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   BGH, 03.05.1990 - 4 StR 177/90   

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https://dejure.org/1990,4504
BGH, 03.05.1990 - 4 StR 177/90 (https://dejure.org/1990,4504)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1990 - 4 StR 177/90 (https://dejure.org/1990,4504)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1990 - 4 StR 177/90 (https://dejure.org/1990,4504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nicht prozeßordnungsgemäße Anhängigkeit der Anklage aufgrund fehlerhafter Übernahme des Verfahrens - Zweifel am Vorwurf fortgesetzter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund fehlerhafter Beurteilung einer geschenkten Menge Heroins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Verbindung von Verfahren, Abgabe an das übegeordnete Gericht - Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungszusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 4 Verbindung 3
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

    Auszug aus BGH, 03.05.1990 - 4 StR 177/90
    Daß das Schöffengericht Recklinghausen die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in seinem Verweisungsbeschluß erörterte, vermag hieran - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 2. April 1990 - nichts zu ändern; denn da zum Amtsgericht Recklinghausen insoweit keine Anklage erhoben worden war, konnte auch der - sonst möglicherweise an die Stelle eines Eröffnungsbeschlusses tretende - Verweisungsbeschluß nach § 270 StPO (vgl. BGH NStZ 1988, 236) hier den fehlenden Eröffnungsbeschluß nicht ersetzen.
  • BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86

    Abgabe des Berufungsverfahrens an ein anderes Gericht und Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 03.05.1990 - 4 StR 177/90
    Sollte die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln mit dem unerlaubten Erwerb von Heroin durch J. und A. nicht im Fortsetzungszusammenhang stehen, könnte das nunmehr zur Entscheidung berufene Landgericht insoweit keine Entscheidung treffen, da die Abgabe des die Anklage der Staatsanwaltschaft Essen betreffenden Verfahrens - wie dargelegt - nicht ordnungsgemäß erfolgt und das Amtsgericht - Schöffengericht - Essen daher dann noch zur Entscheidung (nach Zulassung der Anklage) zuständig wäre (vgl. BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Davor liegende Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz hätten daher ohne eine - hier nicht erhobene - Nachtragsanklage nur dann zum Gegenstand der Verurteilung gemacht werden dürfen, wenn sie im Fortsetzungszusammenhang mit der angeklagten Tat stünden oder aus anderem Grunde mit ihr eine einheitliche Tat im verfahrensrechtlichen Sinne bildeten (BGH, Senatsbeschluß vom 3. Mai 1990 - 4 StR 177/90).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Dies umfaßt die Frage, ob die Sache beim Landgericht prozeßordnungsgemäß anhängig geworden ist (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 3; § 270 Abs. 1 Wirksamkeit 1; vgl. auch BGHSt 44, 121).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1990 - 4 StR 177/90, BGHR StPO § 4 Verbindung 3; vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 426/05, juris Rn. 3).
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