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   BGH, 27.07.1990 - 2 ARs 318/90   

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https://dejure.org/1990,1171
BGH, 27.07.1990 - 2 ARs 318/90 (https://dejure.org/1990,1171)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1990 - 2 ARs 318/90 (https://dejure.org/1990,1171)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 2 ARs 318/90 (https://dejure.org/1990,1171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbindung zweier Strafsachen - Schaffung einer möglichst breiten und umfassenden Grundlage für die Beurteilung von Taten und Tätern - Sachgemäße und erleichterte Verfahrensführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4
    Zulässigkeit der Verfahrensverbindung vor Eröffnung des Hauptverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2760
  • MDR 1990, 1029
  • BGHR StPO § 4 Verbindung 5
  • NStZ 1990, 548
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1990 - 2 ARs 201/90

    Voraussetzungen für die Verbindung von zwei Verfahren

    Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 ARs 318/90
    Soweit der Senat bisher die Ansicht vertreten hat, daß für eine Verbindung durch das gemeinschaftliche obere Gericht kein Raum sei, bevor das Hauptverfahren auch bei dem abgebenden Gericht eröffnet wurde (BGH, Beschl. v. 26. Juni 1990 - 2 ARs 201/90), hält er daran in den Fällen nicht mehr fest, in denen die Staatsanwaltschaft, deren Anklage zu dem abgebenden Gericht noch nicht zugelassen wurde, die Abgabe selbst beantragt oder ihr zugestimmt hat.
  • BGH, 16.11.1962 - 2 ARs 194/62
    Auszug aus BGH, 27.07.1990 - 2 ARs 318/90
    Entscheidend ist, ob trotz ungleicher Prozeßlage der Zweck einer Verbindung erreicht werden kann, der vor allem darin besteht, eine möglichst breite und umfassende Grundlage für die Beurteilung von Taten und Tätern zu schaffen, damit die Bearbeitung der Verfahren zu erleichtern und sie so sachgemäß zu erledigen (vgl. BGHSt 18, 130 ff).
  • BGH, 29.04.2021 - 2 ARs 137/21

    Verfahrensverbindung (Voraussetzungen)

    Demgegenüber ist nicht erforderlich, dass auch das Gericht niedrigerer Ordnung in der bei ihm anhängigen Sache das Hauptverfahren eröffnet hat, sofern die Staatsanwaltschaft, die ihre Anklage jederzeit wieder zurücknehmen könnte (§ 156 StPO) und deshalb ihre Dispositionsbefugnis über das Verfahren noch nicht endgültig verloren hat, die Abgabe selbst beantragt oder ihr zustimmt (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 5 und 16).
  • BGH, 11.10.2006 - 2 ARs 405/06

    Verfahrensverbindung (Gericht höherer Ordnung; Eröffnung des Hauptverfahrens)

    Danach ist die Verbindung zweier Strafsachen zwar auch dann zulässig, wenn sie sich nicht im gleichen Prozessstadium befinden (BGHR StPO § 4 Verbindung 5); doch muss in derjenigen Strafsache, die bei dem Gericht höherer Ordnung angeklagt ist, das Hauptverfahren bereits eröffnet sein (BGH, Beschluss vom 19. Juli 1988 - 2 ARs 342/88 -).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 ARs 150/07

    Verfahrensverbindung

    Dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Lörrach das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist, steht einer Verbindung nicht entgegen (BGHR StPO § 4 Verbindung 5).
  • BGH, 23.08.2005 - 2 ARs 211/05

    Sachdienlichkeit der Verfahrensverbindung

    Dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist, steht einer Verbindung nicht entgegen (BGHR StPO § 4 Verbindung 5).
  • BGH, 11.03.2009 - 2 ARs 101/09

    Verbindungsentscheidung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO

    Dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Leverkusen das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist, steht einer Verbindung nicht entgegen (BGHR StPO § 4 Verbindung 5).
  • BGH, 19.03.2004 - 2 ARs 93/04

    Verfahrensverbindung; Sachdienlichkeit

    Dass in der vom Schöffengericht Paderborn mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft abgegebenen Sache 20 Ls 261 Js 614/03 das Hauptverfahren noch nicht eröffnet worden ist, steht der Verbindung beider Verfahren hier nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1990, 548 Nr. 14).".
  • BGH, 04.09.2018 - 2 ARs 247/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Strafsachen, die sich nicht

    Der Gedanke, dass ein Verfahren durch das obere Gericht keinem anderen Gericht zugewiesen werden soll, solange es noch der Disposition durch die Staatsanwaltschaft unterliegt, welche die Anklage jederzeit wieder zurücknehmen könnte, steht in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft von ihrer Dispositionsbefugnis durch den Verbindungsantrag oder ihre Zustimmung zur Verbindung Gebrauch gemacht hat, der Verbindung durch das obere Gericht nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 1990 - 2 ARs 318/90 -, NStZ 1990, 548).
  • BGH, 11.10.2006 - 2 AR 222/06
    Danach ist die Verbindung zweier Strafsachen zwar auch dann zulässig, wenn sie sich nicht im gleichen Prozessstadium befinden (BGHR StPO § 4 Verbindung 5); doch muss in derjenigen Strafsache, die bei dem Gericht höherer Ordnung angeklagt ist, das Hauptverfahren bereits eröffnet sein (BGH, Beschluss vom 19. Juli 1988 - 2 ARs 342/88 -).
  • BGH, 11.08.2003 - 2 ARs 280/03

    Verfahrensverbindung (Sachdienlichkeit)

    Dem steht nicht entgegen, daß das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Schöffengericht - Bad Iburg noch nicht eröffnet ist (BGH NStZ 1990, 548 = BGHR StPO § 4 Verbindung 5).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 AR 89/07
    Dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Lörrach das Hauptverfahren noch nicht eröffnet ist, steht einer Verbindung nicht entgegen (BGHR StPO § 4 Verbindung 5).
  • BGH, 15.02.2001 - 3 StR 546/00

    Verbindung zusammenhängender Sachen; Feststellung von verminderter

  • BGH, 30.01.2019 - 2 ARs 389/18

    Entscheidung über das zuständige Gericht

  • BGH, 19.03.2004 - 2 AR 55/04

    Verbindung von zwei Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung

  • BGH, 11.08.2003 - 2 AR 159/03

    Verbindung von Verfahren vor Eröffnung der Hauptverhandlung

  • BGH, 13.04.2023 - 2 ARs 475/22

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen

  • BGH, 23.08.2005 - 2 AR 120/05
  • BGH, 04.08.2022 - 2 ARs 211/22

    Verbindung rechtshängiger Strafsachen

  • BGH, 09.11.2021 - 2 ARs 287/21

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen

  • BGH, 24.04.1996 - 3 StE 4/96

    Voraussetzungen der Verbindung zweier anklagereifer Strafsachen unterschiedlicher

  • BGH, 31.07.1992 - 2 ARs 345/92

    Voraussetzung der Verbindung von zwei anhängigen Verfahren

  • BGH, 11.03.2009 - 2 AR 67/09
  • BGH, 21.08.1991 - 2 ARs 352/91

    Beschluss über die Verbindung zweier Verfahren des Landgerichts Osnabrück und des

  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 369/91

    Aufhebung eines Abgabebeschlusses in einer Jugendstrafsache

  • BGH, 15.02.1991 - 2 ARs 64/91

    Voraussetzungen für die Verbindung mehrerer Verfahren

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