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   BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93   

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https://dejure.org/1993,2228
BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93 (https://dejure.org/1993,2228)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1993 - 2 StR 346/93 (https://dejure.org/1993,2228)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 (https://dejure.org/1993,2228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in denen das Sich-Bemächtigen unmittelbares Nötigungsmittel zur einer räuberischen Erpressung ist - Sich-Bemächtigen eines Opfers aufgrund einer Entführung durch eine eineinhalbstündige Verbringung an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92

    Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des

    Auszug aus BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
    Denn dieser Zusatz im Antrag des Generalbundesanwalts und die Begründung hierzu ändern nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung der Revisionen durch Beschluß des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85 -, v. 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85 - und v. 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92).
  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 30/93

    Möglichkeit der tateinheitlichen Begehung einer schweren räuberischen Erpressung

    Auszug aus BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
    Bei einer solchen Sachlage gibt es keinen Grund, § 239 a StGB nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93; Beschl. v. 24. Juni 1993 - 1 StR 30/93).
  • BGH, 17.12.1985 - 4 StR 638/85

    Prüfung der Voraussetzungen zur Änderung eines Schuldspruchs bei Fehlen eines

    Auszug aus BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
    Denn dieser Zusatz im Antrag des Generalbundesanwalts und die Begründung hierzu ändern nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung der Revisionen durch Beschluß des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85 -, v. 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85 - und v. 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92).
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93

    Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
    Bei einer solchen Sachlage gibt es keinen Grund, § 239 a StGB nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93; Beschl. v. 24. Juni 1993 - 1 StR 30/93).
  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Auszug aus BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
    Die vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 (BGHSt 39, 36 = BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 2 = StV 1993, 193) entwickelten Grundsätze stehen dieser Verurteilung nicht entgegen.
  • BGH, 04.07.1985 - 4 StR 344/85

    Verwerfung einer unzulässigen Revision

    Auszug aus BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
    Denn dieser Zusatz im Antrag des Generalbundesanwalts und die Begründung hierzu ändern nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung der Revisionen durch Beschluß des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85 -, v. 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85 - und v. 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Die Änderung wäre nicht zu Gunsten des Angeklagten H. vorzunehmen gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11, juris).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

    Der Senat kann auch im Hinblick auf Fall II. 3 der Urteilsgründe die Verwerfung der Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO durch Beschluss aussprechen, da der Generalbundesanwalt einen entsprechenden Antrag gestellt hat; die beantragte Schuldspruchänderung steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11, juris; vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1 mwN; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 349 Rn. 22).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Gesamtschuldnerische Haftung für die Einziehung des aus der Tat Erlangten;

    Daran ändert der Umstand, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf Absatz 4 des § 349 StPO bezogen hat, nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1).
  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 23. Juli 1993 -2 StR 346/93 - angeschlossen und ausgesprochen, daß die vom 1. Strafsenat im Urteil vom 17. November 1992 entwickelten Grundsätze nicht entgegenstünden.
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das

    Auch die Senatsentscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 (Der Kriminalist 1993, 363) sowie der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 - lassen die Frage ausdrücklich offen, ob die einschränkende Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB auch bei Vorliegen der Handlungsalternative "Entführen" gilt.
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21

    Körperverletzung (Verletzung durch mehrere Handlungen; eine Tat im Rechtssinne;

    Daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf Absatz 4 des § 349 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des

    Der Schuldspruchänderung im Beschlusswege steht auch der auf eine Verurteilung nur wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gerichtete Abänderungsantrag des Generalbundesanwalts nicht entgegen, da dieser im Ergebnis die Verwerfung der Revision durch Beschluss des Revisionsgerichts erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93).
  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 287/03

    Verminderte Schuldfähigkeit; vertypter Milderungsgrund; sexuelle Nötigung;

    c) An einer Verwerfung der Revision, soweit sie sich gegen den Schuldspruch wendet, gemäß § 349 Abs. 2 StPO ist der Senat durch den Antrag des Generalbundesanwalts, die Revision unter Änderung des Schuldspruchs insgesamt zu verwerfen, nicht gehindert (vgl. u.a. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1).
  • BGH, 24.05.2016 - 5 StR 163/16

    Verwerfung der Revision als unbegründet bei gleichzeitiger Änderung des

    Der Senat war nicht gehindert, die Verwerfung der Revision durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO auszusprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11; vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1, jeweils mwN).
  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 351/13

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Mittäter als Gesamtschuldner)

    Dieser Zusatz und die zugehörige Begründung ändern nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung der Revision des Angeklagten durch Beschluss des Revisionsgerichts (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1).
  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 405/22

    Verwerfung der Revisionen mit Anm. des Senats zur Beihilfe

  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 111/11

    Konsequenzen auf die Revision wegen der rechtsfehlerfreien Annahme eines

  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 378/02

    Verwerfung der Revision (entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts zum

  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 150/14

    Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93

    Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis -

  • BGH, 12.03.2012 - 3 StR 436/11

    Beihilfe zum Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Phishing); Konkurrenzen

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 242/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet (auf im einzelnen aber nicht im Ziel

  • BGH, 21.11.2003 - 2 StR 399/03

    Änderung des Schuldspruchs von Tatmehrheit zu Tateinheit bei festgestellter

  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 259/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Gewerbsmäßiger Bandenbetrug

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 634/10

    Gefährliche Körperverletzung (Zulässigkeit der Nebenklage bei der Rüge der

  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 388/00

    Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO bei Antrag auf Schuldspruchänderung des GBA

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 250/00

    Wohnungseinbruchdiebstahl

  • BGH, 09.11.2000 - 4 StR 476/00

    Antrag des Generalsbundesanwalts

  • BGH, 03.11.1999 - 3 StR 346/99

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Zäsurwirkung

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98

    Voraussetzung der Verbindung zu einer Bande im Betäubungsmittelstrafrecht;

  • BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97

    Tateinheit zwischen Vergewaltigung und Körperverletzung - Unterschiedliche

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 188/97

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen erpresserischen

  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 340/94

    Fortgesetzte Handlung - Eröffnungsbeschluß - Urteil - Teilfreispruch

  • BGH, 21.06.2022 - 2 StR 151/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 2b Ss 359/00

    Tatbegriff bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafschärfung bei nicht

  • BGH, 06.10.1995 - 2 StR 469/95

    Schwere räuberische Erpressung - Waffendelikt - Geiselnahme - Verklammerung -

  • OLG Stuttgart, 10.07.1997 - 1 Ss 614/96
  • BGH, 02.02.1996 - 2 StR 485/95

    Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung bei Erbringen von Geldleistungen für das

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