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   BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90   

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https://dejure.org/1990,2370
BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90 (https://dejure.org/1990,2370)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1990 - 5 StR 396/90 (https://dejure.org/1990,2370)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1990 - 5 StR 396/90 (https://dejure.org/1990,2370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs "Verdacht" - Nichtabsehen von der Vereidigung eines Zeugen - Rücktritt vom Versuch eines Mordes - Glaubwürdigkeit einer beeideten Zeugenaussage - Stützung einer Verurteilung auf die Aussage eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 31 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 60 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3
  • JR 1991, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90
    Dann kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter den Rechtsbegriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Strafvereitelung, versuchte 4).

    Der Verdacht braucht nicht hinreichend oder dringend zu sein, es genügt schon ein entfernter Verdacht (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 17, 128, 134).

  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90
    Der Verdacht braucht nicht hinreichend oder dringend zu sein, es genügt schon ein entfernter Verdacht (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 17, 128, 134).
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90
    Der Rücktritt vom Versuch ist nur ein persönlicher Strafausschließungsgrund, der die Rechtswidrigkeit und die Schuld des Täters unberührt läßt (BGHSt 9, 71, 73; BGH GA 1962, 370; NStZ 1982, 78).
  • BGH, 19.03.1953 - 5 StR 855/52
    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90
    Entgegen den Ausführungen des Generalbundesanwalts kann der Senat nicht ausschließen, daß das Schwurgericht der Aussage des Zeugen, auf die es die Verurteilung des Angeklagten gestützt hat (UA S. 7-11), um der Vereidigung willen größere Glaubwürdigkeit beigemessen hat (BGHSt 4, 248, 257).
  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 389/88

    Voraussetzungen der begründeten revisionsgerichtlichen Annahme einer zu engen

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90
    Dann kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter den Rechtsbegriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Strafvereitelung, versuchte 4).
  • BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90
    Der Umstand, daß weder die Urteilsgründe noch die Sitzungsniederschrift erkennen lassen, aus welchen Erwägungen § 60 Nr. 2 StPO nicht angewendet worden ist, begründet allerdings für sich noch keinen Rechtsfehler (BGH NJW 1985, 638).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    a) Für die Frage, ob ein Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO besteht, ist entscheidend, daß das Verhalten des Zeugen ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes und deswegen an sich strafbares Tun darstellt (RGSt 22, 99, 100; 28, 111, 112; 55, 233; 57, 417; BGHSt 4, 130, 131; 9, 71, 73; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3).

    Demzufolge entfällt ein Beteiligungsverdacht im Sinne dieser Vorschrift nicht, wenn der Zeuge lediglich wegen eines Verfahrenshindernisses strafrechtlich nicht verfolgt werden kann (BGHSt 4, 130: Straffreiheitsgesetz; RGSt 55, 233: Militäramnestieverordnung; BGH NJW 1952, 1146: Verfolgungsverjährung), oder wenn ein persönlicher Strafaufhebungs- oder Strafausschließungsgrund eingreift, der aber die Rechtswidrigkeit und Schuld grundsätzlich unberührt läßt, wie etwa die Selbstbegünstigung (BGHSt 9, 71, 73), der Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB bzw. § 31 StGB (BGH GA 1962, 370; BGH bei Dallinger MDR 1973, 191; BGH NStZ 1982, 78; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3) oder die Möglichkeit, nach § 31 BtMG von der Bestrafung abzusehen (BGH NStZ 1983, 516; vgl. zum Ganzen auch Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 60 Rdn. 18 ff.; Pikart in KK 3. Aufl. § 60 Rdn. 19 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO § 60 Rdn. 14).

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Daß der Zeuge am 26. Oktober 1990 eine wahre Aussage gemacht hat, also von der Tat zurückgetreten ist, läßt das Vereidigungsverbot nach § 60 Nr. 2 unberührt (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3; Pelchen in KK, 2. Aufl., § 60 Rdn. 20).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91

    Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften -

    In solchen Fällen kann das Fehlen einer Begründung rechtsfehlerhaft sein, wenn daraus zu schließen ist, daß der Tatrichter sich die Frage eines Vereidigungsverbots überhaupt nicht gestellt oder er den Begriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3; BGH NStZ 1985, 183; BGH NJW 1991, 2844 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2012 - 19 LD 2/10

    Anwendung von § 15 Abs. 3 NDiszG bei strafbefreiender Honorierung lediglich des

    Eine abweichende Beurteilung ist im Übrigen auch dann nicht geboten, wenn man ihn als persönlichen Strafausschließungsgrund bewertet (vgl. BGH, Beschl. v. 18.9.1990 - 5 StR 396/90 -, JR 1991, 246; ferner Schönke/Schröder, StGB, a.a.O., § 31 Rdnr. 1),.
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Vereidigung des Zeugen den ihr im Rahmen des § 60 Nr. 2 StPO zuzugestehenden Ermessensspielraum, was die Beurteilung des Teilnahmeverdachts angeht, überschritten hat und die fehlende Erörterung der betreffenden Umstände ausnahmsweise einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler darstellt (vgl. BGHSt 39, 199, 200; 42, 86, 87 f.; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 2, 3).
  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei

    Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).
  • BGH, 27.02.1992 - 1 StR 754/91

    Versuchte Strafvereitelung einer Zeugin durch Nichtangabe des Namens des Täters

    Deshalb mußten weder die Urteilsgründe noch das Protokoll der Hauptverhandlung erkennen lassen, warum der Tatrichter (auf Antrag der Verteidigung) die Zeugin vereidigte (BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3).
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