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BGH, 07.01.1992 - 1 StR 741/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Pflicht, ein Urteil mit der Unterschrift von drei Berufsrichten zu versehen - Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 § 338 Nr. 7
Strafprozeßrecht: Fehlende Unterschrift des Richters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 3
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen …
Auszug aus BGH, 07.01.1992 - 1 StR 741/91
Der Mangel konnte nicht mehr behoben werden (BGHSt 28, 194, 195 f.). - BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61
Auszug aus BGH, 07.01.1992 - 1 StR 741/91
Die Aufhebung des Urteils wegen des Verfahrensmangels erstreckt sich nicht auf den Mitangeklagten (vgl. BGHSt 17, 176, 179) [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61].
- BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00
Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame …
Im Blick auf diese Differenzierung zwischen Verfahrens- und Sachrüge erstreckt das Revisionsgericht deshalb auch die Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO auf Nichtrevidenten nur bei völligem Fehlen der Gründe (…BGHR StPO § 338 Nr. 7 Entscheidungsgründe 2; OLG Celle NJW 1959, 1647), nicht aber bei bloßem Fehlen einer Unterschrift (BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 3).