tochter Manuela verurteilt hat (vgl. BGHSt 22, 278, 281).
  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10

    Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge;

    Neben einer ordnungsgemäßen Protokollberichtigung kommt eine freibeweisliche Aufklärung des tatgerichtlichen Verfahrensablaufs und damit unter geringeren Anforderungen als in dem die Verfahrenswahrheit sichernden Protokollberichtigungsverfahren nach erhobener Verfahrensrüge und zum Nachteil des Angeklagten nicht in Betracht (BGHSt 51, 316 f.; vgl. BGH NStZ 2005, 281, 282; StV 2004, 297; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11 und 13 jeweils mwN).
  • BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04

    Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung);

    Damit konnte - unbeschadet des Umstands, daß eine formelle Berichtigung der Sitzungsniederschrift bisher ohnehin nicht vorgenommen worden ist - dem ursprünglichen Protokoll indessen nicht mehr zu Lasten des Angeklagten die Beweiskraft entzogen werden, nachdem dieser die Rüge nach § 338 Nr. 5 StPO erhoben hatte (vgl. BGHSt 2, 125; 34, 11; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8; BGH NStZ 1992, 49).
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Nichts anderes kann für eine Erklärung gelten, mit der eine der Urkundspersonen vom Protokollinhalt abrückt (vgl. BGHSt 8, 283; 10, 342, 343 [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57]; 13, 53, 59 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; 20, 278, 279 [BGH 01.10.1965 - 4 ARs 26/65]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3 und 8; Kleinknecht/Meyer/Meyer-Goßner StPO 40. Aufl. § 274 Rdn. 3 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vgl. dagegen zur Wirkung einer die Verfahrensbeschwerde stützenden Erklärung einer Urkundsperson: BGHR a.a.O. Beweiskraft 1).
  • BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04

    Belehrungspflicht bei Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot; Entfallen des

    Die nachträglich zur Akte gereichten dienstlichen Äußerungen können der bereits erhobenen Verfahrensrüge aus Rechtsgründen auch nicht nachträglich die Grundlage entziehen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11 und 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1992 - 3 StR 63/92

    Anforderungen an Verlesung einer Urkunde - Fehlerhaftes Sitzungsprotokoll als

    Die nach Eingang der Revisionsbegründung abgegebenen dienstlichen Äußerungen des Vorsitzenden und der Protokollführerin könnten der zulässig erhobenen Verfahrensrüge selbst dann nicht die Grundlage entziehen, wenn sie zu einer an sich möglichen Protokollberichtigung geführt hätten (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8, 11).
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