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   BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95   

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https://dejure.org/1995,3779
BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95 (https://dejure.org/1995,3779)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1995 - 3 StR 99/95 (https://dejure.org/1995,3779)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95 (https://dejure.org/1995,3779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhör - Zeugenvernehmung - Vernehmungsniederschrift - Vernehmungsprotokoll - Inhalt der Aussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4
  • NStZ 1995, 609
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

    Auszug aus BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95
    Dies wäre nicht unzulässig gewesen (vgl. BGHSt 20, 160, 162; 23, 213/214; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 250 Rdn. 12).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95
    Dies wäre nicht unzulässig gewesen (vgl. BGHSt 20, 160, 162; 23, 213/214; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 250 Rdn. 12).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Dazu gehört auch, dass die Urkunde nicht neben der Zeugenaussage als ergänzendes Beweismittel verlesen wurde (BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, NStZ 1995, 609).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Hiergegen spricht, dass nur der betreffende Ausschnitt des zweiseitigen Arztbriefs, nicht jedoch dessen weiterer Inhalt vorgetragen wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11; Urteile vom 12. Juli 1995 - 3 StR 366/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Besetzungsrüge 5; vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR § 344 Abs. 2 Satz 2 Telefonüberwachung 1; Beschluss vom 16. Januar 1991 - 3 StR 414/90, BGHR § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 2).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Die Revision unterlässt es außerdem, zum Ablauf der Einvernahme der Kriminalkommissarin F., die P. vernommen hatte, näher vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12).
  • BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17

    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten

    Danach war die Verwertung der im Urteil in indirekter Rede wieder gegebenen Angaben, die der in der Hauptverhandlung schweigende Angeklagte K. und der Angeklagte T. jeweils bei der Polizei gemacht haben, unzulässig (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60, BGHSt 14, 310 ff.; vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; Beschluss vom 23. August 1994 - 5 StR 447/94, NStZ 1995, 47; OLG Köln, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 1 Ss 323/82, StV 1983, 97).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Dazu gehört auch, dass die Urkunde nicht neben der Zeugenaussage als ergänzendes Beweismittel verlesen wurde (BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, NStZ 1995, 609).
  • OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der

    Dieser Vortrag war erforderlich, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Verlesung die Vernehmung des Zeugen nur ergänzt oder im Sinne des § 250 Satz 2 StPO ersetzt worden ist (vgl. BGH StraFo 2009, 152; NStZ 1995, 609; Meyer-Goßner § 250 Rn. 12).
  • BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02

    Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der

    Deshalb ist, wenn ein Verwertungsverbot gegenüber der Aussage einer Vernehmungsperson geltend gemacht wird, regelmäßig der vollständige Inhalt der Vernehmungsniederschrift(en) mitzuteilen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 2, 4, 5).
  • OLG Koblenz, 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11

    Verwertung des Protokolls der Geschwindigkeitsmessung im Rahmen der vereinfachten

    Sollte das Messprotokoll gemeint sein (dessen Inhalt ebenfalls nicht mitgeteilt wird; siehe dazu BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4 Polizeivermerk), ist auf § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO hinzuweisen.
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01

    Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift vom 06. August 2001 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 04. Juni 1970 (NJW 1970, 1558) und vom 28. Juni 1995 (NStZ 1995, 609) darauf hingewiesen hat, daß nach ständiger Rechtsprechung schriftliche Vermerke eines Polizeibeamten zur Ergänzung seiner Aussage herangezogen werden dürfen, wenn sich dieser trotz Vorhaltes an den Inhalt des Vermerkes nicht mehr zu erinnern vermag, und vor diesem Hintergrund die Vorgehensweise der Strafkammer als rechtsfehlerfrei zu bewerten sei, ändert dies an den obigen Ausführungen nichts.
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