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   BGH, 22.07.1994 - 3 StR 350/94   

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https://dejure.org/1994,5018
BGH, 22.07.1994 - 3 StR 350/94 (https://dejure.org/1994,5018)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1994 - 3 StR 350/94 (https://dejure.org/1994,5018)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1994 - 3 StR 350/94 (https://dejure.org/1994,5018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Begründung - Tatsachenvortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    Die eigene Erklärung des Angeklagten, er habe erst 2010 mit Zustellung der Verfahrenskostenrechnungen Kenntnis erlangt, reicht hierfür nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; BGH NStZ 2006, 54; Meyer-Goßner aaO § 45 Rn. 9 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2006 - 5 StR 597/05

    Rechtliches Gehör; Anhörungsrüge (Verspätung); Wiedereinsetzungsantrag

    Hierfür ist die eigene eidesstattliche Versicherung kein zulässiges Mittel (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1 und 3; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 45 Rdn. 8 f.).
  • BGH, 30.03.2011 - 2 StR 589/10

    Berücksichtigung verjährter Taten im Rahmen der Strafzumessung (Vorleben)

    Der Angeklagte hat zudem die Tatsachen zur Begründung seines Wiedereinsetzungsgesuchs nicht glaubhaft gemacht; seine eigene Erklärung reicht dafür nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 539/17

    Unzulässigkeit der verfristet eingelegten Revision; Wiedereinsetzung in den

    Die eigene Erklärung der Angeklagten reicht hierfür nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; Senat NStZ-RR 2010, 378 mwN; Meyer-Goßner, aaO, § 45 Rdn. 9).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16

    Frist für die Anhörungsrüge in Strafvollzugssachen

    Die eigene Erklärung des Antragtellers ist keine Glaubhaftmachung (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; BGH NStZ 2006, 54; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 45 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2005 - 3 StR 310/05

    Recht auf den unentgeltlichen Beistand eines Dolmetschers; Revisionseinlegung in

    Die eigene Erklärung des Angeklagten reicht als Mittel der Glaubhaftmachung nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2, Glaubhaftmachung 3; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 45 Rdn. 9).
  • BGH, 21.02.2002 - 5 StR 40/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsfrist; Glaubhaftmachung

    Seine eigene eidesstattliche Versicherung dürfte als zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung ausgeschlossen sein (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3), weil keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dem Angeklagten durch eine anwaltliche Versicherung von Rechtsanwalt W. eine weitere Glaubhaftmachung nicht möglich gewesen wäre (vgl. BGHR aaO).
  • BGH, 21.03.2001 - 3 StR 91/01

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Die eigene eidesstattliche Versicherung des Angeklagten ist kein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1), sie ist wie eine schlichte Erklärung zu werten, die grundsätzlich zur Glaubhaftmachung nicht ausreicht (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3).
  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99

    Unzulässigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Die eigene eidesstattliche Versicherung des Angeklagten ist nach ständiger Rechtsprechung kein zulässiges Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1 und 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 26 Rdn. 9).
  • BGH, 11.07.2000 - 4 StR 195/00

    Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die schlichte Erklärung des Antragstellers reicht zur Glaubhaftmachung regelmäßig nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 45 Rdn. 6).
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