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   BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02 (3)   

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BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02 (3) (https://dejure.org/2005,3982)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 StR 368/02 (3) (https://dejure.org/2005,3982)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 StR 368/02 (3) (https://dejure.org/2005,3982)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 354 Abs. 1a StPO; § 349 Abs. 5 StPO
    Angemessene Herabsetzung der Strafe (Entscheidung durch Urteil; Anwesenheit des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung); Strafzumessung durch das Revisionsgericht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Hinwirken des Gerichts auf einen Rechtsmittelverzicht und Qualifiziertheit der Rechtsmittelbelehrung; ...

  • Judicialis

    BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; StGB § 49 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 5; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1a
    Herabsetzung der Strafe nur im Urteilsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2
  • NStZ 2005, 705
  • StV 2006, 401
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.2004 - 3 StR 403/04

    Gesetzlicher Richter; eigene Strafzumessung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02
    Diese Verfahrensweise ist durch § 349 Abs. 5 StPO vorgeschrieben, der - was der Senat bei seinen Beschlüssen vom 22. Dezember 2004 (3 StR 403/04) und 20. April 2005 (3 StR 95/05) allerdings übersehen hat - auch für das Verfahren nach § 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO gilt (vgl. Bericht RA BT-Drucks. 15/3482 S. 22).
  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05

    Sexueller Mißbrauch von Kindern (natürliche Handlungseinheit);

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02
    Diese Verfahrensweise ist durch § 349 Abs. 5 StPO vorgeschrieben, der - was der Senat bei seinen Beschlüssen vom 22. Dezember 2004 (3 StR 403/04) und 20. April 2005 (3 StR 95/05) allerdings übersehen hat - auch für das Verfahren nach § 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO gilt (vgl. Bericht RA BT-Drucks. 15/3482 S. 22).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95

    Umfassendes Geständnis - Offenbarung des gesamten Wissens - Vertypter

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02
    In einem solchen Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter der Wahlmöglichkeit bewußt ist, die § 31 BtMG eröffnet, nämlich entweder die Strafe dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen, einen minder schweren Fall (hier: § 30 Abs. 2 BtMG) zu bejahen oder die die Vorschrift des § 31 BtMG begründenden Umstände nur bei der eigentlichen Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH NStZ-RR 1996, 181 m. w. N.).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02
    Zwar hat die Beschwerdeführerin unmittelbar nach der Verkündung des Urteils auf Rechtsmittel verzichtet, jedoch ist dieser Verzicht unwirksam, weil das Landgericht unzulässigerweise auf ihn hingewirkt und eine qualifizierte Rechtsmittelbelehrung nicht erteilt hatte (vgl. hierzu den in dieser Sache ergangenen Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 2005, 1440)).
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene

    Der Senat war berechtigt, die nach § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO gebotene Entscheidung gemäß § 349 Abs. 4 StPO durch Beschluss zu treffen (ausdrücklich BGH, Beschluss vom 4. März 2005 - 2 StR 552/04; ebenso BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 4 StR 366/05; ebenso noch 3. Strafsenat, Beschlüsse vom 22. Dezember 2004 - 3 StR 403/04 und vom 20. April 2005 - 3 StR 95/05; Senge in FS Hans Dahs 2005 S. 475, 490; aA: 3. Strafsenat in BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 354 Rdn. 29; Maier/Paul NStZ 2006, 82, 86; Eisenberg/ Haeseler StraFo 2005, 221, 222).

    Eine Beweisaufnahme über etwaige neue, für die Strafzumessung bedeutsame Umstände ist vor dem Revisionsgericht nicht möglich (BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2).

    e) Die entgegenstehende Auffassung des 3. Strafsenats (BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2) nötigt nicht zu einer Anfrage gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, weil der Rechtssatz in einem Urteil jenes Senats geäußert wurde und damit für das Beschlussverfahren nicht tragend werden konnte.

  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 376/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    In der Hauptverhandlung vor dem Senat (vgl. BVerfG (Kammer) NStZ 2007, 710, 711; BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2) hatte der Angeklagte Gelegenheit vorzutragen, wie sich die Verfahrensverzögerung für ihn ausgewirkt hat.
  • BGH, 21.11.2006 - 3 StR 329/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Er stellt eine Verfahrensverzögerung von sechs Monaten fest, kann indessen die danach gebotene Herabsetzung der verwirkten Strafe im Beschlusswege nicht selbst vornehmen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 a Verfahren 2).
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