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   BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93   

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https://dejure.org/1993,3277
BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93 (https://dejure.org/1993,3277)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1993 - 2 StR 384/93 (https://dejure.org/1993,3277)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93 (https://dejure.org/1993,3277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber in der Urteilsformel - Einbeziehung des Fehlens jeglicher Reue in die Bemessung der Schwere der Schuld - Schulderschwerende Berücksichtigung des Leugnens der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 7
  • StV 1993, 639
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 168/93

    Anforderungen an die Annahme der besonderen Schwere der Schuld - Umfang der

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93
    Der Senat sieht aber keinen Anlaß, den Angeklagten von einem Teil der notwendigen Auslagen der Nebenkläger im Revisionsverfahren zu entlasten (BGH, Beschl. v. 4. Mai 1993 - 4 StR 168/93 - vgl. ferner Schikora/Schimansky in KK StPO 2. Aufl. § 473 Rdn. 10).
  • BGH, 23.04.1993 - 4 StR 160/93

    Anforderungen an die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93
    Die im übrigen vom Landgericht festgestellten schulderschwerenden und schuldmindernden Merkmale lassen nicht erkennen, daß das gesamte Tatbild - unabhängig von der Zahl der verwirklichten Mordmerkmale (BGH, Beschl. v. 23. April 1993, 4 StR 160/93) - einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen in einem solchen Maße abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre.
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93
    "Das Landgericht hat - entgegen BGH NStZ 1993, 235 nicht in der Urteilsformel - in den Urteilsgründen festgestellt, daß die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiege (UA S. 18).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    Der Senat sieht keinen Anlass, den Angeklagten von einem Teil der notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren zu entlasten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93, BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 7; vom 17. September 1998 - 5 StR 224/98).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Dieser Rechtsprechung haben sich der 2. Strafsenat (Beschluß vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93), der 3. Strafsenat (Beschluß vom 14. Mai 1993 - StB 10/93) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92) angeschlossen, wobei letzterer von dem Maß der Schuld spricht, der mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist.
  • BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93

    Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung

    Dieser Rechtsprechung haben sich der 2. Strafsenat(Beschl. vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93), der 3. Strafsenat(Beschl. vom 14. Mai 1993 - StB 10/93) und der 5. Strafsenat(Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92) angeschlossen, wobei letzterer von dem Maß der Schuld spricht, das mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist.
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 504/93

    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

    Dieser Rechtsprechung haben sich der 2. Strafsenat (Beschl. vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93), der 3. Strafsenat (Beschl. vom 14. Mai 1993 - StB 10/93) und der 5. Strafsenat (Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92) angeschlossen, wobei letzterer von dem Maß der Schuld spricht, das mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist.
  • BGH, 06.08.2002 - 4 StR 230/02

    Sicherungsverwahrung; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Der Senat sieht aber keinen Anlaß, den Angeklagten von einem Teil der notwendigen Auslagen der Nebenkläger im Revisionsverfahren zu entlasten (BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 7).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Das Zusammentreffen mehrerer Mordqualifikationen führt aber nicht schematisch zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, vielmehr bedarf es auch insoweit jeweils einer Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr.; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
  • BGH, 07.12.1993 - 5 ARs 65/93

    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

    Die vom Senat in den genannten Entscheidungen zugrunde gelegte Rechtsauffassung entspricht in der Sache den Grundsätzen, die der 4. Strafsenat vertreten hat (vgl. u.a. BGHSt 39, 121, 125) und die auch Entscheidungen des 2. und 3. Strafsenats zugrunde liegt (Beschluß vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93 - Beschluß vom 14. Mai 1993 - StB 10/93 -).
  • BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Schuldschwere; Strafzumessung (Fehlende Reue)

    Daher darf auch in diesem Zusammenhang fehlende Reue weder einem die Tat leugnenden Angeklagten nachteilig angelastet werden (BGH StV 1993, 639) noch einem solchen, der versucht, sie in einem wesentlich milderen Licht darzustellen (BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00).
  • BGH, 19.01.1994 - 2 ARs 399/93

    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

    Für die Entscheidungen des 2. Strafsenats vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 - und 11. August 1993 - 2 StR 384/93 - kam es nicht auf eine inhaltliche Bestimmung der besonderen Schuldschwere im Sinne der Umschreibungen der anderen Strafsenate an.
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00

    Feststellung der besonderen Schuldschwere

    Daher darf auch in diesem Zusammenhang fehlende Reue einem die Tat leugnenden Angeklagten nicht nachteilig angelastet werden (BGH StV 1993, 639).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 43/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

  • BGH, 04.09.2002 - 5 StR 376/02

    Keine Sicherungsverwahrung gegen einen Heranwachsenden; Kostentragung (Quotelung)

  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 224/98

    Unzulässige Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 504/93

    Ergänzung eines Beschlusses

  • LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
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