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   BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88   

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https://dejure.org/1988,4068
BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88 (https://dejure.org/1988,4068)
BGH, Entscheidung vom 29.12.1988 - 1 StR 705/88 (https://dejure.org/1988,4068)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 1988 - 1 StR 705/88 (https://dejure.org/1988,4068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der Beweiswürdigung des Tatrichters - Überprüfungskompetenz des Revisionsgerichts bezüglich der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

    Auszug aus BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88
    Doch kann dann, wenn die Gesamtumstände eine solche Erörterung nahelegen, aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter sich der Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht bewußt geworden ist oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung - für den schon ein entfernter Verdacht genügt - zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 6, 382; 9, 71; 17, 128, 134; BGH NJW 1985, 638; BGH StV 1983, 138; 1988, 510).
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88
    Doch kann dann, wenn die Gesamtumstände eine solche Erörterung nahelegen, aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter sich der Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht bewußt geworden ist oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung - für den schon ein entfernter Verdacht genügt - zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 6, 382; 9, 71; 17, 128, 134; BGH NJW 1985, 638; BGH StV 1983, 138; 1988, 510).
  • BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88
    Doch kann dann, wenn die Gesamtumstände eine solche Erörterung nahelegen, aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter sich der Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht bewußt geworden ist oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung - für den schon ein entfernter Verdacht genügt - zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 6, 382; 9, 71; 17, 128, 134; BGH NJW 1985, 638; BGH StV 1983, 138; 1988, 510).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 459/82

    Vereidigung eines Zeugen gegen den Widerspruch der Verteidigung - Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88
    Doch kann dann, wenn die Gesamtumstände eine solche Erörterung nahelegen, aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter sich der Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht bewußt geworden ist oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung - für den schon ein entfernter Verdacht genügt - zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 6, 382; 9, 71; 17, 128, 134; BGH NJW 1985, 638; BGH StV 1983, 138; 1988, 510).
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88
    Doch kann dann, wenn die Gesamtumstände eine solche Erörterung nahelegen, aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter sich der Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht bewußt geworden ist oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung - für den schon ein entfernter Verdacht genügt - zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 6, 382; 9, 71; 17, 128, 134; BGH NJW 1985, 638; BGH StV 1983, 138; 1988, 510).
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88
    Doch kann dann, wenn die Gesamtumstände eine solche Erörterung nahelegen, aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter sich der Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht bewußt geworden ist oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung - für den schon ein entfernter Verdacht genügt - zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 6, 382; 9, 71; 17, 128, 134; BGH NJW 1985, 638; BGH StV 1983, 138; 1988, 510).
  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 389/88

    Voraussetzungen der begründeten revisionsgerichtlichen Annahme einer zu engen

    Auszug aus BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88
    Doch kann dann, wenn die Gesamtumstände eine solche Erörterung nahelegen, aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter sich der Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht bewußt geworden ist oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung - für den schon ein entfernter Verdacht genügt - zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 6, 382; 9, 71; 17, 128, 134; BGH NJW 1985, 638; BGH StV 1983, 138; 1988, 510).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Dafür müssen nach den festgestellten Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1; BGH NStZ 1985, 183; BGH StV 1988, 510).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91

    Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften -

    In solchen Fällen kann das Fehlen einer Begründung rechtsfehlerhaft sein, wenn daraus zu schließen ist, daß der Tatrichter sich die Frage eines Vereidigungsverbots überhaupt nicht gestellt oder er den Begriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3; BGH NStZ 1985, 183; BGH NJW 1991, 2844 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Vereidigung des Zeugen den ihr im Rahmen des § 60 Nr. 2 StPO zuzugestehenden Ermessensspielraum, was die Beurteilung des Teilnahmeverdachts angeht, überschritten hat und die fehlende Erörterung der betreffenden Umstände ausnahmsweise einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler darstellt (vgl. BGHSt 39, 199, 200; 42, 86, 87 f.; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 2, 3).
  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei

    Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).
  • BGH, 18.05.1993 - 1 StR 251/93

    Verstoß gegen das Vereidigungsverbot durch die Vereidigung eines der Tat

    Dies wäre - entgegen der Auffassung des Landgerichts - hinreichender Anlaß für die Nachholung einer Belehrung nach § 55 StPO und insbesondere auch für ein Absehen von der Vereidigung nach § 60 Nr. 2 StPO gewesen (BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1 u. 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.08.1990 - 1 StR 252/90

    Auswirkungen eines Vereidigungsverbots - Rückzahlung von unberechtigt

    Es mag dahinstehen, ob hier das Fehlen einer entsprechenden Erörterung besorgen läßt, daß der Tatrichter sich der Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht bewußt geworden ist oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung - für den schon ein entfernter Verdacht genügt - zu eng ausgelegt hat (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1 m. w. Nachw.).
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