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BGH, 10.09.1991 - 2 StR 326/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revisionszurücknahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 302 Abs. 1
Strafprozeßrecht: Rechtzeitigkeit der Revisionsrücknahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 25.02.1991 - KLs 92 Js 1274/90
- BGH, 07.08.1991 - 2 StR 326/91
- BGH, 10.09.1991 - 2 StR 326/91
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 07.01.1921 - IV 164/20
1. Genehmigung der Wahl eines Verteidigers für die Einlegung einer Revision. Kann …
Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 2 StR 326/91
Dies war durch Beschluß festzustellen (vgl. dazu RGSt 55, 213, 214;… OLG Hamm GA 1972, 87, 88).
- BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15
Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung …
Ebenso wird verfahren, wenn die Entscheidung des Revisionsgerichts zu einem Zeitpunkt ergeht, indem das Rechtsmittel bereits wirksam zurückgenommen worden, die Rücknahmeerklärung aber noch nicht zu den Senatsakten gelangt ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. September 1991 - 2 StR 326/91, NStZ 1992, 225; Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96, NStZ 1998, 27, jeweils bei Kusch). - BGH, 12.10.2004 - 5 StR 181/04
Feststellung der Rücknahme der Revision; Umgang mit justizinternen …
Da der Generalbundesanwalt, dem die Strafakten selbst erst am 27. April 2004 zugegangen waren, diese dem Bundesgerichtshof erst am 7. Mai 2004 vorgelegt hat, war das Landgericht zum Zeitpunkt des Eingangs noch das für die Entgegennahme der Rücknahme zuständige Gericht (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3). - OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 3 RVs 113/10 Wegen der erst drei Tage später bei Oberlandesgericht erfolgten Vorlage der Akten war damit zwar das Landgericht zum Zeitpunkt des Eingangs noch das für die Entgegennahme der Rücknahme zuständige Gericht (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3).
Die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme und die hieraus folgende Gegenstandslosigkeit des auf die Revision des Angeklagten in Unkenntnis von deren Rücknahme ergangenen Senatsbeschlusses ist durch Beschluss festzustellen (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3).
- BGH, 21.03.2001 - 3 StR 495/00
Verwerfung der Revision als unzulässig
Das Landgericht war somit weiterhin zuständig, die Rücknahmeerklärung des Angeklagten entgegenzunehmen (vgl. BGHSt 12, 217, 218 f.; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 302 Rdn. 5 und 6 m.w.Nachw.). - BGH, 29.04.2021 - 5 StR 550/20
Wirksame Rücknahme der Revision
Damit war das Landgericht zum Zeitpunkt des Eingangs noch das für die Entgegennahme der Erklärung zuständige Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1991 - 2 StR 326/91, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3). - OLG Düsseldorf, 25.11.1996 - 1 Ws 782/96 Die Rücknahme des Antrages auf gerichtliche Entscheidung war im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses noch nicht bei dem Amtsgericht eingegangen und damit bis dahin nicht wirksam erklärt worden (vgl. dazu für das Rechtsmittelverfahren: BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3, Zuständigkeit; für die Entgegennahme;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. 1995, Rdnr. 8 zu § 302, jeweils m.w.N.).
- BGH, 21.03.2001 - 3 StR 495/00 Das Landgericht war somit weiterhin zuständig, die Rücknahmeerklärung des Angeklagten entgegenzunehmen (vgl. BGHSt 12, 217, 218 f.; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 302 Rdn. 5 und 6 m.w.Nachw.).