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   BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89   

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BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89 (https://dejure.org/1989,2225)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1989 - 1 StR 231/89 (https://dejure.org/1989,2225)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 1 StR 231/89 (https://dejure.org/1989,2225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines ehemaligen Mitbeschuldigten des Angeklagten über ihr Zeugnisverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3
  • NStZ 1989, 484
  • StV 1990, 145
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Auszug aus BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89
    Aus dem Akteninhalt ergibt sich, daß die Zeugin auch nach ordnungsgemäßer Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt hätte (vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 52 Rdn. 34; BGH NJW 1986, 2121).
  • BGH, 30.05.1984 - 2 StR 233/84

    Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89
    Bei dieser inneren Einstellung der Zeugin ist es nicht ersichtlich, inwiefern eine weitere Belehrung dahin, daß sie mit Rücksicht auf ihren Ehemann zusätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO habe, hier zu einem anderen Aussageverhalten hätte führen können (vgl. auch BGH NStZ 1984, 464; Dahs in LR 24. Aufl. § 52 Rdn. 54).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Insoweit gilt, dass aus dem (versehentlichen) Verstoß gegen die Belehrungspflicht zwar ein Beweisverwertungsverbot folgt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 52 Rn. 32, mwN); er kann aber geheilt werden, wenn der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge der Verwertung seiner Aussage nach ordnungsgemäßer Belehrung zustimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1958 - GSSt 3/58, BGHSt 12, 235, 242; vom 22. Juni 1989 - 1 StR 231/89, NStZ 1989, 484; Urteile vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98, NStZ 1999, 91; vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 205 ff.; BeckOK-StPO/Huber, 35. Ed., § 52 Rn. 36; KK-StPO/Bader, aaO, § 52 Rn. 36).
  • BGH, 19.07.2000 - 5 StR 274/00

    Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger; Beweiskraft des

    Bei alledem kann - außer auf das angefochtene Urteil - auch auf den Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 - Verletzung 3 und 5; BGH NJW 1986, 2121, 2122).

    Deshalb müssen "nachträgliche", insbesondere auf eine Verfahrensrüge hin erfolgte Erklärungen außer Betracht bleiben (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).

  • BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06

    Verwertungsverbot bei im Einzelfall unzureichender Belehrung über ein bestehendes

    Dass der Nebenkläger die Verwerfung der Revision des Angeklagten beantragt hat, muss dabei außer Betracht bleiben, weil die Frage, ob ein Urteil auf einer rechtsfehlerhaften Nichtbelehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht beruht, grundsätzlich nur aufgrund der Urteilsgründe und des bis zur Urteilsverkündung entstandenen Akteninhalts beantwortet werden kann (vgl. BGH StV 2002, 3; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Andererseits ist für Fälle der unterbliebenen Zeugenbelehrung nach § 52 StPO in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß das Verwertungsverbot ausnahmsweise dann entfällt, wenn sich aus dem Akteninhalt mit Sicherheit ergibt, daß ein über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrter Zeuge dieses Zeugnisverweigerungsrecht kannte und davon auch bei ordnungsgemäßer Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH NJW 1986, 2121, 2122; BGH NStZ 1989, 484; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5; vgl. ergänzend für die unterbliebene Beschuldigtenbelehrung BGHSt 38, 214, 224 f.).
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    In Anbetracht der Gesamtumstände schließt der Senat jedoch aus, daß das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, da sich aus dem Akteninhalt ergibt, daß der Zeuge auch nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt hätte (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NJW 1986, 2121; BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1994 - 2 StR 635/94).

    Daß seine in der Hauptverhandlung gemachte Aussage ebenfalls von dieser Tendenz getragen war, ergibt sich auch aus einem von der Revision mitgeteilten Aktenvermerk der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, in welchem u.a. festgehalten ist: "Selbst Th. Johannes H. nimmt seine Frau in Schutz." Bei dieser inneren Einstellung des Zeugen ist es nicht ersichtlich, inwiefern eine Belehrung dahin, daß er mit Rücksicht auf seine Ehefrau über das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO hinaus zusätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO habe, zu einem anderen Aussageverhalten hätte führen können (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).

  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07

    Revisibilität der unterbliebenen Belehrung über ein Eidesverweigerungsrecht

    Bei alledem kann außer auf das angefochtene Urteil auch auf den Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3 und 5; BGH NJW aaO).
  • BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04

    Belehrungspflicht bei Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot; Entfallen des

    Zwar ist anerkannt, daß das Verwertungsverbot entfällt, wenn feststeht, daß der über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrte Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon bei einer ordnungsgemäßen Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3; BGH NStZ 1990, 549, 550 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.04.2004 - 3 StR 87/04

    Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (Schwägerschaft; Beruhen);

    Ein Beruhen des Urteils auf dem Unterbleiben der gebotenen Belehrung kann - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - auch nicht mit der Überlegung ausgeschlossen werden, die Zeuginnen hätten auch nach ordnungsgemäßer Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).
  • BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90

    Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Verwertungsverbot entfällt, wenn feststeht, daß der über sein Zeugnisverweigerungsrecht prozeßordnungswidrig nicht belehrte Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon auch bei einer ordnungsgemäßen Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (BGH NJW 1986, 2121, 2122; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).
  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 328/92

    Unerreichbarkeit eines im Ausland lebenden Zeugen - Umfang der Bemühungen des

    Der von der Verteidigung dagegen angeführte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 1989 - 1 StR 231/89 (BGHR StPO § 52 III 1 Verletzung 3) betrifft ein wesentlich anderes Prozeßgeschehen.
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