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   BGH, 30.09.1992 - 3 StR 440/92   

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BGH, 30.09.1992 - 3 StR 440/92 (https://dejure.org/1992,5561)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1992 - 3 StR 440/92 (https://dejure.org/1992,5561)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92 (https://dejure.org/1992,5561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Belastung des Angeklagten durch eine unterbliebene Prüfung einer Maßregelanordnug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 12.12.2023 - 4 StR 206/23

    Absehung von der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Entfall des Ausspruchs

    Denn der - vor der Gesetzesänderung gestellte - Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Nichtanordnung einer Maßregel nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 4 StR 334/20 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 472/08

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Eine Anordnung der Maßregel würde nämlich nicht allein zu Gunsten des Angeklagten wirken (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Der Aufhebungsantrag hinsichtlich der Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3; BGH NStZ-RR 1998, 142; BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - 5 StR 94/00).
  • BGH, 12.12.2023 - 4 StR 153/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit

    Der Umstand, dass der Generalbundesanwalt eine Aufhebung des Urteils im Hinblick auf die unterbliebene Maßregelanordnung nach § 64 StGB beantragt hat, steht der Verwerfung der Revision im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 4 StR 334/20 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 06.02.2008 - 4 StR 659/07

    Revisionsverwerfung trotz Teilaufhebungsantrags der Staatsanwaltschaft

    Der Senat ist nicht gehindert, auch über die Ablehnung des Teilaufhebungsanspruchs des Generalbundesanwalts im Beschlusswege nach § 349 Abs. 2 StPO zu entscheiden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20

    Verwerfung der Revision i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Da der auf die unterbliebene Entscheidung über eine den Angeklagten beschwerende Maßregelanordnung nach § 64 StGB beschränkte Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts nicht zu Gunsten, sondern zu Lasten des Angeklagten wirkt, ist der Senat nicht gehindert, die Revision des Angeklagten im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 1992 ? 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3; vom 4. November 2009 ? 2 StR 434/09; vom 8. Mai 2012 ? 3 StR 128/12; vgl. Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09

    Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer

    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23

    Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln;

    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09, NStZ-RR 2010, 116; vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 13.09.2005 - 3 StR 276/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine hinreichend konkrete Aussicht

    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3; BGH NStZ-RR 1998, 142).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 423/08

    Verwerfung einer Revision als unbegründet; Anrechnungsmaßstab für in der Schweiz

    Der insoweit gestellte Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hindert den Senat nicht an einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO im Beschlusswege (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 94/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet, Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 28.02.2017 - 4 StR 591/16

    Revisionsgerichtliche Prüfung der unterbliebenen Unterbringung des Angeklagten in

  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 128/12

    Absehen von der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

  • BGH, 09.07.1997 - 3 StR 228/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen schweren Bandendiebstahls

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 210/97

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch Straferhöhung zu einer

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