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   BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89   

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https://dejure.org/1989,1042
BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89 (https://dejure.org/1989,1042)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1989 - 1 StR 326/89 (https://dejure.org/1989,1042)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1989 - 1 StR 326/89 (https://dejure.org/1989,1042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes Rechtsmittel durch Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400 Abs. 1, § 397a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 6
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Der Antrag der Nebenklägerin auf Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen, soweit er die eigene Revision betrifft, weil sie unzulässig ist (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6), soweit er die Revision des Angeklagten betrifft, mangels Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung, weil jenes Rechtsmittel offensichtlich unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO) ist (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 5).
  • BGH, 13.10.2006 - 2 StR 362/06

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Rechtsmittelziel der Verhängung einer

    Das ist unzulässig (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 6).
  • BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01

    Verbot der Doppelverwertung bei der Strafzumessung

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist zurückzuweisen, weil die Revision unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08

    Prozesskostenhilfe für die Nebenklage in der Revisionsinstanz (zweiter Durchgang;

    Im Übrigen steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber auch entgegen, dass die Revision des Angeklagten sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet erwiesen hat und es daher der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Nebenklägerin für das Revisionsverfahren nicht bedarf (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92

    Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem

    Der Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren steht zum einen schon entgegen, daß der Nebenkläger ein von vornherein unzulässiges Revisionsbegehren verfolgt (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6).
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Aus der Unzulässigkeit der Revision der Nebenklägerin folgt zugleich, daß ihr Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz erfolglos bleibt (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9 und 14).
  • BGH, 21.01.2004 - 2 StR 468/03

    Zulässigkeit der Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung;

    Der Antrag der Nebenklägerin M., ihr für das Revisionsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin R. Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, war abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2002 - 1 StR 407/02; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1999 - 4 StR 154/99; auch BGHR StPO § 397 a Abs. 1 - Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12, 14).
  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden des Rechtsanwalts; Zurechnung

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 1 StR 42/97 -).
  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 25/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens des

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe war abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6).
  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 574/99

    Zulässige Ziele der Nebenklage; Bestellung eines Rechtsanwalts auf Antrag des

    Für das Adhäsionsverfahren kann Prozeßkostenhilfe in der Revisionsinstanz nicht bewilligt werden, weil das Rechtsmittel der Nebenklägerin gemäß § 406 a StPO unzulässig ist (vgl. Senatsbeschl. vom 24. März 1999 - 2 StR 637/98 und zum früheren Recht BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12, 14).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 529/06

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97

    Prozeßkostenhilfe für Beratung über die Erfolgsaussichten einer Revision

  • BGH, 13.10.1995 - 2 StR 240/95

    Revision des Nebenklägers - Antragstellung - Aussichtslosigkeit -

  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 154/99

    Gesetzesverletzung; Anfechtung bei der Nebenklage; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 120/97

    Anschluss als Nebenkläger - Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97

    Zulässigkeit einer Revision des Nebenklägers bei Beantragung einer anderen

  • BGH, 11.08.1995 - 4 StR 405/95

    Begründung der Revision - Nebenkläger - Ziel des Rechtsmittels - Zulässigkeit der

  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 388/94

    Nebenklage - Rechtsmittelfrist - Urteilsverkündung

  • BGH, 18.10.2001 - 3 StR 387/01
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 257/98

    Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 28.04.1998 - 4 StR 161/98

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BGH, 23.10.1996 - 4 StR 442/96

    Die Revision der Nebenkläger wird als unzulässig verworfen

  • BayObLG, 28.01.2003 - 5St RR 9/03

    Umfang der Aufklärungspflicht bei freisprechendem Urteil

  • BGH, 10.07.1992 - 3 StR 309/92

    Verwerfung der Revision - Unzulässigkeit einer Revisionseinlegung

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 547/92

    Anforderungen an die Revisionsbegründung eines Nebenklägers - Gewährung von

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