Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2001 - 3 StR 546/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6454
BGH, 15.02.2001 - 3 StR 546/00 (https://dejure.org/2001,6454)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2001 - 3 StR 546/00 (https://dejure.org/2001,6454)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 3 StR 546/00 (https://dejure.org/2001,6454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe von Betäubungsmitteln - Aussetzung zur Bewährung - Sachrüge - Verbindung eines Verfahrens - Ermessensmißbrauch - Teileinstellung des Verfahrens - Sachliche Landgerichtszuständigkeit - Verfahrensfehler - Abgabe des Verfahrens - Rechtsfolgenausspruch - Absehen von ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 3; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 29 Abs. 5; ; StPO § 354 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4 Abs. 1, § 154 Abs. 2, § 269
    Fortwirkung einer Verbindung nach Wegfall des "Zusammenhangs"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 4 Verbindung 16
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.1990 - 2 ARs 318/90

    Zulässigkeit der Verfahrensverbindung vor Eröffnung des Hauptverfahrens

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 3 StR 546/00
    als es die Akten dem Landgericht direkt zur Prüfung der Übernahme vorgelegt hat, obwohl das Hauptverfahren noch nicht eröffnet war und deshalb wegen der fortbestehenden Dispositionsbefugnis der Staatsanwaltschaft deren Zustimmung zur Abgabe des Verfahrens erforderlich gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 5: Pfeiffer in KK aaO Rdn. 1).
  • BGH, 29.04.2021 - 2 ARs 137/21

    Verfahrensverbindung (Voraussetzungen)

    Demgegenüber ist nicht erforderlich, dass auch das Gericht niedrigerer Ordnung in der bei ihm anhängigen Sache das Hauptverfahren eröffnet hat, sofern die Staatsanwaltschaft, die ihre Anklage jederzeit wieder zurücknehmen könnte (§ 156 StPO) und deshalb ihre Dispositionsbefugnis über das Verfahren noch nicht endgültig verloren hat, die Abgabe selbst beantragt oder ihr zustimmt (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 5 und 16).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Ob die Trennung hingegen zweckmäßig war, hat das Revisionsgericht anders als das Beschwerdegericht nicht zu überprüfen (BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1996 - 4 StR 718/95; vom 15. Februar 2001 - 3 StR 546/00, BGHR StPO § 4 Verbindung 16; Fischer aaO).
  • BGH, 09.11.2021 - 2 ARs 287/21

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen

    Dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist, steht einer Verbindung nicht entgegen (BGHR StPO § 4 Verbindung 5 und 16).
  • OLG Hamm, 14.02.2005 - 3 Ss 32/05

    Strafzumessung, zu hohe Strafe; unangemessene Strafe

    Der Bundesgerichtshof (3. Strafsenat, Beschluß vom 15.02.2001 - 3 StR 546/00 -) hat entschieden, daß bei der Verurteilung wegen unerlaubter Abgabe von etwa 1 g Haschisch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung keinen Bestand haben könne und zur Begründung ausgeführt, daß das erkannte Strafmaß gemessen an dem festgestellten Tatvorwurf derart exorbitant erhöht sei, daß es dem Erfordernis, gerechter Schuldausgleich zu sein, nicht mehr entspreche.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht