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   BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96   

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BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96 (https://dejure.org/1997,1817)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1997 - 4 StR 612/96 (https://dejure.org/1997,1817)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1997 - 4 StR 612/96 (https://dejure.org/1997,1817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des Anwalts - Prüfung der Formerfordernisse der nachgeholten Begründung im Revisionsverfahren - Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags

  • Wolters Kluwer

    Mitverschulden des Angeklagten an einer gröblichen Pflichtverletzung seines Anwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 365
  • NJW 1997, 1516
  • BGHR StPO § 44 Verschulden 3
  • NJ 1997, 279
  • StV 1997, 225
  • Rpfleger 1997, 319
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 02.04.1993 - 2 Ws 98/93

    Rechtsbeschwerde; Revision; Wiedereinsetzungsverfahren; Formgerechte Begründung;

    Auszug aus BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96
    So hat - soweit ersichtlich - der Bundesgerichtshof auch bisher nur dann einen Wiedereinsetzungsantrag wegen mangelnder Form der Revisionsbegründung als unzulässig angesehen, wenn entweder lediglich ein Revisionsantrag gestellt, der Antrag jedoch überhaupt nicht begründet worden war (BGH bei Miebach NStZ 1989, 15), oder wenn weder ein § 345 Abs. 2 StPO genügender Revisionsantrag noch eine solche Revisionsbegründung vorlagen (BGHR § 44 Satz 1 Verhinderung 11; ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1993, 496).
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96
    Bei dieser besonderen Sachlage war es von dem rechtsunkundigen Angeklagten nicht zu verlangen, sicherheitshalber noch eigene Schritte zur Nachholung der Revisionsbegründung und zur Stellung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu unternehmen (vgl. BGHSt 25, 89, 93 ff.).
  • RG, 04.07.1919 - IV 44/19

    1. Ist ein Wiedereinsetzungsgesuch gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96
    Soweit das Reichsgericht in älteren Entscheidungen die Zulässigkeit von Verfahrensbeschwerden und sogar der Sachrüge im Wiedereinsetzungsverfahren näher geprüft und den Wiedereinsetzungsantrag dann als unzulässig verworfen hat (RGSt 50, 253; 53, 286, 289; ebenso OLG Hamm JMBlNW 1978, 109), vermag der Senat aus den angeführten Gründen dem nicht zu folgen.
  • RG, 20.03.1917 - V 137/17

    Kann auch eine nach den Verfahrensvorschriften unzulässige Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96
    Soweit das Reichsgericht in älteren Entscheidungen die Zulässigkeit von Verfahrensbeschwerden und sogar der Sachrüge im Wiedereinsetzungsverfahren näher geprüft und den Wiedereinsetzungsantrag dann als unzulässig verworfen hat (RGSt 50, 253; 53, 286, 289; ebenso OLG Hamm JMBlNW 1978, 109), vermag der Senat aus den angeführten Gründen dem nicht zu folgen.
  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Zwar sind im Strafverfahren schwerwiegende Verteidigerfehler, wie etwa die Unkenntnis von der Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels, die zur Fristversäumung führen, dem Beschuldigten in aller Regel nicht zuzurechnen, denn er ist meist nicht in der Lage, die Rechtskenntnisse des Verteidigers einzuschätzen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Januar 1997 - 4 StR 612/96 - (= BGHSt 42, 365); vom 26. Juli 1994 - 1 StR 338/94; vom 31. Oktober 1995 - 3 StR 456/95 - (= BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 9)).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 354/01

    Revisionseinlegung (Wirksame Unterzeichnung durch einen allgemeinen Vertreter

    Schließlich war der Verwerfungsgrund fehlender Vertretungsbefugnis von der Verwerfungskompetenz des Tatgerichts nach § 346 Abs. 1 StPO nicht umfaßt (vgl. BGHSt 42, 365, 367; BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 1; BGH, Beschluß vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00).
  • BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Dem Angeklagten U. war - unbeschadet der Zulässigkeit der Rüge nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGHSt 42, 365) - Wiedereinsetzung zur Ergänzung dieser Verfahrensrüge zu gewähren.
  • OLG Oldenburg, 25.02.2022 - 1 Ss 28/22

    Zustellung einer Revisionsbegründung über das elektronische Anwaltspostfach;

    Zwar war bislang in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine (nachgeholte) Revisionsbegründung insoweit nur den - hier eingehaltenen - Formerfordernissen der §§ 344 Abs. 1 , Abs. 2 Satz 1, 345 Abs. 2 StPO entsprechen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.1997 - 4 StR 612/96, BGHSt 42, 365 = NJW 1997, 1516).
  • KG, 22.06.2022 - 3 Ws (B) 123/22

    Formerfordernis des § 32d Satz 2 StPO gilt auch für als Verteidiger auftretende

    (1) Ist die Handlung bisher nicht formgemäß vorgenommen worden, so muss sie innerhalb der einwöchigen Frist nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO in der für sie gesetzlich vorgeschriebenen Form nachgeholt werden; andernfalls ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 4 StR 612/96 -, juris; Senat, Beschluss vom 7. April 2021 - 3 Ws (B) 80/21 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Februar 2022 a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 45 Rn. 11; Maul in Karlsruher Kommentar a.a.O., § 45 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Nach Gewährung der Akteneinsicht - dem "Wegfall des Hindernisses" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO - sind die Verfahrensbeschwerden grundsätzlich innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht (vgl. hierzu BGH StV 1997, 225) nachzuholen (vgl. BGHSt 26, 335, 338; BGH StV 1997, 226).
  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 268/05

    Keine Entbindung des Pflichtverteidigers bei Beleidigung durch den Beschuldigten

    Das Schreiben des Angeklagten, der ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls nach Urteilsverkündung über das Rechtsmittel der Revision belehrt worden ist (Bd. IV Bl. 1358 d.A.), könnte auch als Wiedereinsetzungsantrag keinen Erfolg haben, weil - unabhängig von der Frage, ob der Angeklagte ohne eigenes Verschulden an der Frist zur Wahrnehmung des Rechtsmittels gehindert war - jedenfalls die Begründung der Revision in der durch § 345 Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Form (vgl. BGHSt 42, 365, 366) nicht nachgeholt worden ist (§ 45 Abs. 2 StPO).".
  • BGH, 21.02.2002 - 5 StR 40/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsfrist; Glaubhaftmachung

    Gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist (§ 45 Abs. 1 StPO) war dem Angeklagten Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. BGH NJW 1994, 3112; BGHR StPO § 44 Verschulden 3), da ihn, wie sein Verteidiger vorgetragen und glaubhaft gemacht hat, daran kein (Mit-)Verschulden trifft (§ 44 Satz 1 StPO).
  • BGH, 17.07.2001 - 4 StR 250/01

    Unzulässige Revision; Verfahrensrüge

    Das Rechtsmittel ist daher insgesamt als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH NJW 1995, 2047; StV 1997, 225, 226; BGH, Beschluß vom 11. März 1998 - 1 StR 9/98, Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 20 m.w.N.).
  • KG, 07.04.2021 - 3 Ws (B) 80/21

    Wiedereinsetzung: Rechtzeitigkeit der nachzuholenden Handlung

    Eine versäumte Handlung gilt jedoch nur dann als nachgeholt, wenn sie den gesetzlichen Formerfordernissen entspricht (vgl. BGH NJW 1997, 1516 und bei Miebach in NStZ 1989, 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 45 Rdn. 11 m.w.N.; Maul in KK-StPO 8. Aufl., § 45 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2000 - 4 StR 224/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung zur Begründung der

  • BGH, 20.01.2016 - 4 StR 515/15

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur (weiteren)

  • OLG Hamm, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 364/08

    Wiedereinsetzung; Belehrung

  • KG, 23.06.1997 - 5 Ws 326/97

    Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben

  • BGH, 11.03.1998 - 1 StR 9/98

    Verwerfung der Revision bei ungenügender Aufklärungsrüge

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