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   BGH, 12.04.1988 - 4 StR 105/88   

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https://dejure.org/1988,3237
BGH, 12.04.1988 - 4 StR 105/88 (https://dejure.org/1988,3237)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1988 - 4 StR 105/88 (https://dejure.org/1988,3237)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1988 - 4 StR 105/88 (https://dejure.org/1988,3237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Zustellung an den Sozius eines Verteidigers im Hinblick auf eine revisionsrechtliche Fristversäumnis - Pflichtverteidiger - Urteilszustellung - Sozius - Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 37 Abs. 1 Pflichtverteidiger 1
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 118/21

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung der Revision als unzulässig (Zustellung an den

    Denn eine Zustellung ist grundsätzlich nicht ordnungsgemäß bewirkt, wenn anstelle des Pflichtverteidigers eine andere Person das Empfangsbekenntnis unterschreibt (BGH, Beschlüsse vom 12. April 1988 - 4 StR 105/88, BGHR StPO § 37 Abs. 1 Pflichtverteidiger 1; vom 28. April 2005 - 4 StR 21/05, BeckRS 2005, 6315; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 601/13, NStZ-RR 2014, 149; OLG Köln, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 1 RVs 129/18, juris Rn. 1; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 345 Rn. 17 mwN; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 345 Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 37 Rn. 19).
  • BGH, 08.04.1997 - 4 StR 154/97

    Auslegung eines Antrages auf "Wiederaufnahme eines Revisionsverfahrens" - Folgen

    Die unwirksame Zustellung hat daher die Revisionsbegründungsfrist nicht in Lauf gesetzt (§ 345 Abs. 1 Satz 2 StPO), die demzufolge auch jetzt noch nicht verstrichen ist (vgl. BGHR StPO § 37 Abs. 1 Pflichtverteidiger 1 und Wirksamkeit 3).
  • OLG Köln, 19.06.2018 - 1 RVs 129/18

    Unzulässige Verwerfung einer Revision wegen nicht fristgerechter Begründung

    Eine wirksame Vertretung der vom Gericht bestellten Verteidigerin ist insoweit nicht möglich (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.09.1980, Az.: 2 StR 275/80; BGH, Beschluss vom 12.04.1988 - 4 StR 105/88).
  • BGH, 14.02.1995 - 4 StR 649/94

    Zustellung - Frist - Pflichverteidiger - Sozius

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, ist jedoch das angefochtene Urteil der Pflichtverteidigerin des Angeklagten nicht wirksam zugestellt worden, weil nicht sie, sondern ein nicht zustellungsbevollmächtigter Rechtsanwalt der Kanzlei das Empfangsbekenntnis vom 2. Juni 1994 unterzeichnet hat (vgl. BGHR StPO § 145a Pflichtverteidiger 1).
  • BGH, 19.08.1994 - 3 StR 310/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Nichtunterrichtung des Verteidiger

    Das Urteil ist dem Pflichtverteidiger des Angeklagten nicht wirksam zugestellt worden, weil nicht er, sondern sein Sozius das Empfangsbekenntnis unterzeichnet hat (BGHR StPO § 145 a Pflichtverteidiger 1).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 4/91

    Ingangsetzung der Rechtsmittelfrist bei nicht nachgewiesenem Zugang des Urteils

    Eine wirksame Zustellung des Urteils ist deshalb nicht nachgewiesen (vgl. BGH wistra 1988, 236; BGH StV 1981, 12).
  • BGH, 05.08.1992 - 3 StR 337/92

    Aufhebung eines Beschlusses über die Verwerfung einer Revision - Unwirksamkeit

    Denn die für den Fristbeginn nach § 346 Abs. 2 Satz 1 StPO wesentliche Zustellung des Verwerfungsbeschlusses ist an den gerichtlich bestellten Verteidiger am 23. April 1992 nicht wirksam erfolgt, weil das Empfangsbekenntnis (§§ 37, 145 a Abs. 1 StPO, § 212 a ZPO) nicht von ihm, sondern mit dem Zusatz "i.A." von einer dritten Person unterzeichnet worden ist (vgl. BGHR StPO § 37 I Pflichtverteidiger 1; BGH bei Holtz MDR 1981, 982; BGH bei Miebach NStZ 1988, 213, 214; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 37 Rdn. 19).
  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 515/91

    Ingangsetzen des Fristenlaufs für die Einlegung der Revision durch Zustellung des

    Eine wirksame Zustellung des Urteils ist deshalb nicht nachgewiesen (vgl. BGH wistra 1988, 236; BGH bei Pfeiffer NStZ 1985, 208; BGH StV 1981, 12; BGH Beschlüsse vom 27. Dezember 1990 - 4 StR 557/90 - und vom 22. Januar 1991 - 5 StR 4/91 -).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 142/97

    Verwerfen der Revision auf Grund mangelnder Begründung innerhalb der Frist

    Das Urteil des Landgerichts Detmold ist dem Angeklagten nicht wirksam zugestellt worden, da auch in diesem Falle anstelle des bestellten Verteidigers dessen Sozius das Empfangsbekenntnis unterzeichnet hat (vgl. BGHR StPO § 37 Abs. 1 Pflichtverteidiger 1; BGH bei Holtz MDR 1981, 982).
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