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   BGH, 27.10.1999 - 3 StR 267/99   

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https://dejure.org/1999,4981
BGH, 27.10.1999 - 3 StR 267/99 (https://dejure.org/1999,4981)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1999 - 3 StR 267/99 (https://dejure.org/1999,4981)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 267/99 (https://dejure.org/1999,4981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 346 Abs. 1 StPO
    Verwerfungskompetenz des Tatgericht für Revisionsanträge; Bevollmächtigung des Strafverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Verwerfungsgrund - Fehlende Bevollmächtigung - Verwerfungskompetenz des Tatgerichts - Strafprozeßvollmacht - Rechtswirksame Bevollmächtigung - Revisionsbegründungsschrift - Vollmacht des Pflichtverteidigers - Verwerfung der Revision - Nachweis einer schriftlichen ...

  • Judicialis

    StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1580
  • BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 1
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 27.10.1999 - 3 StR 267/99
    Daß Rechtsanwalt M. die Vollmacht erst am 30. April 1999 auf entsprechende telefonische Anforderung des Vorsitzenden der X. Großen Hilfsstrafkammer zu den Akten gereicht hat, trägt die Verwerfung der Revision durch das Tatgericht nicht; die Ausübung der Rechte des Verteidigers ist von der Vorlage bzw. eines Nachweises einer schriftlichen Vollmacht nicht abhängig (vgl. BGH, Beschluß vom 09.10.1989, 2 StR 352/89 m.w.N.).".

    Dem stimmt der Senat mit dem Hinweis zu, daß die zitierte Entscheidung in BGHSt 36, 259 abgedruckt ist.

  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01

    Revisionseinlegung (Wirksame Unterzeichnung durch einen allgemeinen Vertreter

    Schließlich war der Verwerfungsgrund fehlender Vertretungsbefugnis von der Verwerfungskompetenz des Tatgerichts nach § 346 Abs. 1 StPO nicht umfaßt (vgl. BGHSt 42, 365, 367; BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 1; BGH, Beschluß vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 465/21

    Wirksame Revision der minderjährigen Nebenklägerin

    Nachweise können, soweit das Gericht sie im Einzelfall für notwendig erachtet, nachgereicht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 267/99, juris Rn. 3; vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09, NStZ-RR 2010, 55; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., Vor § 137 Rn. 9 mwN).
  • KG, 10.04.2007 - 3 Ws (B) 148/07

    Einlegung von Rechtsmitteln: Erhebung der Rechtsbeschwerde durch Verteidiger ohne

    Vielmehr genügt stets, dass der Verteidiger tatsächlich beauftragt war, als er die jeweiligen Erklärungen abgab, denn die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht ab (BGHSt 36, 259; BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 1 (vollständig abgedruckt in juris); Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., vor § 137 Rdn. 9).
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