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   BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89   

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https://dejure.org/1989,5170
BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89 (https://dejure.org/1989,5170)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1989 - 4 StR 1/89 (https://dejure.org/1989,5170)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 4 StR 1/89 (https://dejure.org/1989,5170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht einer Stieftochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89
    Nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO war sie deshalb zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt, worüber sie nach § 52 Abs. 3 Satz 2 StPO vor ihrer Vernehmung hätte belehrt werden müssen; inwieweit darüber hinaus nach dieser Vorschrift auch eine Belehrung des gesetzlichen Vertreters erforderlich gewesen wäre (vgl. BGHSt 14, 159 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]), kann dahinstehen.

    Die ohne die erforderliche Belehrung zustande gekommene Zeugenaussage ist nicht verwertbar (BGHSt 11, 213, 216; 12, 235, 243; 14, 159, 160 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 23, 221, 223 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; Pelchen in KK 2. Aufl. § 52 StPO Rdn. 39; Kleinknecht/Meyer 38. Aufl. § 52 StPO Rdn. 32).

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89
    Die ohne die erforderliche Belehrung zustande gekommene Zeugenaussage ist nicht verwertbar (BGHSt 11, 213, 216; 12, 235, 243; 14, 159, 160 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 23, 221, 223 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; Pelchen in KK 2. Aufl. § 52 StPO Rdn. 39; Kleinknecht/Meyer 38. Aufl. § 52 StPO Rdn. 32).
  • BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69

    Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89
    Die ohne die erforderliche Belehrung zustande gekommene Zeugenaussage ist nicht verwertbar (BGHSt 11, 213, 216; 12, 235, 243; 14, 159, 160 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 23, 221, 223 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; Pelchen in KK 2. Aufl. § 52 StPO Rdn. 39; Kleinknecht/Meyer 38. Aufl. § 52 StPO Rdn. 32).
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89
    Die ohne die erforderliche Belehrung zustande gekommene Zeugenaussage ist nicht verwertbar (BGHSt 11, 213, 216; 12, 235, 243; 14, 159, 160 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 23, 221, 223 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; Pelchen in KK 2. Aufl. § 52 StPO Rdn. 39; Kleinknecht/Meyer 38. Aufl. § 52 StPO Rdn. 32).
  • BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06

    Verwertungsverbot bei im Einzelfall unzureichender Belehrung über ein bestehendes

    c) Auf diesem zur Unverwertbarkeit der Zeugenaussage des Nebenklägers führenden Verstoß (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 m.N.) kann die maßgeblich auf diese Aussage gestützte Verurteilung des Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in vier Fällen beruhen.
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90

    Belehrung durch den Sachverständigen

    Dies wäre erforderlich gewesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 3 StPO neben dem gesetzlichen Vertreter auch der Zeuge selbst zu belehren ist (BGHSt 21, 303; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 und 5).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 158/91

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen: Belehrung eines Kindes

    Denn abgesehen davon, daß das Landgericht infolge seines Versehens gar nicht geprüft hat, ob die Zustimmung der Ehefrau des Angeklagten als gesetzlicher Vertreterin der Zeugin Sarah O. nach § 52 Abs. 2 StPO erforderlich ist, enthebt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht von der Verpflichtung, auch den kindlichen Zeugen selbst über sein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren und darauf dessen Aussagebereitschaft zu erkunden (vgl. BGHSt 21, 303; BGHSt 23, 221 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2; BGH Urteil vom 22. Januar 1991 - 1 StR 624/90).
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