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BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Verfahrensrügen - Fehler bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Abänderung eines Schuldspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 1
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 26.09.1974 - RReg. 1 St 145/74
Auszug aus BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87
Obschon der Unrechtsgehalt der ihr zugrunde liegenden Handlung nunmehr in dem der Zuhälterei mit enthalten ist, kommt eine entsprechende Erhöhung der für diese Tat festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 109; BGH, Urteil vom 23. März 1977 - 2 StR 375/76 m. Nachw.; BayObLG MDR 1975, 161). - BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76
Strafbarkeit wegen Konkursbetruges und wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge …
Auszug aus BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87
Obschon der Unrechtsgehalt der ihr zugrunde liegenden Handlung nunmehr in dem der Zuhälterei mit enthalten ist, kommt eine entsprechende Erhöhung der für diese Tat festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 109; BGH, Urteil vom 23. März 1977 - 2 StR 375/76 m. Nachw.; BayObLG MDR 1975, 161). - BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76
Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig …
Auszug aus BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87
Obschon der Unrechtsgehalt der ihr zugrunde liegenden Handlung nunmehr in dem der Zuhälterei mit enthalten ist, kommt eine entsprechende Erhöhung der für diese Tat festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 109; BGH, Urteil vom 23. März 1977 - 2 StR 375/76 m. Nachw.; BayObLG MDR 1975, 161). - BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
Auszug aus BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87
Im Hinblick darauf, daß ohne Einbeziehung der beiden Geldstrafen nur eine Gesamtfreiheitsstrafe von wenige als zwei Jahren in Betracht gekommen wäre, gibt der Senat Gelegenheit, insoweit unter Darlegung der maßgebenden Gesichtspunkte (vgl. je nach Sachlage § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, BGHSt 7, 86; § 56 Abs. 2 StGB) neu zu entscheiden. - BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht - …
Auszug aus BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87
Obwohl sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, ist wieder eine Jugendkammer zuständig (BGHSt 30, 260 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]).
- BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray
Dieses Ergebnis wäre im Vergleich zu den tatsächlich verhängten Sanktionen das für die Angeklagten ungünstigere, da nach der hierfür allein maßgebenden rechtlichen Wertung Freiheitsstrafe gegenüber Geldstrafe in jedem Falle das schwerere Strafübel darstellt (BGH bei Dallinger MDR 1977, 109; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 1; BayObLG MDR 1975, 161).