Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1552
BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86 (https://dejure.org/1986,1552)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1986 - 2 ARs 206/86 (https://dejure.org/1986,1552)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1986 - 2 ARs 206/86 (https://dejure.org/1986,1552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 462a Abs. 1 Befasstsein 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 302/06

    Konzentrationsgrundsatz; Strafvollstreckungskammer; Gericht des ersten

    Ihr obliegen die nachträglichen Entscheidungen, sobald gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird (BGHSt 26, 118; 26, 187, 189 f.; 30, 189, 192; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 2).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 ARs 446/07

    Zuständigkeitsbestimmung; Strafvollstreckung (nachträgliche Entscheidungen)

    Die Strafvollstreckungskammer ist durch die Ablehnung der Übernahme an dem zu entscheidenden Streit über die Zuständigkeit beteiligt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 2).
  • BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 211/16

    Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (zuständige

    Die Bestimmung muss unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (Senat, Beschluss vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00, NStZ 2010, 110; Beschluss vom 19. September 1986 - 2 ARs 206/86, BGHR StPO § 462a Abs. 1, Befasstsein 2 mwN).
  • BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1, Befaßtsein 2 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1997 - 2 ARs 460/97

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 StPO ist aber abzulehnen, wenn sich ergibt, daß keines der streitbeteiligten Gerichte zuständig ist (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2; Beschluß des Senats vom 23. Juli 1997 - 2 ARs 255/97).

    Mit der Aufnahme in eine Vollzugsanstalt ist dann aber nach dem Konzentrationsprinzip des § 462 a StPO (BGHSt 30, 223, 225) [BGH 09.10.1981 - 2 ARS 293/81] anstelle der Gerichte des ersten Rechtszuges die für den Sitz der Vollzugsanstalt zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zuständig geworden (§ 462 a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 StPO; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2; Zuständigkeitswechsel 2; Beschluß des Senats vom 23. Juli 1997 - 2 ARs 255/97).

  • BGH, 21.11.2001 - 2 ARs 265/01

    Befasstsein; Zuständigkeitsstreit (Bestimmung durch BGH); Bewährungsaufsicht

    Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen, bisher am Streit nicht beteiligten Gerichts ergibt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2000 - 2 ARs 120/00

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über Strafaussetzung zur

    Für die Entscheidung über den Widerruf der mit dem Urteil des Amtsgerichts Halle - Saalkreis vom 11. Juni 1996 bewilligten Strafaussetzung ist mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Berlin - Tegel zur Verbüßung einer anderen Strafe ab dem 31. März 1999 die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin zuständig geworden (§ 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO); daran ändert es nichts, daß vor diesem Zeitpunkt schon das Amtsgericht Halle - Saalkreis als Gericht des ersten Rechtszuges mit der Widerrufsfrage befaßt war: gegenüber dem Gericht des ersten Rechtszugs hat die Strafvollstreckungskammer, sobald eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird, stets den Vorrang (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96

    Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen

    Da somit keines der streitenden Gerichte zuständig ist, war der Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung zurückzuweisen (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 AR 153/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zuständigkeit eines nicht beteiligten

    Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen, bisher am Streit nicht beteiligten Gerichts ergibt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2 m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2006 - 2 AR 89/06
    Ihr obliegen die nachträglichen Entscheidungen, sobald gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird (BGHSt 26, 118; 26, 187, 189 f.; 30, 189, 192; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 2).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 AR 210/07
  • BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 458/11

    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts analog § 14 StPO

  • BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 447/99

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Zuständigkeitsstreit

  • BGH, 11.03.2020 - 2 ARs 350/19

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht

  • BGH, 23.07.1997 - 2 ARs 255/97

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) bei Zuständigkeitsstreit zwischen

  • BGH, 16.08.1995 - 2 ARs 255/95

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Strafanstalt - Untersuchungshaft -

  • BGH, 17.05.2000 - 2 AR 63/00

    Strafaussetzung - Widerruf - Zuständigkeit - Gericht - Justizvollzugsanstalt -

  • BGH, 27.09.2000 - 2 AR 50/00

    Zuständigkeit - Bestimmung - Strafaussetzung - Bewährungsaufsicht -

  • BGH, 13.08.1993 - 2 ARs 261/93

    Zuständigkeit eines Gerichts, obwohl es sich für unzuständig erklärt hat

  • LG Kleve, 30.03.2011 - 120 Qs 11/11

    Bei Zuständigkeitsverteilung zwischen Gericht und Strafvollstreckungskammer bei

  • BGH, 10.11.1999 - 2 AR 175/99

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auseinanderfallen der Zuständigkeiten -

  • OLG Stuttgart, 18.01.1995 - 3 ARs 11/95
  • BGH, 02.04.1993 - 2 ARs 83/93

    Bestimmung des Gerichtsstandes bei Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • BGH, 10.02.1993 - 2 ARs 32/93

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur

  • BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 132/93

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht