Rechtsprechung
BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Gewähr von Prozesskostenhilfe im Rahmen des Revisionsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397a
Prozeßkostenhilfe für Beratung über die Erfolgsaussichten einer Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 14
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89
Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes …
- BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88
Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Rückwirkende …
Auszug aus BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97
Ein genehmigungsfähiges Gesuch liegt auch deshalb nicht vor, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nebenkläger nicht dargelegt wurden (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 4). - BGH, 22.07.1988 - 4 StR 319/88
Rechtliche Wirkung der Abgabe der für die Gewährung von Prozesskostenhilfe …
Auszug aus BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97
Ein genehmigungsfähiges Gesuch liegt auch deshalb nicht vor, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nebenkläger nicht dargelegt wurden (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 3, 4).
- BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem …
Auszug aus BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97
Prozeßkostenhilfe kann im Revisionsverfahren nur für ein zulässiges und nicht offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel gewährt werden (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12). - BGH, 13.10.1995 - 2 StR 240/95
Revision des Nebenklägers - Antragstellung - Aussichtslosigkeit - …
Auszug aus BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97
Prozeßkostenhilfe kann im Revisionsverfahren nur für ein zulässiges und nicht offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel gewährt werden (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12). - BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83
Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97
Bedarf der Antragsteller der Beratung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung, so findet das Beratungshilfegesetz Anwendung (vgl. BGHZ 91, 312, 313) [BGH 30.05.1984 - VIII ZR 298/83]. - BGH, 02.06.1992 - 5 ARs 30/92
Zeitpunkt der Anhängigkeit eines Verfahrens beim Rechtsmittelgericht; …
Auszug aus BGH, 28.05.1997 - 2 ARs 68/97
Dem Antragsteller wurde bereits mitgeteilt, daß dem Bundesgerichtshof die Akten im Revisionsverfahren nicht vorgelegt wurden und er deshalb mit der Sache nicht befaßt ist (BGHSt 38, 307).
- BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99
Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen …
Erst nach dieser Vorlage (§ 347 Abs. 2 StPO) ist der Bundesgerichtshof "mit der Sache befaßt" (BGH, Beschl. vom 28. Mal 1997 - 2 ARs 68/97, insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 14). - BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Aus der Unzulässigkeit der Revision der Nebenklägerin folgt zugleich, daß ihr Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz erfolglos bleibt (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9 und 14). - BGH, 13.07.2004 - 4 StR 178/04
Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren
Soweit der Beschwerdeführer die Prozeßkostenhilfe für die Durchführung seiner eigenen Revision begehrt, ist für die Bewilligung kein Raum, da im Revisionsverfahren Prozeßkostenhilfe nur für ein zulässiges und nicht im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel gewährt werden kann (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 12, 14).
- BGH, 21.01.2004 - 2 StR 468/03
Zulässigkeit der Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung; …
Der Antrag der Nebenklägerin M., ihr für das Revisionsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin R. Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, war abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2002 - 1 StR 407/02; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1999 - 4 StR 154/99; auch BGHR StPO § 397 a Abs. 1 - Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12, 14). - BGH, 19.12.2002 - 4 StR 433/02
Prozesskostenhilfe (Nebenklage; Unzulässigkeit)
Soweit die Beschwerdeführer die Prozeßkostenhilfe für die Durchführung ihrer eigenen Revisionen begehren, ist für die Bewilligung kein Raum, da im Revisionsverfahren Prozeßkostenhilfe nur für ein zulässiges und nicht im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel gewährt werden kann (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 12, 14). - BGH, 17.12.1999 - 2 StR 574/99
Zulässige Ziele der Nebenklage; Bestellung eines Rechtsanwalts auf Antrag des …
Für das Adhäsionsverfahren kann Prozeßkostenhilfe in der Revisionsinstanz nicht bewilligt werden, weil das Rechtsmittel der Nebenklägerin gemäß § 406 a StPO unzulässig ist (vgl. Senatsbeschl. vom 24. März 1999 - 2 StR 637/98 und zum früheren Recht BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9, 12, 14). - BGH, 06.05.1999 - 4 StR 154/99
Gesetzesverletzung; Anfechtung bei der Nebenklage; Prozeßkostenhilfe
Aus der Unzulässigkeit der Revision der Nebenklägerin folgt zugleich, daß ihr Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz erfolglos bleibt (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9 und 14). - BGH, 06.12.2010 - 5 StR 472/10
Unbegründete Revision der Nebenklage; Prozesskostenhilfe
Der Antrag der Nebenklägerin, ihr für die Revisionsinstanz Prozesskostenhilfe für die Bestellung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt, weil das Rechtsmittel der Nebenklägerin offensichtlich unbegründet ist (vgl. BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 12 und 14). - BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01 Der Antrag des Nebenklägers E. , ihm für die Revisionsinstanz Prozeßkostenhilfe für die Bestellung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt, weil das Rechtsmittel des Nebenklägers offensichtlich unbegründet ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 12 und 14).
- BayObLG, 28.01.2003 - 5St RR 9/03
Umfang der Aufklärungspflicht bei freisprechendem Urteil
Prozesskostenhilfe kann im Revisionsverfahren nur für ein zulässiges und nicht offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel gewährt werden (…KK/Senge StPO 4. Aufl. § 397 a Rn. 3; BGHR StPO § 397 a I Prozesskostenhilfe 6, 9, 12, 14; Ruppert MDR 1995, 556).