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   BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92   

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BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92 (https://dejure.org/1992,1941)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1992 - 3 StR 549/92 (https://dejure.org/1992,1941)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92 (https://dejure.org/1992,1941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Befugnis zum Ausschluss aus der Hauptverhandlung - Ausdehnung der Vorschrift über den Ausschluss aus der Verhandlung auf andere als die angegebenen Verfahrenshandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 19
  • NStZ 1993, 198
  • StV 1993, 285
  • StV 1993, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Unter diesen Umständen erübrigt sich eine Erörterung, ob die grundsätzlich eng auszulegende Ausnahmeregelung des § 247 StPO (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 Nachteil 1; BGH NJW 1957, 1161) überhaupt einer entsprechenden Anwendung auf einen Fall zugänglich wäre, in dem bei Anwesenheit des Angeklagten während anderer, nicht in § 247 Satz 3 StPO genannter Verhandlungsvorgänge ein erheblicher oder gar schwerwiegender Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

    Schließlich wäre die Verhandlung über die Frage der Vereidigung und die Entlassung des Sachverständigen sowie die Einnahme des Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten von § 247 StPO selbst dann nicht gedeckt gewesen, wenn die Entfernung des Angeklagten für die Dauer der Vernehmung des Sachverständigen auf § 247 Satz 3 StPO hätte gestützt werden können (vgl. zur entsprechenden Frage bei § 247 Satz 1 und 2 StPO: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 und § 247 Satz 2 Nachteil 1 - Verhandlung über Vereidigung und Entlassung eines Zeugen; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4 und 5, BGH NStZ 1981, 95 - Augenschein).

  • BGH, 02.05.1957 - 4 StR 150/57
    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Unter diesen Umständen erübrigt sich eine Erörterung, ob die grundsätzlich eng auszulegende Ausnahmeregelung des § 247 StPO (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 Nachteil 1; BGH NJW 1957, 1161) überhaupt einer entsprechenden Anwendung auf einen Fall zugänglich wäre, in dem bei Anwesenheit des Angeklagten während anderer, nicht in § 247 Satz 3 StPO genannter Verhandlungsvorgänge ein erheblicher oder gar schwerwiegender Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Es bedarf daher stets eines förmlichen Gerichtsbeschlusses (BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196; 4, 364, 366; 1, 346, 350).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Es bedarf daher stets eines förmlichen Gerichtsbeschlusses (BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196; 4, 364, 366; 1, 346, 350).
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Zureichende Anhaltspunkte für ein darüber hinausgehendes, gezielt auf die - vorsorgliche - Schaffung eines Revisionsgrundes gerichtetes Verhalten, das Anlaß zur Prüfung hätte geben können, ob dadurch in einer dem Angeklagten zurechenbaren Weise die Zulässigkeit der Rüge unter dem Gesichtspunkt arglistigen (rechtsmißbräuchlichen) Vorgehens beeinflußt sein könnte (vgl. dazu BGHSt 24, 280, 283 [BGH 05.01.1972 - 2 StR 376/71]; 22, 83, 85 [BGH 13.02.1968 - 5 StR 706/67]; 15, 306, 308 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; 10, 77; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 282; W. Schmid, Die Verwirkung von Verfahrensrügen im Strafprozeß, 1967, S. 53, 67 ff., 336 ff.; Weber GA 1975, 289, 302 f.; Maatz NStZ 1992, 513, 514 f., 516; Widmaier NStZ 1992, 519, 521 f.), ergeben sich aus dem dem Senat bekannten Sachverhalt nicht.
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Es bedarf daher stets eines förmlichen Gerichtsbeschlusses (BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196; 4, 364, 366; 1, 346, 350).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Zureichende Anhaltspunkte für ein darüber hinausgehendes, gezielt auf die - vorsorgliche - Schaffung eines Revisionsgrundes gerichtetes Verhalten, das Anlaß zur Prüfung hätte geben können, ob dadurch in einer dem Angeklagten zurechenbaren Weise die Zulässigkeit der Rüge unter dem Gesichtspunkt arglistigen (rechtsmißbräuchlichen) Vorgehens beeinflußt sein könnte (vgl. dazu BGHSt 24, 280, 283 [BGH 05.01.1972 - 2 StR 376/71]; 22, 83, 85 [BGH 13.02.1968 - 5 StR 706/67]; 15, 306, 308 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; 10, 77; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 282; W. Schmid, Die Verwirkung von Verfahrensrügen im Strafprozeß, 1967, S. 53, 67 ff., 336 ff.; Weber GA 1975, 289, 302 f.; Maatz NStZ 1992, 513, 514 f., 516; Widmaier NStZ 1992, 519, 521 f.), ergeben sich aus dem dem Senat bekannten Sachverhalt nicht.
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Es bedarf daher stets eines förmlichen Gerichtsbeschlusses (BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196; 4, 364, 366; 1, 346, 350).
  • BGH, 13.02.1968 - 5 StR 706/67

    Fernsehaufnahme der Urteilsverkündung - § 169 S. 2 GVG, § 338 Nr. 6 StPO,

    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Zureichende Anhaltspunkte für ein darüber hinausgehendes, gezielt auf die - vorsorgliche - Schaffung eines Revisionsgrundes gerichtetes Verhalten, das Anlaß zur Prüfung hätte geben können, ob dadurch in einer dem Angeklagten zurechenbaren Weise die Zulässigkeit der Rüge unter dem Gesichtspunkt arglistigen (rechtsmißbräuchlichen) Vorgehens beeinflußt sein könnte (vgl. dazu BGHSt 24, 280, 283 [BGH 05.01.1972 - 2 StR 376/71]; 22, 83, 85 [BGH 13.02.1968 - 5 StR 706/67]; 15, 306, 308 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; 10, 77; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 282; W. Schmid, Die Verwirkung von Verfahrensrügen im Strafprozeß, 1967, S. 53, 67 ff., 336 ff.; Weber GA 1975, 289, 302 f.; Maatz NStZ 1992, 513, 514 f., 516; Widmaier NStZ 1992, 519, 521 f.), ergeben sich aus dem dem Senat bekannten Sachverhalt nicht.
  • BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71

    Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt -

    Auszug aus BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
    Zureichende Anhaltspunkte für ein darüber hinausgehendes, gezielt auf die - vorsorgliche - Schaffung eines Revisionsgrundes gerichtetes Verhalten, das Anlaß zur Prüfung hätte geben können, ob dadurch in einer dem Angeklagten zurechenbaren Weise die Zulässigkeit der Rüge unter dem Gesichtspunkt arglistigen (rechtsmißbräuchlichen) Vorgehens beeinflußt sein könnte (vgl. dazu BGHSt 24, 280, 283 [BGH 05.01.1972 - 2 StR 376/71]; 22, 83, 85 [BGH 13.02.1968 - 5 StR 706/67]; 15, 306, 308 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; 10, 77; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 282; W. Schmid, Die Verwirkung von Verfahrensrügen im Strafprozeß, 1967, S. 53, 67 ff., 336 ff.; Weber GA 1975, 289, 302 f.; Maatz NStZ 1992, 513, 514 f., 516; Widmaier NStZ 1992, 519, 521 f.), ergeben sich aus dem dem Senat bekannten Sachverhalt nicht.
  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung -

  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

  • BGH, 22.04.1975 - 5 StR 146/75

    Bedeutung der Anwesenheit eines Angeklagten bei der Beweisaufnahme -

  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 724/77

    Freiwilliges, aber nicht eigenmächtiges Verlassen des Sitzungssaals durch den

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 309/88

    Zur ordnungsgemäßen Einführung eines Augenscheinsbeweises - Zur Verwertung eines

  • BGH, 07.02.1989 - 5 StR 541/88

    Rechtliche Wirkungen der Einnahme des richterlichen Augenscheins während der

  • BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89

    Berechnung der sich unmittelbar an die Revisionseinlegungsfrist anschließenden

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 29/78

    Erlöschen einer Vollmacht zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln durch

  • BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91

    Verzicht des Angeklagten auf sein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung -

  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der zeitweise Ausschluß des Angeklagten stets durch förmlichen Gerichtsbeschluß anzuordnen, der zu begründen und zu verkünden ist (BGHR StPO § 247 Ausschließungsgrund 1; BGHSt 22, 18, 20).

    Die Voraussetzungen des § 247 StPO unterliegen nicht der Disposition der Verfahrensbeteiligten (BGHR StPO § 247 Ausschließungsgrund 1; § 338 Nr. 5 Angeklagter 10, 18).

    Zureichende Anhaltspunkte für ein gezielt auf die - vorsorgliche - Schaffung eines Revisionsgrundes gerichtetes Verhalten, das Anlaß zur Prüfung geben könnte, ob dadurch in einer den Angeklagten zurechenbaren Weise die Zulässigkeit der Rüge unter dem Gesichtspunkt arglistigen (rechtsmißbräuchlichen) Verhaltens beeinflußt sein könnte (vgl. dazu BGHR StPO § 247 Ausschließungsgrund 1 m.w.Nachw.) ergeben sich aus dem dem Senat bekannten Sachverhalt nicht.

  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18

    Ausbleiben des Angeklagten (keine Anwesenheit aufgrund einer Bild-Ton-Übertragung

    c) Eine Verwirkung der Rüge kommt nicht in Betracht, weil der Angeklagte den Verfahrensfehler nicht verursacht hatte, um ihn anschließend zu rügen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92, StV 1993, 285, 286; Kretschmer JR 2007, 258, 259).
  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14

    Absoluter Revisionsgrund (Anwesenheitsrecht des Angeklagten: Entfernung der

    Der Umstand, dass der Verteidiger des Angeklagten zuvor erklärt hatte, "dass der Angeklagte einverstanden sei, den Sitzungssaal zu verlassen, auch wenn dafür keine Notwendigkeit gesehen wird", steht dem Erfolg der Rüge nicht entgegen; denn das Recht des Angeklagten auf Teilnahme an der Hauptverhandlung ist unverzichtbar und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1991 - 4 StR 35/91, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 18, und vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 19).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Zwar hat der Bundesgerichtshof ein derartiges Einverständnis bei Rügen dieser Art unter Hinweis auf die Unverzichtbarkeit des - mit einer Anwesenheitspflicht korrespondierenden - Anwesenheitsrechts des Angeklagten wiederholt für unerheblich erachtet (vgl. BGHR StPO § 247 - Ausschließungsgrund 1; § 338 Nr. 5 - Angeklagter 10, 18; vgl. demgegenüber BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Mißbrauch 1; Basdorf StV 1997, 488, 492).
  • BGH, 26.02.2003 - 2 StR 492/02

    Zeugenvernehmung; Ausschließung des Angeklagten (Verzicht des Angeklagten auf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der zeitweise Ausschluß des Angeklagten stets durch förmlichen Gerichtsbeschluß anzuordnen, der zu begründen und zu verkünden ist (BGHR StPO § 247 Ausschließungsgrund 1; BGHSt 22, 18, 20).
  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17

    Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen

    Insbesondere ist ein Verzicht des Angeklagten auf seine Anwesenheit unwirksam (BGH, Beschluss vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92 -, NStZ 1993, 198).
  • BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97

    Verkündung eines Beschlusses in Abwesenheit des Angeklagten - Beschluss

    Auch ist unerheblich, daß die Angeklagten freiwillig dazu bereit waren, an der Vernehmung nicht teilzunehmen; denn das Recht der Angeklagten auf Teilnahme an der Hauptverhandlung ist unverzichtbar und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt werden (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 19; 18).
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