Rechtsprechung
BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StPO § 462a Abs. 1 Befasstsein 2
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75
Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75
Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …
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- BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 302/06
Konzentrationsgrundsatz; Strafvollstreckungskammer; Gericht des ersten …
Ihr obliegen die nachträglichen Entscheidungen, sobald gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird (BGHSt 26, 118; 26, 187, 189 f.; 30, 189, 192; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 2). - BGH, 14.11.2007 - 2 ARs 446/07
Zuständigkeitsbestimmung; Strafvollstreckung (nachträgliche Entscheidungen)
Die Strafvollstreckungskammer ist durch die Ablehnung der Übernahme an dem zu entscheidenden Streit über die Zuständigkeit beteiligt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 2). - BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 211/16
Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (zuständige …
Die Bestimmung muss unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (Senat, Beschluss vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00, NStZ 2010, 110; Beschluss vom 19. September 1986 - 2 ARs 206/86, BGHR StPO § 462a Abs. 1, Befasstsein 2 mwN).
- BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts
Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1, Befaßtsein 2 m.w.N.). - BGH, 05.12.1997 - 2 ARs 460/97
Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 …
Die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO ist aber abzulehnen, wenn sich ergibt, daß keines der streitbeteiligten Gerichte zuständig ist (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2; Beschluß des Senats vom 23. Juli 1997 - 2 ARs 255/97).Mit der Aufnahme in eine Vollzugsanstalt ist dann aber nach dem Konzentrationsprinzip des § 462 a StPO (BGHSt 30, 223, 225) [BGH 09.10.1981 - 2 ARS 293/81] anstelle der Gerichte des ersten Rechtszuges die für den Sitz der Vollzugsanstalt zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zuständig geworden (§ 462 a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 StPO; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2; Zuständigkeitswechsel 2; Beschluß des Senats vom 23. Juli 1997 - 2 ARs 255/97).
- BGH, 21.11.2001 - 2 ARs 265/01
Befasstsein; Zuständigkeitsstreit (Bestimmung durch BGH); Bewährungsaufsicht …
Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen, bisher am Streit nicht beteiligten Gerichts ergibt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2 m.w.N.). - BGH, 17.05.2000 - 2 ARs 120/00
Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über Strafaussetzung zur …
Für die Entscheidung über den Widerruf der mit dem Urteil des Amtsgerichts Halle - Saalkreis vom 11. Juni 1996 bewilligten Strafaussetzung ist mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Berlin - Tegel zur Verbüßung einer anderen Strafe ab dem 31. März 1999 die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin zuständig geworden (§ 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO); daran ändert es nichts, daß vor diesem Zeitpunkt schon das Amtsgericht Halle - Saalkreis als Gericht des ersten Rechtszuges mit der Widerrufsfrage befaßt war: gegenüber dem Gericht des ersten Rechtszugs hat die Strafvollstreckungskammer, sobald eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird, stets den Vorrang (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2 m.w.N.). - BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen …
Da somit keines der streitenden Gerichte zuständig ist, war der Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung zurückzuweisen (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2). - BGH, 21.11.2001 - 2 AR 153/01
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zuständigkeit eines nicht beteiligten …
Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen, bisher am Streit nicht beteiligten Gerichts ergibt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2 m.w.N.). - BGH, 21.07.2006 - 2 AR 89/06 Ihr obliegen die nachträglichen Entscheidungen, sobald gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird (BGHSt 26, 118; 26, 187, 189 f.; 30, 189, 192; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 2).
- BGH, 14.11.2007 - 2 AR 210/07
- BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 458/11
Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts analog § 14 StPO
- BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Zuständigkeitsstreit
- BGH, 11.03.2020 - 2 ARs 350/19
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
- BGH, 23.07.1997 - 2 ARs 255/97
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) bei Zuständigkeitsstreit zwischen …
- BGH, 16.08.1995 - 2 ARs 255/95
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Strafanstalt - Untersuchungshaft - …
- BGH, 17.05.2000 - 2 AR 63/00
Strafaussetzung - Widerruf - Zuständigkeit - Gericht - Justizvollzugsanstalt - …
- BGH, 27.09.2000 - 2 AR 50/00
Zuständigkeit - Bestimmung - Strafaussetzung - Bewährungsaufsicht - …
- BGH, 13.08.1993 - 2 ARs 261/93
Zuständigkeit eines Gerichts, obwohl es sich für unzuständig erklärt hat
- LG Kleve, 30.03.2011 - 120 Qs 11/11
Bei Zuständigkeitsverteilung zwischen Gericht und Strafvollstreckungskammer bei …
- BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auseinanderfallen der Zuständigkeiten - …
- OLG Stuttgart, 18.01.1995 - 3 ARs 11/95
- BGH, 02.04.1993 - 2 ARs 83/93
Bestimmung des Gerichtsstandes bei Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen
- BGH, 10.02.1993 - 2 ARs 32/93
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur …
- BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 132/93
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer