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   BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01   

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https://dejure.org/2001,2600
BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01 (https://dejure.org/2001,2600)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2001 - 1 StR 354/01 (https://dejure.org/2001,2600)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2001 - 1 StR 354/01 (https://dejure.org/2001,2600)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 146 StPO; § 146a Abs. 2 StPO; § 346 Abs. 1 StPO; § 273 Abs. 4 StPO
    Revisionseinlegung (Wirksame Unterzeichnung durch einen allgemeinen Vertreter trotz sukzessiver Mehrfachverteidigung); Verwerfung einer Revision als unzulässig (Prüfungskompetenz des Eingangsgerichts, fehlende Vertretungsbefugnis); Unwirksame Urteilszustellung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Allgemeine Sachrüge - Vertretungsbefugnis - Verbot der Mehrfachverteidigung - Revisionserklärungen - Revisionsbegründungsfrist - Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe - Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls

  • Judicialis

    StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 146a Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 273 Abs. 4; ; BRAO § 53 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 146
    Kein Verbot der sukzessiven Mehrfachverteidigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 2
  • NStZ-RR 2002, 12
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01
    Schließlich war der Verwerfungsgrund fehlender Vertretungsbefugnis von der Verwerfungskompetenz des Tatgerichts nach § 346 Abs. 1 StPO nicht umfaßt (vgl. BGHSt 42, 365, 367; BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 1; BGH, Beschluß vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00).
  • BGH, 08.11.2000 - 2 StR 426/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Umfang der Verwerfungskompetenz des

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01
    Schließlich war der Verwerfungsgrund fehlender Vertretungsbefugnis von der Verwerfungskompetenz des Tatgerichts nach § 346 Abs. 1 StPO nicht umfaßt (vgl. BGHSt 42, 365, 367; BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 1; BGH, Beschluß vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01
    Auch der Umstand, daß die Revisionserklärungen nicht vom bestellten Verteidiger unterzeichnet wurden, macht diese nicht unwirksam, da davon auszugehen ist, daß Rechtsanwalt K. als dessen allgemeiner Vertreter (§ 53 Abs. 2 Satz 1 BRAO) tätig wurde (BGH NStZ 1992, 248).
  • BGH, 22.06.1994 - 2 StR 180/94

    Zustellung des Urteils - Amtlich bestellter Vertreter - Verteidiger

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01
    Damit liegt ein Fall der seit der Gesetzesänderung durch das StVÄG 1987 nicht mehr verbotenen (vgl. BGH NStZ 1994, 500) sukzessiven Mehrfachverteidigung vor.
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 267/99

    Verwerfungskompetenz des Tatgericht für Revisionsanträge; Bevollmächtigung des

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01
    Schließlich war der Verwerfungsgrund fehlender Vertretungsbefugnis von der Verwerfungskompetenz des Tatgerichts nach § 346 Abs. 1 StPO nicht umfaßt (vgl. BGHSt 42, 365, 367; BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 1; BGH, Beschluß vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00).
  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 95/98

    Aufhebung einer Revisionsverwerfung eines Landgerichts - Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01
    Die Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe war unwirksam, da das Hauptverhandlungsprotokoll erst danach fertiggestellt wurde (§ 273 Abs. 4 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 - 1 StR 140/95 und vom 25. Juni 1998 - 1 StR 95/98).
  • BGH, 20.06.1995 - 1 StR 140/95

    Protokoll - Unterschrift - Revision - Revisionsbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01
    Die Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe war unwirksam, da das Hauptverhandlungsprotokoll erst danach fertiggestellt wurde (§ 273 Abs. 4 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 - 1 StR 140/95 und vom 25. Juni 1998 - 1 StR 95/98).
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    bb) Zulässig ist dagegen das Tätigwerden eines anderen Rechtsanwalts, wenn dieser als allgemeiner Vertreter gemäß § 53 Abs. 2 BRAO bestellt wurde, denn diese Bestellung erstreckt sich auch auf die Bestellung als Beistand (BGH, Beschluss vom 6. September 2000 - 3 StR 349/00; vgl. für die Pflichtverteidigerbestellung: BGH, Urteil vom 2. September 1975 - 1 StR 380/75, NJW 1975, 2351; Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 354/01, NStZ-RR 2002, 12; vgl. auch Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10).
  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des

    Der bestellte Verteidiger kann sich bei vorübergehender Verhinderung mit Genehmigung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen (vgl. KG NStZ-RR 2005, 327, 328 und StraFo 2008, 349; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Oktober 1983, 1 Ws 144/83, juris; OLG Frankfurt NJW 1980, 1703; LR-Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl. 2007, Rdnr. 36 zu § 142; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., Rdnr. 15 zu § 142) und der allgemeine Vertreter des beigeordneten Verteidigers i. S. von § 53 BRAO kann die Pflichtverteidigung für den beigeordneten Verteidiger führen (BGH NStZ 1992, 248; NStZ-RR 2002, 12).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 118/21

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung der Revision als unzulässig (Zustellung an den

    Es kann deshalb dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vertretung eines Pflichtverteidigers bei der Bewirkung von Zustellungen überhaupt möglich ist (zur Vertretung bei der Revisionseinlegung s. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 410/18, juris; vom 22. August 2001 - 1 StR 354/01, BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 2; vom 5. Februar 1992 - 5 StR 673/91, NStZ 1992, 248).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05

    Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit des erkennenden Richters bei objektiv

    Die Revision wurde nicht fristgerecht eingelegt, weil die Rechtsmittelschrift vom 3. Dezember 2004 nicht von dem Pflichtverteidiger, sondern von seinem Sozius unterzeichnet war, der die Pflichtverteidigung nicht ohne Weiteres für den bestellten Verteidiger führen darf (vgl. BGH StV 1981, 393); dass der Sozius als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gehandelt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 12; NStZ 1992, 248), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 144/23

    Form und Frist der Revisionseinlegung

    b) Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsanwalt W.      hier als Vertreter des Pflichtverteidigers gemäß § 53 BRAO oder als sonstiger Bevollmächtigte der Angeklagten tätig geworden ist, liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 5 StR 177/22, juris; Beschluss vom 1. März 2022 - 5 StR 202/21, juris; Beschluss vom 16. Januar 2020 - 4 StR 279/19, juris; vgl. auch Beschluss vom 27. November 2019 - 5 StR 539/19, juris; vgl. zu abweichenden Fallgestaltungen auch BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 354/01, juris Rn. 5; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 673/91, juris Rn. 2).
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