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   BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09   

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BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09 (https://dejure.org/2010,3408)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - 4 StR 599/09 (https://dejure.org/2010,3408)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09 (https://dejure.org/2010,3408)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 147 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 111i Abs. 2 StPO
    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung der Verteidigung (Darlegungsanforderungen; erforderliches Bemühen um die Offenlegung der vermissten Aktenbestandteile); Auffangrechtserwerb

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 StPO, § 338 Nr 8 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 475 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung wegen fehlender Akteneinsicht

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Rügeanforderungen bei der Rechtsbeschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Anspruchs auf Akteneinsicht auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten; Erfolg einer Rüge bei Annahme der Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt bei nur genereller Eignung der Beschränkung bzgl. der ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung wegen fehlender Akteneinsicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung wegen fehlender Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Anspruchs auf Akteneinsicht auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten; Erfolg einer Rüge bei Annahme der Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt bei nur genereller Eignung der Beschränkung bezgl. der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht bezieht sich nur auf dem Gericht vorliegende Akten (?)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht bezieht sich nur auf dem Gericht vorliegende Akten

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Revison wegen mangelnder Akteneinsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 2
  • NStZ 2010, 530
  • StV 2010, 615
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).

    Damit korrespondiert das Erfordernis möglichst konkreten Vortrags bei einer Rüge wegen unterlassener Beiziehung von Akten unter dem Aspekt der Verletzung der Aufklärungspflicht (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 21. Oktober 2004 - 1 StR 324/04).

    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Revisionsgericht auch dartun (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328, und Urt. vom 23. August 2006 - 5 StR 151/06, StraFo 2006, 459, 460).

  • BGH, 26.08.2005 - 2 StR 225/05

    Verurteilung von Lutz Drach wegen Geldwäsche im Schuldspruch bestätigt Frage der

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).

    An einem solchen zumutbaren und jedenfalls nach § 475 StPO Erfolg versprechenden (vgl. BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224) Bemühen um Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft oder des Landgerichts Konstanz fehlt es vorliegend.

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).

    Bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung von Akten bzw. eines Akteneinsichtsantrags ist daher ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 143, und Beschl. vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, StV 2000, 248, 249 m. Anm. Ventzke).

  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung von Akten bzw. eines Akteneinsichtsantrags ist daher ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 143, und Beschl. vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, StV 2000, 248, 249 m. Anm. Ventzke).
  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06

    Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Revisionsgericht auch dartun (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328, und Urt. vom 23. August 2006 - 5 StR 151/06, StraFo 2006, 459, 460).
  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Denn das Landgericht hat - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausführt - nicht berücksichtigt, dass eine teilweise bereits durchgeführte Schadenswiedergutmachung (hier durch Rückgabe eines Teils der Hehlerware an den Eigentümer) bezogen auf diesen Teil einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO entgegensteht (vgl. Senat Beschl. vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09).
  • BGH, 10.10.1990 - StB 14/90

    Akteneinsicht in U-Haftunterlagen - Keine Beschränkung auf Schuld- oder

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).
  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem Senat ist eine Korrektur dieser Entscheidung verwehrt, da es sich bei § 111i Abs. 2 StPO um eine Ermessensentscheidung handelt, die dem Tatrichter vorbehalten ist (vgl. BGH, Beschl. vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242).
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229).
  • BGH, 21.10.2004 - 1 StR 324/04

    Akteneinsichtsrecht und Vorbereitung der Verteidigung (Aussetzung;

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
    Damit korrespondiert das Erfordernis möglichst konkreten Vortrags bei einer Rüge wegen unterlassener Beiziehung von Akten unter dem Aspekt der Verletzung der Aufklärungspflicht (BGH, Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 21. Oktober 2004 - 1 StR 324/04).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21

    Potenzieller Fortbewegungswille als Schutzgut der Freiheitsberaubung (potenzielle

    Dazu wäre er aber im Rahmen seines Revisionsvortrags verpflichtet gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328; vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09, BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 2).
  • OLG Jena, 01.03.2016 - 2 OLG 101 SsRs 131/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zurückweisung des

    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von dem im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.2.2010 behandelten Fall (4 StR 599/09, NStZ 530, 531).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung durch rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens zur Gewährung vollständiger Akteneinsicht in zumutbarer Art und Weise (§ 265 Abs. 4, § 147 Abs. 1 StPO) ist daher ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09, NStZ 2010, 530, 531 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, StV 2000, 248, 249 jeweils mwN).
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Bei der Rüge der Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung von Akten bzw. sonstigen Beweismitteln ist ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich hieraus ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (BGH, Beschluss vom 23.10.2010 - 4 StR 599/09 = NStZ 2010, 530 = wistra 2010, 232 = StV 2010, 615 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 2 m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17

    Anforderungen an einen Beweisantrag (Beweisthema); kein Verstoß gegen den

    (1) Hierfür wäre ein substantiierter Vortrag dazu erforderlich, welche Tatsachen sich hieraus ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (BGH, Beschluss vom 23.02.2010 - 4 StR 599/09 = wistra 2010, 232 = NStZ 2010, 530 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 2 = StV 2010, 615 m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 VB 38/18

    Versagung der Einsicht in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im

    Hinsichtlich der gerügten Ablehnung bzw. Unterlassung der Beiziehung der laut Falldatensatz erfolgten 126 Einzelmessdaten hätte sich der Beschwerdeführer - damit die Ausnahme von der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht, welche Tatsachen sich aus den nicht beigezogenen Akten ergeben hätten, gerechtfertigt und belegt werde - bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um Akteneinsicht bemühen und die entsprechenden Anstrengungen auch gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht dartun müssen (unter Hinweis unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 StR 599/09 -, Juris).
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGH NStZ 2010, 530 (531); OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2012 - 1 RBs 105/12 - juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12

    Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge bei

    Vielmehr ist § 338 Nr. 8 StPO nur dann erfüllt, wenn die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil gerade im konkreten Fall besteht (BGH, Beschluss vom 23.02.2012, Az. 4 StR 599/09, bei Juris = NStZ 2010, 530).
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Diese für die Versagung von Akteneinsicht in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (vgl. dazu BGH NStZ 2010, 530; BGHSt 49, 317; BGH StraFO 2006, 459) sind auf eine beantragte Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes zu übertragen (vgl. dazu OLG Celle, DAR 213, 283; OLG Braunschweig, ZfSch 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013, 79; insoweit auch KG DAR 2013, 211) und können auch für die hier begehrte Einsichtnahme in die unverschlüsselten Rohdaten der Messung herangezogen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17.11.2015, 2 Ss (Owi) 360/15).
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Soweit eine konkrete Benennung mangels Zugriffs auf die Unterlagen nicht möglich ist, muss sich der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGHSt 49, 317, 328; BGH StraFo 2006, 459, 460; NStZ 2010, 530 (531)).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2020 - 1 OWi 2 SsBs 51/20

    Ermessensentscheidung über die Form der Akteneinsichtsgewährung im gerichtliches

  • BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch Ablehnung der Akteneinsicht

  • OLG Hamm, 23.03.2016 - 4 RBs 50/16

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert Ausführungen zur Kausalität

  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • OLG Bamberg, 30.03.2016 - 3 Ss OWi 1502/15

    Entbehrlichkeit weiterer Entbindungsentscheidung bei bloßer Terminsverlegung

  • KG, 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • KG, 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18

    Einsicht des Verteidigers in die Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren

  • BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch

  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

  • OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12

    Beschränkung der Verteidigung; Versagung der Einsicht in Bedienungsanleitung

  • OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12

    Berufung auf ein Fehlen der Bedienungsanleitung eines standardisierten Messgeräts

  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

  • BGH, 15.02.2011 - 4 StR 36/11

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (angemessene Rechtsfolge nach

  • OLG Hamm, 07.06.2021 - 3 RBs 110/21

    Verfahrensrüge wegen abgelehnter Akteneinsicht Nicht ordnungsgemäße Erhebung der

  • KG, 05.11.2020 - 3 Ws (B) 263/20

    Einsicht in sog. "TUFF"- Dateien bei Geschwindigkeitsmessungen

  • KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der unzulässigen

  • OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18

    Begründung, Verfahrensrüge, Akteneinsicht

  • OLG Bamberg, 19.10.2012 - 2 Ss OWi 1351/12

    Straßenverkehr; Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde

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