Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1485
BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98 (https://dejure.org/1998,1485)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1998 - 5 StR 325/98 (https://dejure.org/1998,1485)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98 (https://dejure.org/1998,1485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 253 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unvollständige Wiedergabe der Urteilsformel im schriftlichen Urteil; Revisionsbegründungsfrist ; Fehlen von Rechtsausführungen zum Schuldspruch; Annahme von Schmiergeldern; Drohung mit einem empfindlichen Übel; Vermögensnachteil; Wegfall einer Einsatzstrafe

  • opinioiuris.de

    Erpressung durch Schmiergeldforderunge

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines Automobilkonzerns

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Drohung mit dem Abbruch von Geschäftsbeziehungen

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 251
  • NJW 1999, 800
  • BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7
  • StV 2000, 558
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Jedenfalls steht dem nicht etwa von vornherein der Gesichtspunkt entgegen, daß die Annahme einer Strafbarkeit wegen Nötigung oder Erpressung in denjenigen Fällen problematisch ist, in denen die tatbestandliche Drohung mit einem empfindlichen Übel in der Ankündigung liegt, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen (vgl. BGH NJW 1998, 2612, 2614 = BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 7 im Anschluß an BGHSt 31, 195).

    Sofern der Adressat der Drohung ohne den Geschäftsabschluß in existentielle wirtschaftliche Not geriete und eben diese Notlage zur Durchsetzung des Schmiergeldverlangens ausgenutzt wird, scheitert die Annahme einer Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des Erpressungs- bzw. Nötigungstatbestandes nicht etwa an den Grundsätzen von BGHSt 31, 195; anderes ist auch dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Senatsbeschluß vom 22. April 1998 - 5 StR 5/98 - (NJW 1998, 2612) nicht zu entnehmen.

    Vielmehr liegt darin die Gewährung einer Chance, sich eine wirtschaftliche Verbesserung zu "erkaufen"; dies ist als Nötigung oder Erpressung auch dann nicht strafbar, wenn damit eine unangemessene Gegenleistung verbunden wird (BGH NJW 1998, 2612, 2614).

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Jedenfalls steht dem nicht etwa von vornherein der Gesichtspunkt entgegen, daß die Annahme einer Strafbarkeit wegen Nötigung oder Erpressung in denjenigen Fällen problematisch ist, in denen die tatbestandliche Drohung mit einem empfindlichen Übel in der Ankündigung liegt, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen (vgl. BGH NJW 1998, 2612, 2614 = BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 7 im Anschluß an BGHSt 31, 195).

    Sofern der Adressat der Drohung ohne den Geschäftsabschluß in existentielle wirtschaftliche Not geriete und eben diese Notlage zur Durchsetzung des Schmiergeldverlangens ausgenutzt wird, scheitert die Annahme einer Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des Erpressungs- bzw. Nötigungstatbestandes nicht etwa an den Grundsätzen von BGHSt 31, 195; anderes ist auch dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Senatsbeschluß vom 22. April 1998 - 5 StR 5/98 - (NJW 1998, 2612) nicht zu entnehmen.

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Im übrigen fehlte es für die geltend gemachte Verletzung des Beweisantragsrechts mangels ausreichend bestimmter Beweisbehauptung (vgl. BGHSt 37, 162; 39, 251; 43, 321) an einem formgerechten Beweisantrag; entsprechend liegt auch keine zulässige Aufklärungsrüge vor (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Im übrigen fehlte es für die geltend gemachte Verletzung des Beweisantragsrechts mangels ausreichend bestimmter Beweisbehauptung (vgl. BGHSt 37, 162; 39, 251; 43, 321) an einem formgerechten Beweisantrag; entsprechend liegt auch keine zulässige Aufklärungsrüge vor (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Zudem bedurfte es im Blick auf eine zwar nicht fehlende (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97 -), jedoch mindere Schutzwürdigkeit des "Genötigten" in einem solchen Fall - welcher der erzwungenen Durchsetzung vereinbarter Beuteteilung nahekommt - sorgfältigerer Prüfung der Rechtswidrigkeit im Sinne des § 253 Abs. 2 StGB.
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Das schriftliche Urteil gibt die Urteilsformel, wie sie sich - im Einklang mit den Urteilsgründen (s. UA S. 41 ff., 71, 74) - verbindlich (BGHSt 34, 11, 12) aus dem Protokoll ergibt, insoweit unvollständig wieder, als darin ein Teil des Schuldspruchs - Steuerhinterziehung in fünf Fällen (Protokollband II Bl. 336 d.A.) - versehentlich weggelassen worden ist.
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Im übrigen fehlte es für die geltend gemachte Verletzung des Beweisantragsrechts mangels ausreichend bestimmter Beweisbehauptung (vgl. BGHSt 37, 162; 39, 251; 43, 321) an einem formgerechten Beweisantrag; entsprechend liegt auch keine zulässige Aufklärungsrüge vor (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Im übrigen fehlte es für die geltend gemachte Verletzung des Beweisantragsrechts mangels ausreichend bestimmter Beweisbehauptung (vgl. BGHSt 37, 162; 39, 251; 43, 321) an einem formgerechten Beweisantrag; entsprechend liegt auch keine zulässige Aufklärungsrüge vor (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 9).
  • BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Zustellung einer Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Die vom Landgericht vorgenommene Zustellung des derart unvollständigen Urteils war gleichwohl wirksam (a.A.: OLG Düsseldorf MDR 1994, 87; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 345 Rdn. 5; vgl. auch BGH NJW 1978, 60 zum etwas anderen Fall der Zustellung einer hinsichtlich der Urteilsformel unvollständigen Ausfertigung des - insoweit jedoch in der Urschrift vollständigen - Urteils); sie hat mithin die Revisionsbegründungsfrist in Lauf gesetzt (§ 345 Abs. 1 Satz 2 StPO); denn die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus ihrer protokollierten Verkündung (§ 268 Abs. 2 Satz 1, § 273 Abs. 1, § 274 StPO).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 5 Ss OWi 218/93
    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98
    Die vom Landgericht vorgenommene Zustellung des derart unvollständigen Urteils war gleichwohl wirksam (a.A.: OLG Düsseldorf MDR 1994, 87; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 345 Rdn. 5; vgl. auch BGH NJW 1978, 60 zum etwas anderen Fall der Zustellung einer hinsichtlich der Urteilsformel unvollständigen Ausfertigung des - insoweit jedoch in der Urschrift vollständigen - Urteils); sie hat mithin die Revisionsbegründungsfrist in Lauf gesetzt (§ 345 Abs. 1 Satz 2 StPO); denn die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus ihrer protokollierten Verkündung (§ 268 Abs. 2 Satz 1, § 273 Abs. 1, § 274 StPO).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Der demnach gegebene Verstoß gegen § 275 Abs. 2 StPO hindert aber die Wirksamkeit der Zustellung nicht; insoweit besteht kein Unterschied zu den Folgen anderer Auslassungen im schriftlichen Urteil (vgl. etwa BGH NStZ 1989, 584 und 1994, 47 f. (Rubrum lückenhaft); NJW 1999, 800 (Tenor unvollständig)).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich ohnehin aus ihrer protokollierten Verkündung §§ 268 Abs. 2 S. 1, 273 Abs. 1, 274 StPO, vgl. BGH Urt. v. 11.11.1998 - 5 StR 325/98 - insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt).

    Damit wurde auch die Revisionsbegründungsfrist - da mit der letzten Zustellung nunmehr Ausfertigung und Originalurteil übereinstimmten - wirksam in Lauf gesetzt (vgl. BGH Urt. v. 11.11.1998 - 5 StR 325/98 - insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt).

  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Dies ergibt sich - jenseits der Beschlüsse vom 15. Juni 2010 - 4 StR 151/10 Rn. 1; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 Rn. 1 f.; vom 14. Januar 2009 - 4 StR 579/08 Rn. 2 f.; vom 24. Juli 2007 - 4 StR 311/07 Rn. 1 und vom 13. September 1991 - 3 StR 315/91, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10 sowie Urteile vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16 Rn. 1, 13-19; vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98 Rn. 2 f. (insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt) und vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07 Rn. 3 und der Verfahrenspraxis des Generalbundesanwalts - im Wesentlichen aus Folgendem:.

    Hingegen ist die Übernahme der Urteilsformel in die Urteilsurkunde keine Voraussetzung für die Existenz des Urteils (BGH, Urteil vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07 Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98 Rn. 4 für den Fall der unvollständigen Aufnahme des verkündeten Schuldspruchs in die Urteilsurkunde).

  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Eine Kompensation scheidet hingegen regelmäßig dann aus, wenn sich die Vermögensmehrung nicht aus der Verfügung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtlich selbständige Handlung hervorgebracht wird (vgl. BGH NStE Nr. 29 zu § 266 StGB; in dem in BGH wistra 1999, 63 abgedruckten, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehenen Senatsurteil vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98 - liegt eine andersartige, besondere Fallkonstellation gezielter gemeinsamer Bereicherung auf Kosten eines nicht eingeweihten und unmittelbar geschädigten Dritten vor).
  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn bei in der Urteilsurkunde fehlender

    Bedenken gegen eine wirksame Zustellung bestehen nicht deshalb, weil die Urteilsformel in der zugestellten Urteilsurkunde gänzlich fehlte (BGH, Urteile vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7; vom 5. September 2007 - 2 StR 306/07, StraFo 2007, 502).

    Die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus der protokollierten Verkündung (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 273 Abs. 1, 274 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 43/55, BGHSt 8, 41; Urteil vom 11. November 1998 - 5 StR 325/98, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7).

  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener);

    Auch im übrigen hat der Bundesgerichtshof bei Urteilen, die bereits in ihrer Urschrift Auslassungen aufwiesen, in diesem Sinne "unvollständig" waren, nicht generell einen die Wirksamkeit der Zustellung hindernden Verstoß gesehen (vgl. etwa BGH NStZ 1989, 584 und 1994, 47 f. (Rubrum lückenhaft); NJW 1999, 800 (Tenor unvollständig); BGHSt 46, 204 (Fehlen einer Unterschrift)).
  • OLG Oldenburg, 17.07.2008 - 1 Ws 371/08

    Vorliegen eines empfindlichen Übels im Sinne des Erpressungstatbestands bei einem

    Soweit das Landgericht für seine abweichende Ansicht unter Berufen auf die in BGHSt 44, 68 (75) und BGHSt 44, 251 (255) veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf abstellt, dass es kein strafrechtlich relevantes Androhen eines Übels sei, wenn der Adressat vor die Wahl gestellt werde, sich eine erwünschte, erhoffte oder angestrebte Verbesserung der Umstände zu erkaufen, oder es bei dem bestehenden Zustand zu belassen, erfasst das Landgericht nicht vollständig den Sachverhalt (s. o.), aber auch nicht den Inhalt der angeführten Entscheidungen des BGH.
  • BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07

    Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss);

    Die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus der protokollierten Verkündung (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 273 Abs. 1, 274 StPO; vgl. BGHSt 8, 41; BGH NJW 1999, 800).
  • BGH, 24.08.2006 - 4 StR 286/06

    Revisionsbegründungsfrist (unbeachtliche Zustellungsmängel)

    Das Fehlen dieser Seite würde hier keinen wesentlichen Mangel der Zustellung darstellen (vgl. BGH NJW 1978, 60; BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 7), da die Ausführungen auf UA 40 lediglich einen nebensächlichen Teil der Beweiswürdigung hinsichtlich des Mitangeklagten Walid Mo. betreffen.
  • BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00

    Verteidigungsverhalten des Angeklagten und Strafzumessung

    Die vom Landgericht vorgenommene Zustellung des, soweit es die Urteilsformel betrifft, unvollständigen Urteils war gleichwohl wirksam und hat mithin die Revisionsbegründungsfrist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1999, 800, insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.01.2000 - 5 StR 606/99

    Revision - Versuchte Tötung - Revisionsbegründungsfrist - Fristablauf -

  • OLG Jena, 05.03.2019 - 1 OLG 161 SsBs 13/19

    Aufhebung eines Bußgeldurteils: Widerspruch zwischen der Urteilsformel im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht