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   BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86   

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https://dejure.org/1986,3920
BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86 (https://dejure.org/1986,3920)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1986 - 4 StR 182/86 (https://dejure.org/1986,3920)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 4 StR 182/86 (https://dejure.org/1986,3920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht - Anforderungen an tatrichterliches Ermessen - Voraussetzungen für Beweiswürdigung durch das Gericht - Abgrenzung Begünstigung und Hehlerei - Verfahrensrechtlicher Tatbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 1
  • StV 1986, 515
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.06.1978 - 2 StR 46/78

    Anforderungen an die für eine Veruteilung erforderliche richterliche Überzeugung

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83).

    So ist in der Rechtsprechung seit jeher Tatidentität zwischen Diebstahl und Hehlerei angenommen worden, falls der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Tathandlung konkretisierte Diebstahl Grundlage der Verurteilung wegen Hehlerei blieb (BGH, Urteile vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78).

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    In der Entscheidung BGHSt 13, 320 wurde eine Umgestaltung der Strafklage von Sachhehlerei (§ 259 StGB a.F.) auf sachliche Begünstigung (§ 257 StGB a.F.) für zulässig erachtet.

    Im vorliegenden - umgekehrten - Fall kann nichts anderes gelten; denn auch hier ist der Vorgang - Empfang eines Teils der Diebesbeute - durch die Anklage so entscheidend umgrenzt, daß die Einzelheiten der Handlung nach Ort, Zeit und Durchführung, sowie deren Umfang als unwesentlich zurücktreten müssen (BGHSt 13, 320, 322).

  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    Ob die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung besteht, unterliegt der tatsächlichen Beurteilung durch den Tatrichter (BGHSt 10, 104, 105) [BGH 15.01.1957 - 5 StR 390/56].

    Das Revisionsgericht hat die Entscheidung nur rechtlich nachzuprüfen (BGHSt 10, 104, 105) [BGH 15.01.1957 - 5 StR 390/56], kann also nur dann eingreifen, wenn eine Strafverfolgung gegen den Zeugen zweifellos ausgeschlossen ist (BGHSt 9, 34, 35 m.weit.Nachw.).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    Das ist der Fall, wenn die Richtung des Täterverhaltens - auf ein bestimmtes Tatobjekt oder einen bestimmten Taterfolg - dieselbe geblieben ist (vgl. BGHSt 32, 215, 216, 219 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]= LM § 264 StPO 1975 m. Anm. Mösl = JR 1984, 344 m. Anm. Roxin = JZ 1984, 533 m. Anm. Jung = JuS 1984, 564 - Hassemer).
  • BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75

    Bedingter Vorsatz in Bezug auf das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" -

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    So ist in der Rechtsprechung seit jeher Tatidentität zwischen Diebstahl und Hehlerei angenommen worden, falls der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Tathandlung konkretisierte Diebstahl Grundlage der Verurteilung wegen Hehlerei blieb (BGH, Urteile vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78).
  • BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55

    Verhängung eines Zuchtmittels - Jugendgerichtliches Verfahren - Strafgerichtliche

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    Das Revisionsgericht hat die Entscheidung nur rechtlich nachzuprüfen (BGHSt 10, 104, 105) [BGH 15.01.1957 - 5 StR 390/56], kann also nur dann eingreifen, wenn eine Strafverfolgung gegen den Zeugen zweifellos ausgeschlossen ist (BGHSt 9, 34, 35 m.weit.Nachw.).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    Da die Angeklagte die erkannte Freiheitsstrafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft bereits voll verbüßt hat (§ 51 Abs. 1 StGB), kam eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr in Betracht (BGHSt 31, 25 [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]).
  • BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Revision - Rechtliche Wirkungen von

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83).
  • BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84

    Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr -

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    Es spricht nichts dafür, daß das Landgericht bei einer eidlichen Bekräftigung der Aussage zu einer anderen Bewertung gelangt wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 182; BGH, Urteile vom 2. Dezember 1985 - 2 StR 848/84 - und vom 20. Februar 1986 - 4 StR 709/85).
  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86
    Es spricht nichts dafür, daß das Landgericht bei einer eidlichen Bekräftigung der Aussage zu einer anderen Bewertung gelangt wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 182; BGH, Urteile vom 2. Dezember 1985 - 2 StR 848/84 - und vom 20. Februar 1986 - 4 StR 709/85).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85

    Vereidigung bei Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen

  • RG, 05.12.1935 - 3 D 859/35

    Begeht der Hehler, der die gestohlenen Sachen zum Teil für den Dieb verkauft hat

  • RG, 18.06.1907 - II 308/07

    Ist eine Sache, welche der Dieb in der Absicht späterer Veräußerung einem anderen

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Unter diesem Gesichtspunkt haben das Reichsgericht (RGSt 8, 135 [137 ff.] m.w.N.; RG GA 59, 138) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (BGH bei Dallinger MDR 1954, 17; BGH, Urteile vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - sowie der 5. Strafsenat in einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO vom 16. April 1985 - 5 StR 223/85) Tatidentität von Diebstahl und Hehlerei angenommen, falls der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Handlung konkretisierte Diebstahl Grundlage der Verurteilung wegen Hehlerei blieb (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juli 1986 - 4 StR 182/86 = BGHR StPO § 264 Tatidentität 1).

    Das ist stets der Fall, wenn den Vorwürfen dasselbe tatsächliche Geschehen zugrunde liegt; Abweichungen, die das Tatbild nicht wesentlich ändern, sind dabei unbeachtlich (BGH, Urt. vom 3. Juli 1986 - 4 StR 182/86 = BGHR StPO § 264 Tatidentität 1).

  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04

    Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner

    Abgesehen davon, daß die Beurteilung der Verfolgungsgefahr im tatrichterlichen Ermessen steht (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 2), liegen die Voraussetzungen einer umfassenden Auskunftsverweigerung vor, weil gegen den Zeugen hinsichtlich des Komplexes T ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges geführt wurde.
  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

    Ob diese Gefahr besteht, unterliegt der tatsächlichen Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 2).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02

    Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels;

    Das Landgericht hat der Aussage des Zeugen jedoch keine Bedeutung beigemessen, vielmehr ausgeführt: "Sichere Schlußfolgerungen vermochte das Gericht aus den Bekundungen des Zeugen D nicht zu ziehen." Der Senat schließt aus, daß der Zeuge unter Eid mehr oder anderes ausgesagt hätte und daß das Gericht zu anderen Feststellungen gelangt wäre (vgl. BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 1; BGH NStZ 1985, 182; BGH, Beschl. vom 8. Juli 1997 - 5 StR 170/97).
  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

    Dabei lassen sich mit jeweils guten Gründen häufig unterschiedliche Ergebnisse vertreten (vgl. BGHR StPO § 264 I Tatidentität 4, 5, 7, 9 bis 11; BGHSt 32, 146 ff; 215 ff; BGHStV 81, 116).
  • BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91
    Das ist der Fall, wenn die Richtung des Täterverhaltens dieselbe geblieben ist (BGHSt 32, 215, 219; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 9).
  • LG Dessau-Roßlau, 13.11.2015 - 4 O 651/14

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Gefahr der Strafverfolgung: Strafklageverbrauch

    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischen Diebstahl und Hehlerei Tateinheit angenommen worden, jedoch nur dann, wenn der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Tathandlung konkretisierte Diebstahl Grundlage der Verurteilung wegen Hehlerei blieb (vgl. BGH, Urteile vom 29.09.1987, Az: 4 StR 376/87 und vom 03.07.1986, Az: 4 StR 182/86, beide zitiert nach juris).
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