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   BGH, 27.11.1991 - 3 StR 466/91   

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https://dejure.org/1991,8537
BGH, 27.11.1991 - 3 StR 466/91 (https://dejure.org/1991,8537)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1991 - 3 StR 466/91 (https://dejure.org/1991,8537)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1991 - 3 StR 466/91 (https://dejure.org/1991,8537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von zum Ausgangsurteil widersprüchlichen Feststellungen im Senatsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 13
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - 3 StR 466/91
    Zwar ist auch bei einer Blutalkoholkonzentration von 3, 94 %o (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 4 = NStE § 20 StGB Nr. 12) die Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit nicht von vornherein ausgeschlossen, doch muß diese Frage unter Berücksichtigung des hohen Wertes anhand der wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, entschieden werden.
  • BGH, 11.04.1991 - 4 StR 142/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes - begangen in

    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - 3 StR 466/91
    Das Landgericht durfte daher im jetzt angefochtenen Urteil aufgrund der aufrechterhaltenen und deshalb bindend gewordenen Feststellungen des ersten Urteils zum äußeren Tatgeschehen zwar ergänzende, nicht aber hierzu in Widerspruch stehende Feststellungen treffen (BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 12; Pikart in KK StPO 2. Aufl. § 354 Rdn. 42 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - 3 StR 466/91
    Dieses Urteil hatte der Senat durch Beschluß vom 18. Juli 1990 (3 StR 187/90) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit sie nicht das äußere Tatgeschehen betrafen.
  • OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Vorlagefrage an den BGH

    Zwar müssen rechtskräftige strafgerichtliche Feststellungen in ein und derselben Sache widerspruchsfrei sein (vgl. BGHSt 29, 359 [365, 366]; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 13 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Nürnberg, 21.10.2015 - 1 OLG 2 Ss 182/15

    Wirksamkeit einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im

    Dies gebietet der Grundsatz, dass rechtskräftige strafgerichtliche Feststellungen in ein und derselben Sache widerspruchsfrei sein müssen (vgl. BGHSt 29, 359 [365, 366]; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 13 mit weiteren Nachweisen; zur hier erörterten Fallgestaltung OLG Koblenz NZV 2013, 411 [412] mit zustimmender Anmerkung Sandherr).
  • OLG Koblenz, 18.03.2013 - 2 Ss 150/12

    Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ergänzende Feststellungen

    Sie können auch bei Rechtskraft des Schuldspruchs noch nachträglich getroffen werden, soweit sie mit den bindend gewordenen Feststellungen nicht im Widerspruch stehen ( BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 13 ; OLG Oldenburg aaO; Gössel aaO Rn. 80 mwN) oder im Fall einer Ergänzung lückenhafter Schuldfeststellungen das engere Tatgeschehen nicht verändern (Gössel aaO Rn. 82; OLG Koblenz aaO).
  • OLG Koblenz, 09.04.2014 - 2 Ss 36/14

    Berufung in Strafsachen: Prüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf

    Die Strafkammer durfte infolge der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch keine mit den bindend gewordenen Feststellungen im Widerspruch stehenden treffen ( BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 13 ; Senat, Urteil 2 Ss 250/12 vom 18.03.2013, NZV 2013, 411 mwN).
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