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   BGH, 23.02.1989 - 1 StR 12/89   

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https://dejure.org/1989,4834
BGH, 23.02.1989 - 1 StR 12/89 (https://dejure.org/1989,4834)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1989 - 1 StR 12/89 (https://dejure.org/1989,4834)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 1 StR 12/89 (https://dejure.org/1989,4834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung der Kosten im Verfahren des ersten Rechtszuges gegen die Anordnung eines Berufsverbots - Voraussehbarkeit des tödlichen Ausgangs eines Patienten - Fahrlässige Tötung durch eine Levomethadonvergiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragungspflicht trotz Nichtverurteilung bezüglich eines Tatvorwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 2
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 1 StR 12/89
    Die Urteilsgründe geben hier keinen Anlaß, besondere Auslagen des Verfahrens und besondere notwendige Auslagen des Beschuldigten nach § 465 Abs. 2 StPO der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. dazu BGHSt 25, 109 sowie BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88

    Festlegung der Gerichtskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten im ersten

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 1 StR 12/89
    Die Urteilsgründe geben hier keinen Anlaß, besondere Auslagen des Verfahrens und besondere notwendige Auslagen des Beschuldigten nach § 465 Abs. 2 StPO der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. dazu BGHSt 25, 109 sowie BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1).
  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 1 StR 12/89
    Diese Untersuchungen waren auch zur gesetzlich gebotenen Sachaufklärung veranlaßt (vgl. BGHSt 26, 29, 33/34).
  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Denn die Einholung der Sachverständigengutachten und die Vernehmung der Zeugen waren zur gesetzlich gebotenen Sachaufklärung veranlasst und auch dann unerlässlich, wenn die Anklage von vornherein nicht auf Körperverletzung mit Todesfolge, sondern auf fahrlässige Tötung gelautet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 1989 - 1 StR 12/89, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 2).
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