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BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nachholung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Zustellung des Antrags des Generalbundesanwalts an den Wahlverteidiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 4
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78
Nachholung der Anhörung bei unverschuldet versäumter Gegenerklärung
Auszug aus BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89
Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag vom 1. März 1990 nachzuholen (BGH Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] -). - BGH, 12.08.1975 - 1 StR 680/74
Versagung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Berücksichtigung der vom …
Auszug aus BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89
Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag vom 1. März 1990 nachzuholen (BGH Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] -).
- BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
Im übrigen können offensichtliche Versehen im Rahmen des § 33 a StPO oder in entsprechender Anwendung von § 33 a StPO (vgl. hierzu BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 und Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 532/97) korrigiert werden. - BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
Möglichkeit der Anerkennung einer außerordentlichen Beschwerde - Zulässigkeit …
Im übrigen können offensichtliche Versehen im Rahmen des § 33 a StPO oder in entsprechender Anwendung von § 33 a StPO (vgl. hierzu BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 und Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 532/97) korrigiert werden. - BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde …
Das Antragsverfahren nach § 33a StPO gehört zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (…vgl. BVerfGE 42, 243 [250] = NJW 1976, S. 1837, 1839; BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 4;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 33 Rn. 1 sowie § 349 Rn. 17 a. E. und 26 m. w. N.). - BGH, 08.01.2002 - 5 StR 491/01
Nachholung des rechtlichen Gehörs
Die hierdurch nicht auszuschließende Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag vom 7. Dezember 2001 nachzuholen (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 4). - BGH, 03.11.1992 - 4 StR 472/92
Verwerfung einer Revision - Versagung rechtlichen Gehörs
Die hierdurch bewirkte mögliche Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag vom 22. Oktober 1992 nachzuholen (vgl. BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 m.w.N.).