Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3860
BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86 (https://dejure.org/1986,3860)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1986 - 4 StR 479/86 (https://dejure.org/1986,3860)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1986 - 4 StR 479/86 (https://dejure.org/1986,3860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch die Verhängung einer Einzelstrafe - Pflicht zur Beachtung des Verschlechterungsverbotes - Bestehen von Tateinheit bei Verwirklichung mehrerer Straßenverkehrsdelikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

    Auszug aus BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86
    Da das Schöffengericht für diesen Fall aber - wegen unrichtiger Annahme von Tat ein heit zwischen dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - keine Einzelstrafe festgesetzt hatte, verstößt die - notwendige (vgl. Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 53 StGB Rdn. 10) - Verhängung einer Einzelstrafe nicht gegen das Verschlechterungsverbot; fehlt es an der Festsetzung einer Rechtsfolge, liegt nämlich eine richterliche Entscheidung, deren Änderung zum Nachteil des Angeklagten möglich wäre, überhaupt nicht vor (BGHSt 30, 93, 97 m. w. Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 24. November 1983 - 4 StR 551/83 - und vom 22. Mai 1984 - 1 StR 255/84).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86
    Da das Schöffengericht für diesen Fall aber - wegen unrichtiger Annahme von Tat ein heit zwischen dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - keine Einzelstrafe festgesetzt hatte, verstößt die - notwendige (vgl. Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 53 StGB Rdn. 10) - Verhängung einer Einzelstrafe nicht gegen das Verschlechterungsverbot; fehlt es an der Festsetzung einer Rechtsfolge, liegt nämlich eine richterliche Entscheidung, deren Änderung zum Nachteil des Angeklagten möglich wäre, überhaupt nicht vor (BGHSt 30, 93, 97 m. w. Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 24. November 1983 - 4 StR 551/83 - und vom 22. Mai 1984 - 1 StR 255/84).
  • BGH, 22.05.1984 - 1 StR 255/84

    Zurückverweisung einer Strafsache zur Festsetzung einer Strafe und erneuter

    Auszug aus BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86
    Da das Schöffengericht für diesen Fall aber - wegen unrichtiger Annahme von Tat ein heit zwischen dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - keine Einzelstrafe festgesetzt hatte, verstößt die - notwendige (vgl. Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 53 StGB Rdn. 10) - Verhängung einer Einzelstrafe nicht gegen das Verschlechterungsverbot; fehlt es an der Festsetzung einer Rechtsfolge, liegt nämlich eine richterliche Entscheidung, deren Änderung zum Nachteil des Angeklagten möglich wäre, überhaupt nicht vor (BGHSt 30, 93, 97 m. w. Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 24. November 1983 - 4 StR 551/83 - und vom 22. Mai 1984 - 1 StR 255/84).
  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    In diesem Fall würde das Verschlechterungsverbot aber dazu führen, dass die Summe der Einzelstrafen, die dann jeweils zu verhängen wären, die in dem betreffenden Fall bisher verhängte Einzelstrafe nicht überschreiten darf (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 14; vom 25. Oktober 2001 - 3 StR 314/01; vom 16. September 1986 - 4 StR 479/86, BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    In diesem Fall würde das Verschlechterungsverbot aber dazu führen, dass die Summe der Einzelstrafen, die dann jeweils zu verhängen wären, die in dem betreffenden Fall bisher verhängte Einzelstrafe nicht überschreiten darf (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 3 StR 314/01; BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

    Der neu erkennende Tatrichter wird berücksichtigen müssen, daß nunmehr zwei Einzelstrafen festzusetzen sind und die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe die Obergrenze von sechs Jahren nicht übersteigen darf (§ 358 Abs. 2 StPO; BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02

    Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der

    Danach hat ein neuer Tatrichter gegen den Angeklagten Y eine Einzelfreiheitsstrafe wegen der Tat zum Nachteil des Geschädigten Ya festzusetzen (vgl. BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1; BGH, Beschl. vom 18. Dezember 1996 - 2 StR 637/96) und eine neue Gesamtstrafe zu bilden.
  • BGH, 25.10.2001 - 3 StR 314/01

    Konkurrenzen bei mittelbarer Täterschaft; Betrug

    Bei der nachzuholenden Bemessung von insgesamt neun Einzelstrafen wegen Betruges und von zwei Einzelstrafen wegen versuchten Betruges wird der neue Tatrichter zu beachten haben, daß die Summe der Einzelstrafen, die auf die Taten der Fälle zu II. 6. bzw. II. 7. der Urteilsgründe entfallen, die in diesen beiden Fällen verhängten Einzelstrafen jeweils nicht überschreiten darf (vgl. BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 54/20

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Sollte der neue Tatrichter abweichend von der bisherigen Würdigung zur Annahme von Tatmehrheit gelangen, wird er zu beachten haben, dass das Verschlechterungsverbot lediglich die Verhängung von Gesamtfreiheitsstrafen ausschließt, deren Höhe die im ersten Rechtsgang verhängten Einzelfreiheitsstrafen übersteigen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.1986 - 4 StR 479/86, juris Rn. 1).
  • BGH, 28.03.1996 - 4 StR 120/96

    Einbeziehung einer Strafe in eine Gesamtstrafe - Verbot der Schlechterstellung

    Fehlt es hieran, so liegt eine richterliche Entscheidung, die Gegenstand einer Änderung zum Nachteil des Angeklagten sein könnte, überhaupt nicht vor (BGHSt 30, 93, 97; 35, 208, 212/213; BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 18.12.1996 - 2 StR 637/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines gewerbsmäßigen Handels -

    Das Landgericht hat es versäumt, für die in den Fällen II 2 bis 8 und 12 jeweils tatmehrheitlich begangenen Urkundenfälschungen Einzelstrafen festzusetzen; dies wird der neue Tatrichter nachzuholen haben (vgl. BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht