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   BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95   

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https://dejure.org/1996,2867
BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95 (https://dejure.org/1996,2867)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1996 - 3 StR 455/95 (https://dejure.org/1996,2867)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 3 StR 455/95 (https://dejure.org/1996,2867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revision - Revisionsbegründungsfrist - Verfahrensrüge - Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10
  • NStZ-RR 1996, 201
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95
    Hierzu gehören unter anderem auch Angaben über den Wegfall des Hindernisses, damit die Einhaltung der Frist nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nachgeprüft werden kann (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95
    Nur im Ausnahmefall kann ein Wiedereinsetzungsantrag zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen Erfolg haben, wenn dargelegt wird, welche Verfahrensrügen erhoben werden sollten und inwieweit der Revisionsführer ohne sein Verschulden konkret daran gehindert war (BGH wistra 1995, 347 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 52/87

    Antrag eines Verurteilten auf Nachholung von rechtlichem Gehör

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95
    Einen Anspruch auf ergänzende Stellungnahme des Generalbundesanwalts zu nachgeschobenen Ausführungen zur Sachrüge, die nach Fristablauf erfolgen, hat ein Angeklagter nicht (vgl. BGHR StPO § 33 a Revision 1, 2).
  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 297/94

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung einer

    Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95
    Einen Anspruch auf ergänzende Stellungnahme des Generalbundesanwalts zu nachgeschobenen Ausführungen zur Sachrüge, die nach Fristablauf erfolgen, hat ein Angeklagter nicht (vgl. BGHR StPO § 33 a Revision 1, 2).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Ein solcher Ausnahmefall liegt aber nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 m.w.N.) Beschwerdeführers nicht vor.
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).
  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 361/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Ausschluss der

    Eine besondere Verfahrenslage, die in Abweichung von vorstehendem Grundsatz ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen könnte, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 3 StR 455/95, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluss vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge Nr. 8; Graf/Cirener, StPO, 2. Aufl., § 44 Rn. 15).
  • BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung von

    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber auch nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97) Beschwerdeführers nicht vor.
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 619/09

    Abweisung der Revision und eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen liegen nicht vor (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 201).
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