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   BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,3443
BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04 (1) (https://dejure.org/2005,3443)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2005 - 2 StR 444/04 (1) (https://dejure.org/2005,3443)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2005 - 2 StR 444/04 (1) (https://dejure.org/2005,3443)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Rüge im Revisionsverfahren; Besonderheiten bei Erhebung der Anhörungsrüge ; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 33 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 356 a
    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörungsrüge - Anforderungen an Glaubhaftmachung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 356a Frist 1
  • NStZ 2005, 462
  • StV 2005, 316
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04
    Entsprechend ist nach einhelliger Rechtsprechung und ganz herrschender Auffassung im Schrifttum im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Antragsteller grundsätzlich gehalten, innerhalb der Wochenfrist für den Wiedereinsetzungsantrag den Zeitpunkt darzulegen, zu dem das Hindernis für die Fristeinhaltung entfallen ist (§ 45 StPO; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 2544).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 418/04

    Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss; nachträgliche Begründung eines

    Auszug aus BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 12. Januar 2005 - 2 StR 418/04).
  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschl. vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04; 7. März 2006 - 5 StR 362/05 - Rdn. 3; 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05 - Rdn. 3).
  • BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Es fehlt an der erforderlichen Mitteilung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung durch den Verurteilten von der Verletzung des rechtlichen Gehörs, die innerhalb der Wochenfrist zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1).

    Angesichts des Verfahrensgangs ergibt sich auch nicht ohne weiteres aus dem Akteninhalt, dass die Anhörungsrüge rechtzeitig erhoben wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2012 - 3 StR 236/12, sowie vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR aaO).

  • BayObLG, 26.02.2024 - 203 StRR 511/23

    Fristversäumnis, Anhörungsrüge, Fristversäumung, Kenntniserlangung, Schriftsätze,

    Kenntnis von der Gehörsverletzung bedeutet die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Verletzung ergibt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04-, vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05 - und vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05 -, jeweils juris).

    Ein entsprechender Vortrag im weiteren Verlauf des Verfahrens reicht nicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 8).

  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach §

    Weil das Revisionsgericht den Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte Kenntnis von diesen tatsächlichen Umständen erlangt hat, nicht zuverlässig selbst feststellen kann und dieser häufig von Umständen aus der Sphäre des Betroffenen abhängt, muss er den Zeitpunkt der Kenntniserlangung gemäß § 356 a Satz 3 StPO glaubhaft machen (vgl. BTDrucks. aaO), wobei der Zeitpunkt der Kenntniserlangung binnen der Wochenfrist für die Stellung des Antrages nach § 356 a StPO mitzuteilen ist (vgl. BGH NStZ 2005, 462).
  • BGH, 27.02.2019 - 2 StR 439/18

    Verwerfung der Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

    a) Da das Revisionsgericht den für die Wahrung der einwöchigen Frist gemäß § 356a Satz 2 StPO maßgeblichen Zeitpunkt, zu dem der Betroffene Kenntnis von den tatsächlichen Umständen erlangt hat, nicht selbst zuverlässig feststellen kann, muss dieser den Zeitpunkt der Kenntniserlangung im Antrag mitteilen und glaubhaft machen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462, 463; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10 und vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15).

    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluss kann außerhalb des Anhörungsrügeverfahrens vom Revisionsgericht weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. Senat aaO NStZ 2005, 462, 463; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 StR 627/16).

  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16

    Anhörungsrüge (Frist)

    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462; vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05, Rn. 3; vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, Rn. 3, NStZ 2007, 236 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 7, wistra 2009, 33).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Eine Anhörungsrüge ist gemäß § 356a Satz 2 StPO innerhalb einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör anzubringen, wobei es entscheidend auf die Kenntnis desjenigen Beteiligten ankommt, dessen Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Entscheidung des Revisionsgerichts verletzt sein soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1, und vom 10. Januar 2013 - 1 StR 382/10).
  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 439/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (rechtliches Gehör; Vortragserfordernisse der

    Es ist davon auszugehen, dass der Verteidiger und die Erziehungsberechtigten von dem Senatsbeschluss drei Tage nach dessen Absendung - hier am Montag, den 9. November 2009 - Kenntnis genommen haben (vgl. BGHR StPO § 356a Frist 1).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 85/15

    Anhörungsrüge (Zulässigkeit: Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    In Fällen, in denen sich - wie hier - die Einhaltung der Frist des § 356a Satz 2 StPO nicht schon aus dem aus der Akte ersichtlichen Verfahrensgang ergibt, gehört die Mitteilung des nach § 356a Satz 2 StPO für den Fristbeginn maßgeblichen Zeitpunkts der Kenntniserlangung von den tatsächlichen Umständen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, und dessen Glaubhaftmachung (§ 356a Satz 3 StPO) zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, BGHR StPO § 356a Frist 1, vom 29. September 2009 - 1 StR 628/08, StV 2010, 297).
  • KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08

    Anhörungsrüge: Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Rücksetzung des

    Da der Antrag gemäß § 356 a Satz 2 StPO nur binnen einer Frist von einer Woche seit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs gestellt werden kann und das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt im Regelfall den Akten nicht entnehmen kann, muss dieser Zeitpunkt binnen der Wochenfrist mitgeteilt werden und gehört diese Mitteilung zu den Zulässigkeitserfordernissen eines Antrages nach § 356 a StPO (vgl. BGH NStZ 2005, 462; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 356 a Rdn. 6).

    Auch als Gegenvorstellung kann die Eingabe des Betroffenen keinen Erfolg haben, denn abgesehen davon, dass nach der neueren Rechtsprechung Gegenvorstellungen gegen nicht anfechtbare Entscheidungen nicht mehr zulässig sind, kann ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluss grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH NStZ 2005, 462 (463)).

  • BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Glaubhaftmachung, Gehörsrüge, Anhörungsrüge,

  • OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 170/06

    Richterablehnung im Rahmen der Gehörsrüge

  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16

    Frist für die Anhörungsrüge in Strafvollzugssachen

  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 362/05

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör

  • BGH, 04.12.2008 - 3 StR 338/08

    Anhörungsrüge (Vorrang gegenüber dem Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs;

  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 28.01.2015 - 5 StR 491/14

    Unbegründetheit der gegen die Verwerfung der Revision durch Beschluss gerichteten

  • OLG Zweibrücken, 12.06.2018 - 1 OWi 2 SsRs 98/17

    Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache:

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 237/16

    Anhörungsrüge (Begründung: Mitteilung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung von

  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 387/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge

  • OLG Hamburg, 21.04.2008 - 2-40/07

    Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags als Voraussetzung der befristeten

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