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   BGH, 13.01.2005 - 1 StR 563/04   

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https://dejure.org/2005,8259
BGH, 13.01.2005 - 1 StR 563/04 (https://dejure.org/2005,8259)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - 1 StR 563/04 (https://dejure.org/2005,8259)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04 (https://dejure.org/2005,8259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 1 StR 563/04
    Der nunmehr behauptete Beweggrund, der den Angeklagten zur Abgabe seiner Rücknahmeerklärung veranlaßt haben soll, ist ohne Einfluß auf deren Rechtswirksamkeit (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).
  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16

    Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung:

    Von dieser kann er eigenständig ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters Gebrauch machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10; BayObLGSt 1964, 85, 87).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen

    Ein - wie hier - wirksamer Verzicht auf das Rechtsmittel führt zu dessen Verlust (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, StraFo 2005, 161 und vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09, NStZ-RR 2010, 55, 56).
  • BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10

    Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des

    Dabei ist ohne Bedeutung, dass sie vom Verteidiger des Angeklagten eingelegt worden war, denn auch ein vom Verteidiger eingelegtes Rechtsmittel kann vom Angeklagten zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10; vgl. auch Meyer-Goßner aaO § 302 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2014 - 5 StR 531/13

    Rücknahme der durch den Verteidiger eingelegten Revision durch den Angeklagten

    Dabei ist ohne Bedeutung, dass sie vom Verteidiger eingelegt worden war, denn auch ein vom Verteidiger eingelegtes Rechtsmittel kann vom Angeklagten zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 1 StR 563/04, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10, und vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, StraFo 2011, 232).
  • OLG Koblenz, 13.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 150/16

    Revision in Strafsachen: Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die

    Dabei ist ohne Bedeutung, dass das Rechtsmittel vom Verteidiger des Angeklagten eingelegt worden war, denn auch ein vom Verteidiger eingelegtes Rechtsmittel kann vom Angeklagten zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss 1 StR 563/04 vom 13.01.2005, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 10; Beschluss 4 StR 691/10 vom 17.02.2011, juris Rn. 6 ; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 302 Rn. 4 m.w.N.).
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