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   BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95   

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https://dejure.org/1996,2736
BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95 (https://dejure.org/1996,2736)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1996 - 2 StR 683/95 (https://dejure.org/1996,2736)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1996 - 2 StR 683/95 (https://dejure.org/1996,2736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle Möglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44, § 345

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 9
  • NStZ 1996, 353
  • StV 1997, 230
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Für weitere Ausführungen zur Sachrüge ist eine Wiedereinsetzung schon deshalb nicht erforderlich, weil der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet ist, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6; Maul in KK 3. Aufl. Rdn. 13 f. zu § 44; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6; Maul in KK 3. Aufl. Rdn. 13 f. zu § 44; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6; Maul in KK 3. Aufl. Rdn. 13 f. zu § 44; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6; Maul in KK 3. Aufl. Rdn. 13 f. zu § 44; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren

    Zudem kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision - wie hier - mit Verfahrensrügen und mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5, 9, 10, 12).
  • BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Zwar kann bei bereits formgerecht begründeter Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nicht gewährt werden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 9; BGH, Beschluß vom 16. September 1994 - 3 StR 397/94).
  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

    Ein amtliches Verschulden, das den Angeklagten gehindert hätte, sämtliche Rügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erheben, ist auch nicht darin zu sehen, daß der Rechtspfleger nicht vom Beginn der Protokollierung an während seiner gesamten Arbeitszeit allein dem Angeklagten zur Verfügung gestanden hat (BGH, Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 683/95).

    Für die im Rechtspflegerprotokoll vom 2. September 1996 enthaltenen Ausführungen zur Sachrüge war eine Wiedereinsetzung schon deshalb nicht erforderlich, weil der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet war, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95 - und vom 6. März 1996 - 2 StR 683/95).

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08

    Wahrung der einmonatigen Revisionsbegründungsfrist (Wiedereinsetzung in den

    Dies gilt gerade unter Berücksichtigung folgenden Umstands: das Recht eines Revisionsführers, die Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle zu begründen, besteht nur innerhalb der normalen Dienststunden (BGH NStZ 1996, 353; BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 Frist 1).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

    Zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann grundsätzlich keine Wiedereinsetzung gewährt werden, weil andernfalls die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2, § 345 StPO unterlaufen würde (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 9, 10).
  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Eine Wiedereinsetzung ist somit weder möglich noch erforderlich, da der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet ist, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 9, 10 a.E.).
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