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   BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96   

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https://dejure.org/1997,3553
BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96 (https://dejure.org/1997,3553)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1997 - 1 StR 543/96 (https://dejure.org/1997,3553)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 1 StR 543/96 (https://dejure.org/1997,3553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des Angeklagten - Zustellungsmangel bei fehlender schriftlicher Quittierung des Erhaltes durch den Angeklagten - Fristen zur Einreichung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44, § 45, § 345

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 Frist 1
  • NStZ-RR 1997, 267
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Ein amtliches Verschulden, das den Angeklagten gehindert hätte, sämtliche Rügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erheben, ist auch nicht darin zu sehen, daß der Rechtspfleger nicht vom Beginn der Protokollierung an während seiner gesamten Arbeitszeit allein dem Angeklagten zur Verfügung gestanden hat (BGH, Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 683/95).

    Für die im Rechtspflegerprotokoll vom 2. September 1996 enthaltenen Ausführungen zur Sachrüge war eine Wiedereinsetzung schon deshalb nicht erforderlich, weil der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet war, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95 - und vom 6. März 1996 - 2 StR 683/95).

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Ist ein Revisionsführer zunächst gehindert, seine Revision fristgerecht zu begründen, so führt die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO grundsätzlich dazu, daß sich die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO auf eine Woche ab Wegfall des Hindernisses verkürzt (BGH, Beschluß vom 12. März 1996 - 1 StR 710/95).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Institut der Wiedereinsetzung nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (Maul a.a.O. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK a.a.O. § 345 Rdn. 26 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Institut der Wiedereinsetzung nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (Maul a.a.O. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK a.a.O. § 345 Rdn. 26 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6).
  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Allerdings kann die Überlagerung beider Fristen in Ausnahmefällen auch dazu führen, daß dem Antragsteller für sein Wiedereinsetzungsgesuch die Monatsfrist eingeräumt wird (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 45 Rdn. 11; OLG Zweibrücken MDR 1980, 869, 870 [OLG Zweibrücken 13.12.1979 - 1 Ss 300/79]; BGHSt 26, 335, 338 f.).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Institut der Wiedereinsetzung nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (Maul a.a.O. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK a.a.O. § 345 Rdn. 26 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann das Institut der Wiedereinsetzung nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung zu unterlaufen (Maul a.a.O. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK a.a.O. § 345 Rdn. 26 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3, 4, 6).
  • BGH, 04.05.1988 - 3 StR 587/87

    Aufhebung eines Urteils in der Revision wegen fehlender Begründung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Ob ein solcher Ausnahmefall hier vorliegt, hat der Senat offengelassen und dem Angeklagten statt dessen von Amts wegen auch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist gewährt (dazu Maul in KK 3. Aufl. § 45 Rdn. 4 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 4. Mai 1988 - 3 StR 587/87).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Für die im Rechtspflegerprotokoll vom 2. September 1996 enthaltenen Ausführungen zur Sachrüge war eine Wiedereinsetzung schon deshalb nicht erforderlich, weil der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet war, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95 - und vom 6. März 1996 - 2 StR 683/95).
  • OLG Zweibrücken, 13.12.1979 - 1 Ss 300/79
    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
    Allerdings kann die Überlagerung beider Fristen in Ausnahmefällen auch dazu führen, daß dem Antragsteller für sein Wiedereinsetzungsgesuch die Monatsfrist eingeräumt wird (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 45 Rdn. 11; OLG Zweibrücken MDR 1980, 869, 870 [OLG Zweibrücken 13.12.1979 - 1 Ss 300/79]; BGHSt 26, 335, 338 f.).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 423/20

    Verwerfung des Antrags eines Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Monatsfrist des § 345 Abs. 1 StPO wird insofern durch die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO ersetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - 1 StR 543/96, NStZ-RR 1997, 267; KK-StPO/Maul, 8. Aufl., § 45 Rn. 9; MüKoStPO/ Valerius, § 45 Rn. 19).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08

    Wahrung der einmonatigen Revisionsbegründungsfrist (Wiedereinsetzung in den

    Dies gilt gerade unter Berücksichtigung folgenden Umstands: das Recht eines Revisionsführers, die Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle zu begründen, besteht nur innerhalb der normalen Dienststunden (BGH NStZ 1996, 353; BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 Frist 1).
  • OLG Jena, 10.08.2018 - 1 OLG 161 Ss 53/18

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren nach fehlerhafter Sachbehandlung durch die

    Diese Frist ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung in § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschl. v. 23.01.1997, 1 StR 543/96, und v. 27.05.2008, 3 StR 173/08, jeweils bei juris; BVerfG, Beschluss vom 16.12.2016, 2 BvR 2422/16, bei juris).

    Der Bundesgerichtshof geht auch und gerade für die unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich davon aus, dass die Wochenfrist des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO dazu führt, dass sich die Revisionsbegründungsfrist auf 1 Woche ab Wegfall des Hindernisses verkürzt (BGH, Beschl. v. 23.01.1997, 1 StR 543/96).

  • OLG Jena, 27.06.2005 - 1 Ss 167/05

    Revision, Wiedereinsetzung

    (Nur ausnahmsweise tritt an die Stelle der Wochenfrist die für die nachzuholende Revisionsbegründung an sich geltende Monatsfrist, siehe BGH NStZ-RR 1997, 267; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 45 Rn. 11).
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